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    "slug": "auslaendische-fahrerlaubnis-umschreiben-fev",
    "titre": "Ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland 2026 – Anerkennung, 6-Monats-Frist und Umschreibung (§§ 28 bis 31 FeV)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland gilt, hängt vom Ausstellungsstaat und vom ordentlichen Wohnsitz ab. Wer eine gültige EU- oder…",
    "resume_court": "Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland gilt, hängt vom **Ausstellungsstaat** und vom **ordentlichen Wohnsitz** ab. Wer eine gültige **EU- oder EWR-Fahrerlaubnis** besitzt und seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, darf **unbefristet weiterfahren** (**§ 28 Abs. 1 FeV**) – eine Umschreibung ist freiwillig. Wer eine Fahrerlaubnis aus einem **Drittstaat** besitzt, darf nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland nur noch **sechs Monate** fahren (**§ 29 Abs. 1 Satz 4 FeV**); die Frist kann auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn der Aufenthalt nachweislich nicht länger als zwölf Monate dauert. Danach ist eine **deutsche Fahrerlaubnis** erforderlich – sonst liegt **Fahren ohne Fahrerlaubnis** nach § 21 StVG vor (Straftat). Bei der Umschreibung entfallen für EU/EWR-Inhaber (**§ 30 FeV**) und für Inhaber aus den in **Anlage 11 FeV** gelisteten Staaten (**§ 31 Abs. 1 FeV**) Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und – je nach Staat und Klasse – auch die theoretische und praktische Prüfung. Bei Staaten **außerhalb** der Anlage 11 entfällt nur die **Ausbildungspflicht**; beide Prüfungen müssen abgelegt werden (**§ 31 Abs. 2 FeV**). Der ausländische Führerschein ist bei der Aushändigung des deutschen Führerscheins **abzugeben** (§ 30 Abs. 3, § 31 Abs. 4 FeV). Die Gebühr für die prüfungsfreie Umschreibung beträgt nach **Nr. 202.2 der Anlage zur GebOSt 28,10 Euro** zuzüglich **5,10 Euro** Antragsprüfung (Nr. 201).",
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        {
            "point": "EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Wohnsitz in Deutschland",
            "valeur": "gilt unbefristet weiter, § 28 Abs. 1 FeV",
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        {
            "point": "Drittstaat-Fahrerlaubnis, Wohnsitz in Deutschland",
            "valeur": "Berechtigung endet nach 6 Monaten, § 29 Abs. 1 Satz 4 FeV",
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        {
            "point": "Verlängerung der 6-Monats-Frist",
            "valeur": "bis zu 6 weitere Monate auf Antrag, § 29 Abs. 1 Satz 5 FeV",
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        {
            "point": "Ohne Wohnsitz in Deutschland (Touristen, Besucher)",
            "valeur": "ausländische Fahrerlaubnis gilt im Umfang der Berechtigung, § 29 Abs. 1 Satz 1 FeV",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Ordentlicher Wohnsitz",
            "valeur": "mindestens 185 Tage im Jahr im Inland, § 7 Abs. 1 FeV",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Umschreibung EU/EWR",
            "valeur": "ohne Prüfung, ohne Ausbildung, ohne Erste Hilfe, § 30 Abs. 1 FeV",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Umschreibung Anlage-11-Staat",
            "valeur": "ohne Ausbildung/Erste Hilfe; Prüfung nur, soweit Anlage 11 sie vorsieht, § 31 Abs. 1 FeV",
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        {
            "point": "Umschreibung Nicht-Anlage-11-Staat",
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        {
            "point": "Abgabe des ausländischen Führerscheins",
            "valeur": "zwingend bei Aushändigung, § 30 Abs. 3 / § 31 Abs. 4 FeV",
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        {
            "point": "Übersetzung / Internationaler Führerschein",
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            "valeur": "28,10 € (Nr. 202.2 Anlage GebOSt)",
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            "point": "Gebühr Ersterteilung nach Prüfung",
            "valeur": "35,70 € (Nr. 202.1 Anlage GebOSt)",
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        {
            "point": "Führerschein/Übersetzung nicht mitgeführt",
            "valeur": "10 € Verwarnungsgeld (Nr. 168 Bußgeldkatalog)",
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        {
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            "valeur": "Straftat, § 21 Abs. 1 StVG – bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe",
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            "question": "Was regelt Ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland 2026 – Anerkennung, 6-Monats-Frist und Umschreibung (§§ 28 bis 31 FeV)?",
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    "wikidata": [
        "Q1392352",
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        "Q15546711"
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    "valid_from": "2013-01-19",
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    "url": "https://nexvyra.de/fakten/auslaendische-fahrerlaubnis-umschreiben-fev"
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