{
    "slug": "anhoerungsbogen-zeugenfragebogen-owig",
    "titre": "Anhörungsbogen \u0026 Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren 2026 – Pflichtangaben, Schweigerecht und Fristen (§ 55 OWiG, § 111 OWiG)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der Anhörungsbogen ist die Umsetzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren: Nach § 55 Abs. 1 OWiG genügt es, „wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben…",
    "resume_court": "Der **Anhörungsbogen** ist die Umsetzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren: Nach **§ 55 Abs. 1 OWiG** genügt es, „wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Beschuldigung zu äußern\u0022. Verpflichtend auszufüllen sind nur die **Angaben zur Person** – Vor-, Familien- und Geburtsname, Geburtsort und -tag, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit. Wer hierzu **falsche Angaben macht oder sie verweigert**, begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit, die nach **§ 111 Abs. 3 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro** geahndet werden kann. **Zur Sache selbst muss niemand etwas sagen**: Über § 46 Abs. 1 OWiG gilt **§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO**, wonach es freisteht, „sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen\u0022. Ein **Zeugenfragebogen** richtet sich dagegen an Personen, die nicht selbst beschuldigt werden – meist an den Fahrzeughalter. Für ihn gilt die grundsätzliche Zeugenpflicht, begrenzt durch das **Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige (§ 52 Abs. 1 StPO)** und das **Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO)**. Die im Bogen genannte Frist von meist einer Woche ist **keine gesetzliche Frist**; ihr Verstreichen führt zu keinem Rechtsverlust. Auf die Verjährung zu hoffen hilft aber selten: Schon die **Anordnung der Anhörung unterbricht die Verfolgungsverjährung** (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), und wer als Halter schweigt, riskiert eine **Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 StVZO**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Anhörung",
            "valeur": "§ 55 OWiG i. V. m. § 163a Abs. 1 StPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Verweis auf StPO",
            "valeur": "§ 46 Abs. 1 und Abs. 2 OWiG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Reicht eine schriftliche Äußerung?",
            "valeur": "Ja – § 163a Abs. 1 Satz 2 StPO: „In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtangaben Betroffener",
            "valeur": "Angaben zur Person nach § 111 Abs. 1 OWiG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sanktion bei falschen/verweigerten Personalien",
            "valeur": "Geldbuße bis 1.000 Euro (§ 111 Abs. 3 OWiG); bei fahrlässiger Verkennung der Zuständigkeit bis 500 Euro",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aussage zur Sache",
            "valeur": "Freiwillig – § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Belehrung über Verteidigerbefragung",
            "valeur": "Muss im Bußgeldverfahren nicht erfolgen (§ 55 Abs. 2 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfassungsrechtliche Grundlage des Schweigerechts",
            "valeur": "Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, 25.01.2022 – 2 BvR 2462/18)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeugenfragebogen – Adressat",
            "valeur": "Nicht der Betroffene, sondern ein Zeuge (typischerweise der Fahrzeughalter)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeugenpflicht dem Grunde nach",
            "valeur": "§ 46 Abs. 1, Abs. 2 OWiG i. V. m. § 161a Abs. 1 Satz 1 StPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeugnisverweigerungsrecht",
            "valeur": "Angehörige nach § 52 Abs. 1 StPO (Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte gerader Linie, Seitenlinie bis 3. Grad)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auskunftsverweigerungsrecht",
            "valeur": "§ 55 Abs. 1 StPO – auch bei Gefahr der Verfolgung „wegen einer Ordnungswidrigkeit\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorführung bei Nichterscheinen",
            "valeur": "Nur durch den Richter (§ 46 Abs. 5 Satz 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beugehaft zur Erzwingung des Zeugnisses",
            "valeur": "Höchstens sechs Wochen (§ 46 Abs. 5 Satz 2 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist im Bogen (meist 1 Woche)",
            "valeur": "Keine gesetzliche Frist, kein Rechtsverlust bei Versäumung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährungsunterbrechung",
            "valeur": "Erste Vernehmung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung oder deren Anordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßgeblicher Zeitpunkt der Unterbrechung",
            "valeur": "Abfassung der schriftlichen Anordnung (§ 33 Abs. 2 Satz 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährungsfrist Verkehrs-OWi",
            "valeur": "Sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG, seit 01.07.2026 einheitlich)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Risiko bei Schweigen des Halters",
            "valeur": "Fahrtenbuchauflage (§ 31a Abs. 1 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nächster Schritt der Behörde",
            "valeur": "Verwarnung mit Verwarnungsgeld 5–55 Euro (§ 56 Abs. 1 OWiG) oder Bußgeldbescheid (§ 65, § 66 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheid",
            "valeur": "Zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG)",
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        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Anhörungsbogen \u0026 Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren 2026 – Pflichtangaben, Schweigerecht und Fristen (§ 55 OWiG, § 111 OWiG)?",
            "reponse": "Der Anhörungsbogen ist die Umsetzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren: Nach § 55 Abs. 1 OWiG genügt es, „wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Beschuldigung zu äußern\u0022. Verpflichtend auszufüllen sind nur die Angaben zur Person – Vor-, Familien- und Geburtsname, Geburtsort und -tag, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit."
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    "wikidata": [
        "Q2029399",
        "Q6189234",
        "Q196995"
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    "valid_from": "2017-09-05",
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    "derniere_revision": "2026-08-17",
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    "url": "https://nexvyra.de/fakten/anhoerungsbogen-zeugenfragebogen-owig"
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