{
    "slug": "arbeitszeitgesetz-hoechstarbeitszeit",
    "titre": "Arbeitszeitgesetz – Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden (§ 3 Satz 1 ArbZG). Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist…",
    "resume_court": "Das **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)** begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf **acht Stunden** (§ 3 Satz 1 ArbZG). Eine Verlängerung auf bis zu **zehn Stunden** ist zulässig, wenn innerhalb von **sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen** im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende **Ruhepausen** zu unterbrechen: **30 Minuten** bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit, **45 Minuten** bei mehr als neun Stunden (§ 4 ArbZG). Nach Arbeitsende muss eine ununterbrochene **Ruhezeit von mindestens elf Stunden** liegen (§ 5 Absatz 1 ArbZG). Als Werktage gelten die Tage Montag bis Samstag, sodass die zulässige Wochenarbeitszeit rechnerisch bei 48 Stunden (6 × 8) bzw. vorübergehend bei 60 Stunden (6 × 10) liegt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Arbeitszeitgesetz (ArbZG), in Kraft seit 1. Juli 1994 [gesetze-im-internet.de, ArbZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelmäßige werktägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 Satz 1 ArbZG)",
            "valeur": "8 Stunden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verlängerte werktägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 Satz 2 ArbZG)",
            "valeur": "bis 10 Stunden, wenn im Schnitt über 6 Kalendermonate oder 24 Wochen 8 Stunden/Werktag nicht überschritten werden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausgleichszeitraum (§ 3 Satz 2 ArbZG)",
            "valeur": "6 Kalendermonate oder 24 Wochen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechnerische Wochenhöchstarbeitszeit",
            "valeur": "48 Stunden im Schnitt (6 Werktage × 8 h); vorübergehend bis 60 h (6 × 10 h)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ruhepause bei \u003E 6 bis 9 Stunden (§ 4 ArbZG)",
            "valeur": "mindestens 30 Minuten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ruhepause bei \u003E 9 Stunden (§ 4 ArbZG)",
            "valeur": "mindestens 45 Minuten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufteilung der Pausen (§ 4 Satz 2 ArbZG)",
            "valeur": "in Zeitabschnitte von je mindestens 15 Minuten möglich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchste Arbeitsdauer ohne Pause (§ 4 Satz 3 ArbZG)",
            "valeur": "6 Stunden am Stück",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ruhezeit nach Arbeitsende (§ 5 Absatz 1 ArbZG)",
            "valeur": "mindestens 11 Stunden ununterbrochen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verkürzung der Ruhezeit (§ 5 Absatz 2 ArbZG)",
            "valeur": "um bis zu 1 Stunde in bestimmten Branchen, mit Ausgleich auf 12 h innerhalb von 1 Kalendermonat / 4 Wochen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pausen zählen als Arbeitszeit?",
            "valeur": "Nein – Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet (sofern nicht abweichend vereinbart)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeldrahmen bei Verstößen (§ 22 Absatz 2 ArbZG)",
            "valeur": "bis zu 30.000 Euro",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 3 ArbZG (Arbeitszeit der Arbeitnehmer)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 4 ArbZG (Ruhepausen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 5 ArbZG (Ruhezeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 1 ArbZG (Zweck des Gesetzes)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 7 ArbZG (Abweichende Regelungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 22 ArbZG (Bußgeldvorschriften)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – Arbeitszeitgesetz (Gesamtgesetz)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Arbeitszeitschutz (Themenseite Bundesministerium für Arbeit und Soziales)",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/arbeitszeitschutz.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Arbeitszeitgesetz – Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit?",
            "reponse": "Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden (§ 3 Satz 1 ArbZG). Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Satz 2 ArbZG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Arbeitszeitgesetz?",
            "reponse": "Das ArbZG gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte). Nicht erfasst sind unter anderem leitende Angestellte im Sinne des § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz, Chefärzte sowie Beschäftigte unter 18 Jahren (für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Arbeitszeitgesetz aus?",
            "reponse": "Eine Arbeitnehmerin arbeitet an einem Tag von 8:00 bis 18:30 Uhr. Die reine Anwesenheit beträgt 10,5 Stunden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben; zieht man diese ab, verbleibt eine Arbeitszeit von 9,75 Stunden – das liegt innerhalb der zulässigen Höchstgrenze von zehn Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG), sofern der Sechs-Monats-Durchschnitt von acht Stunden gewahrt…"
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q19885108",
        "Q628967"
    ],
    "valid_from": "1994-07-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/arbeitszeitgesetz-hoechstarbeitszeit"
}