{
    "slug": "abstandsverstoss-4-stvo",
    "titre": "Abstandsverstoß 2026 – Sicherheitsabstand, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot (§ 4 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so gering ist, dass bei plötzlichem Bremsen ein Anhalten dahinter nicht mehr…",
    "resume_court": "Ein **Abstandsverstoß** liegt vor, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so gering ist, dass bei plötzlichem Bremsen ein Anhalten dahinter nicht mehr möglich wäre. Rechtsgrundlage ist **§ 4 StVO** in Verbindung mit § 49 StVO und § 24 StVG; die Sanktionen ergeben sich aus der **Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV** (Bußgeldkatalog, lfd. Nr. 12 ff.). Als Faustregel gilt der **„halbe Tacho\u0022**: Der Abstand in Metern soll mindestens der Hälfte des Tachowerts entsprechen (bei 100 km/h also rund 50 m). Geahndet wird ein Abstandsverstoß erst **ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h**; darunter ist im Regelfall nur ein Verwarnungsgeld vorgesehen. Die Höhe der Sanktion richtet sich danach, **wie stark** der Abstand den halben Tachowert unterschreitet (weniger als 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder 1/10) und **wie schnell** gefahren wurde. Die Regelsätze reichen von **75 €** (mehr als 80 km/h, Abstand unter 5/10) bis **400 €**, **2 Punkte** und **3 Monate Fahrverbot** (mehr als 130 km/h, Abstand unter 1/10). Kommt es zum bewussten Drängeln mit Bedrängen, kann zusätzlich eine **Straftat** (Nötigung, § 240 StGB, oder Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB) vorliegen.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 4 StVO (Abstand), § 49 StVO, § 24 StVG, Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV (lfd. Nr. 12 ff.)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundregel",
            "valeur": "Abstand so groß, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns dahinter gehalten werden kann (§ 4 Abs. 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Faustregel",
            "valeur": "„Halber Tacho\u0022 – Abstand in Metern ≥ halber Tachowert (100 km/h → ca. 50 m)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ahndung erst",
            "valeur": "ab mehr als 80 km/h (darunter im Regelfall nur Verwarnungsgeld)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehr als 80 km/h",
            "valeur": "75–320 €, 1–2 Punkte, ggf. 1 Monat Fahrverbot",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehr als 100 km/h",
            "valeur": "75–320 €, 1–2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot (ab Abstand unter 3/10)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehr als 130 km/h",
            "valeur": "100–400 €, 1–2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Lkw/Bus auf Autobahn",
            "valeur": "Mindestabstand 50 m bei mehr als 50 km/h (§ 4 Abs. 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Drängeln/Bedrängen",
            "valeur": "ggf. Straftat: Nötigung (§ 240 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Probezeit",
            "valeur": "Punktebewehrter Abstandsverstoß = A-Verstoß (Aufbauseminar, Probezeitverlängerung; § 2a StVG, Anlage 12 FeV)",
            "autorite": "A"
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    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Abstandsverstoß 2026 – Sicherheitsabstand, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot (§ 4 StVO)?",
            "reponse": "Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so gering ist, dass bei plötzlichem Bremsen ein Anhalten dahinter nicht mehr möglich wäre. Rechtsgrundlage ist § 4 StVO in Verbindung mit § 49 StVO und § 24 StVG; die Sanktionen ergeben sich aus der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV (Bußgeldkatalog, lfd. Nr. 12 ff.)."
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    ],
    "wikidata": [
        "Q3455842",
        "Q10552223",
        "Q6189234"
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    "valid_from": "2013-04-01",
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    "derniere_revision": "2026-07-30",
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    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/abstandsverstoss-4-stvo"
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