{
    "slug": "ausgleichung-pflegeleistungen-2057a-bgb",
    "titre": "Ausgleichung für Pflegeleistungen (§ 2057a BGB) – Voraussetzungen, Berechnung, Abgrenzung zum „Pflegevermächtnis\u0022",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein Abkömmling, der den Erblasser über längere Zeit gepflegt oder durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft bzw. durch erhebliche Geldleistungen zur…",
    "resume_court": "Ein **Abkömmling**, der den Erblasser **über längere Zeit gepflegt** oder durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft bzw. durch erhebliche Geldleistungen zur **Erhaltung oder Vermehrung des Vermögens** beigetragen hat, kann bei der Erbauseinandersetzung eine **Ausgleichung** unter den Miterben verlangen (§ 2057a Abs. 1 BGB). Das ist **kein eigenständiges Vermächtnis** und **kein Zahlungsanspruch gegen den Nachlass**, sondern eine **rechnerische Bevorzugung des pflegenden Abkömmlings innerhalb der Erbengemeinschaft**: Sein Ausgleichungsbetrag wird vorab vom Nachlasswert abgezogen und seinem Erbteil hinzugerechnet (§ 2057a Abs. 4 BGB). Der Anspruch besteht **nur unter Abkömmlingen, die als gesetzliche Erben** (oder in einer der gesetzlichen entsprechenden Erbfolge, § 2052 BGB) berufen sind — nicht zugunsten des Ehegatten, von Schwiegerkindern oder Nichtverwandten. Keine Ausgleichung, wenn für die Leistung ein **angemessenes Entgelt** gewährt oder vereinbart wurde oder ein **anderer Rechtsgrund** besteht (§ 2057a Abs. 2 BGB). Seit der **Erbrechtsreform zum 01.01.2010** ist die Pflege ausdrücklich erfasst; die frühere Voraussetzung eines „Verzichts auf berufliches Einkommen\u0022 wurde gestrichen. Die Höhe bemisst sich nach **Billigkeit** unter Berücksichtigung von Dauer und Umfang der Leistungen und des Nachlasswerts (§ 2057a Abs. 3 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 2057a BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruchsart",
            "valeur": "Ausgleichung unter Miterben (keine Nachlassforderung, kein Vermächtnis)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berechtigt",
            "valeur": "Nur Abkömmlinge des Erblassers, die als gesetzliche Erben berufen sind [§ 2057a Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Leistung 1",
            "valeur": "Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft über längere Zeit [§ 2057a Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Leistung 2",
            "valeur": "Erhebliche Geldleistungen [§ 2057a Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Leistung 3",
            "valeur": "Pflege des Erblassers über längere Zeit [§ 2057a Abs. 1 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kernvoraussetzung",
            "valeur": "Beitrag zur Erhaltung oder Vermehrung des Vermögens des Erblassers [§ 2057a Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss 1",
            "valeur": "Angemessenes Entgelt gewährt oder vereinbart [§ 2057a Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss 2",
            "valeur": "Anspruch aus anderem Rechtsgrund für die Leistung [§ 2057a Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bemessung",
            "valeur": "Nach Billigkeit; Dauer/Umfang der Leistung und Wert des Nachlasses [§ 2057a Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Durchführung",
            "valeur": "Ausgleichungsbetrag wird dem Erbteil des Berechtigten hinzugerechnet; alle Ausgleichungsbeträge vorab vom Nachlasswert abgezogen [§ 2057a Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflege-Fassung seit",
            "valeur": "01.01.2010 (Erbrechtsreform); frühere Klausel „unter Verzicht auf berufliches Einkommen\u0022 gestrichen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung auf Pflichtteil",
            "valeur": "Ausgleichung wird bei Pflichtteilsberechnung der Abkömmlinge berücksichtigt [§ 2316 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Systemzusammenhang",
            "valeur": "Teil der Ausgleichung unter Abkömmlingen [§§ 2050–2057 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht berechtigt",
            "valeur": "Ehegatte, Schwiegerkinder, Pflegepersonen ohne Abkömmlingsstellung",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 2057a BGB – Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2057a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2050 BGB – Ausgleichungspflicht für Zuwendungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2050.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2052 BGB – Ausgleichung bei gewillkürter Erbfolge",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2052.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2055 BGB – Durchführung der Ausgleichung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2055.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2057 BGB – Auskunftspflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2057.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2316 BGB – Ausgleichungspflicht und Pflichtteil",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2316.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 2147 ff. BGB – Vermächtnis (Abgrenzung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2147.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Ausgleichung für Pflegeleistungen (§ 2057a BGB) – Voraussetzungen, Berechnung, Abgrenzung zum „Pflegevermächtnis\u0022?",
            "reponse": "Ein Abkömmling, der den Erblasser über längere Zeit gepflegt oder durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft bzw. durch erhebliche Geldleistungen zur Erhaltung oder Vermehrung des Vermögens beigetragen hat, kann bei der Erbauseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Miterben verlangen (§ 2057a Abs. 1 BGB)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Ausgleichung für Pflegeleistungen (§ 2057a BGB)?",
            "reponse": "§ 2057a BGB gehört zum System der Ausgleichung unter Abkömmlingen (§§ 2050 ff. BGB). Diese Regeln greifen, wenn mehrere Abkömmlinge gesetzliche Erben sind — also typischerweise mehrere Geschwister erben. Der Zweck: Ein Kind, das den Elternteil jahrelang gepflegt oder das elterliche Geschäft mit aufgebaut hat, soll bei der Verteilung des Nachlasses nicht mit den nicht mitwirkenden Geschwistern gleichgestellt werden."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Ausgleichung für Pflegeleistungen (§ 2057a BGB)?",
            "reponse": "„§ 2057a ist ein Vermächtnis / ein Zahlungsanspruch gegen den Nachlass.\u0022 Falsch — es ist eine Ausgleichung unter Miterben, die nur die Erbquoten verschiebt. Ohne Erbengemeinschaft mehrerer Abkömmlinge greift die Regel nicht. „Auch die pflegende Ehefrau oder Schwiegertochter bekommt den Ausgleich.\u0022 Falsch — § 2057a begünstigt ausschließlich Abkömmlinge des Erblassers, die als gesetzliche Erben berufen sind."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1356128"
    ],
    "valid_from": "2010-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-04",
    "derniere_verification": "2026-10-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/ausgleichung-pflegeleistungen-2057a-bgb"
}