{
    "slug": "65-prozent-regel-erklaert",
    "titre": "65-Prozent-Regel beim Heizungstausch – verständlich erklärt (weggefallen seit 29.07.2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "abroge",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die „65-Prozent-Regel\u0022 aus § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verlangt, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren…",
    "resume_court": "Die „65-Prozent-Regel\u0022 aus § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verlangt, dass jede **neu eingebaute** Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Sie betrifft nur den Moment des Einbaus – wer eine funktionierende Heizung hat, muss nichts tun und darf sie reparieren. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2024 sofort. Für Bestandsgebäude greift sie erst mit der kommunalen Wärmeplanung – spätestens nach Ablauf des 31. Oktober 2026 (Gemeinden über 100.000 Einwohner) bzw. 30. Juni 2028 (kleinere Gemeinden). Wer eine der sieben gesetzlich anerkannten Anlagen einbaut, erfüllt die Regel automatisch ohne Rechennachweis.",
    "faits": [
        {
            "point": "Pflicht-Anteil erneuerbare Energien",
            "valeur": "mindestens 65 % [§ 71 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser",
            "valeur": "Einbau / Aufstellung einer neuen Heizung [§ 71 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestehende, laufende Heizung",
            "valeur": "nicht betroffen, Reparatur erlaubt [§ 71 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubau im Neubaugebiet",
            "valeur": "Pflicht sofort seit 2024-01-01 [§ 71 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestand, Gemeinde \u003E 100.000 EW",
            "valeur": "nicht-konforme Heizung noch bis Ablauf 31.10.2026 möglich [§ 71 Abs. 8 S. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestand, Gemeinde ≤ 100.000 EW",
            "valeur": "noch bis Ablauf 30.06.2028 möglich [§ 71 Abs. 8 S. 2 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Früheres Greifen",
            "valeur": "1 Monat nach Ausweisung als Wärmenetz-/Wasserstoffgebiet [§ 71 Abs. 8 S. 3 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anerkannte Erfüllungsoptionen ohne Nachweis",
            "valeur": "7 Anlagentypen [§ 71 Abs. 3 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Freie Anlagenwahl",
            "valeur": "ja, auch andere Lösungen mit Rechennachweis [§ 71 Abs. 2 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtberatung vor fossiler Heizung",
            "valeur": "ja [§ 71 Abs. 11 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Härtefall-Befreiung",
            "valeur": "möglich [§ 102 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sanktion",
            "valeur": "Bußgeld bis zu 50.000 € [§ 108 GEG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 71 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 72 GEG – Betriebsverbot alter Heizkessel",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 108 GEG – Bußgeldvorschriften",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch – verständlich erklärt (weggefallen seit 29.07.2026)?",
            "reponse": "Die „65-Prozent-Regel\u0022 aus § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verlangt, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Sie betrifft nur den Moment des Einbaus – wer eine funktionierende Heizung hat, muss nichts tun und darf sie reparieren. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2024 sofort."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch aus?",
            "reponse": "Ein Einfamilienhaus in einer Stadt mit 250.000 Einwohnern: Die Gasheizung fällt im Frühjahr 2026 endgültig aus. Da die Stadt noch keine verbindliche Wärmeplanung veröffentlicht hat, darf der Eigentümer bis Ablauf des 31. Oktober 2026 übergangsweise noch eine neue Gasheizung einbauen (§ 71 Abs. 8 S. 1 GEG) – muss dann aber die ansteigenden Erneuerbaren-Anteile ab 2029 beachten und sich vorher beraten lassen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183",
        "Q131313"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": "2026-07-28",
    "derniere_revision": "2026-09-06",
    "derniere_verification": "2026-09-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/65-prozent-regel-erklaert"
}