{
    "slug": "bafa-waermepumpen-liste",
    "titre": "BAFA-Wärmepumpen-Liste – förderfähige Anlagen finden (Wärmeerzeuger-Portal)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht-foerderung",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Nur Wärmepumpen, die das BAFA als „potenziell förderfähig\u0022 gelistet hat, werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst – das gilt…",
    "resume_court": "Nur Wärmepumpen, die das BAFA als „potenziell förderfähig\u0022 gelistet hat, werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst – das gilt sowohl für die BAFA-Einzelmaßnahmen als auch für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Die Liste wird im online durchsuchbaren **Wärmeerzeuger-Portal (WEP)** unter `elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen` geführt, das die früheren PDF-Listen abgelöst hat; nach der BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026 werden nur dort gelistete Anlagen gefördert, die Listen sind abschließend. Gelistet werden nur Geräte bzw. Innen-/Außengeräte-Kombinationen, für die der Hersteller einen Prüf- bzw. Effizienznachweis nach den technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erbringt (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpe: ηs ≥ 150 % bei 35 °C und ≥ 125 % bei 55 °C). Antragsteller ist der **Hersteller**, nicht der Eigentümer – Sie als Bauherr prüfen vor der Antragstellung nur, ob Ihr Wunschgerät gelistet ist.",
    "faits": [
        {
            "point": "Zweck der Liste",
            "valeur": "Nachweis der grundsätzlichen Förderfähigkeit einer Wärmepumpe in der BEG [BAFA – WEP]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Online-Portal",
            "valeur": "Wärmeerzeuger-Portal (WEP), elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen [BAFA – WEP]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ablösung PDF-Listen",
            "valeur": "WEP hat die früheren PDF-Listen abgelöst (PDF-Listen im BAFA-Archiv für 2021–2024; BAFA-„Hinweise zum WEP“, Version 1.0 vom 01.08.2025, mit Übernahme bereits gelisteter Anlagen durch die Hersteller) [BAFA – WEP-Hinweise; BAFA-Archiv]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage / Listungspflicht",
            "valeur": "Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), in Kraft 21.07.2026: gefördert werden nur Anlagen aus den BAFA-Wärmeerzeugerlisten, die Listen sind abschließend [Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026, Anlage Nr. 3.4]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gilt für",
            "valeur": "BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung (458) – abgestimmter Gerätekreis [KfW 458]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Listungs-Antragsteller",
            "valeur": "Hersteller der Wärmepumpe (nicht der Eigentümer) [BAFA – WEP]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Effizienzkriterium",
            "valeur": "Beheizung über Wasser – ηs bei 35 °C / 55 °C: Wärmequelle Luft ≥ 150 % / ≥ 125 %; Erdwärme, Wasser, sonstige ≥ 180 % / ≥ 140 % (Niedertemperatur-WP nur 35 °C). Beheizung über Luft: ≤ 12 kW (Luft) ηs ≥ 181 % (A++/A+++); \u003E 12 kW ηs,h ≥ 150 %. Prüfung nach EN 14511/EN 14825 bzw. darauf basierende Zertifizierung; Auslegung auf JAZ ≥ 3,0 [Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026, Anlage Nr. 3.4]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kombinationen",
            "valeur": "nur Innen-/Außengeräte-Kombinationen mit nachgewiesener Effizienz förderfähig [BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geräuschanforderung ab 01.01.2026",
            "valeur": "Luft-Wasser-WP nur förderfähig, wenn Außengerät ≥ 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert (VO (EU) 813/2013) liegt [energiewechsel.de – BEG-FAQ]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Effizienzbonus",
            "valeur": "entfallen für Anträge ab 21.07.2026 (bis 20.07.2026: +5 Prozentpunkte bei Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürlichem Kältemittel); Boni seither Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sowie ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union [KfW – Merkblatt 458, Stand 09/2026; BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026, Nr. 8.4.6]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Weitere Anforderungen",
            "valeur": "digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung (§ 14a EnWG) und iMSys-Bestellpflicht; ab 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln [Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026, Anlage Nr. 3.4]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt BAFA-Wärmepumpen-Liste – förderfähige Anlagen finden (Wärmeerzeuger-Portal)?",
            "reponse": "Nur Wärmepumpen, die das BAFA als „potenziell förderfähig\u0022 gelistet hat, werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst – das gilt sowohl für die BAFA-Einzelmaßnahmen als auch für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Die Liste wird im online durchsuchbaren Wärmeerzeuger-Portal (WEP) unter `elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen` geführt, das die früheren PDF-Listen abgelöst hat; nach…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt BAFA-Wärmepumpen-Liste?",
            "reponse": "Die Liste betrifft alle, die eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe im Gebäudebestand einbauen und dafür BEG-Förderung erhalten wollen – private Eigentümer (über KfW 458), Vermieter, WEG sowie Eigentümer von Nichtwohngebäuden (über die BAFA). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Das Gerät muss zu diesem Zeitpunkt im Wärmeerzeuger-Portal als förderfähig geführt sein."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei BAFA-Wärmepumpen-Liste?",
            "reponse": "Verbreitet ist die Annahme, jede handelsübliche Wärmepumpe sei automatisch förderfähig – tatsächlich zählt allein die Listung im WEP zum Antragszeitpunkt. Ein zweiter Fehler betrifft Split-Geräte: Steht nur das Außengerät in der Liste, ist die konkrete Kombination mit einem bestimmten Innengerät damit nicht automatisch abgedeckt; entscheidend ist die gelistete Kombination."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für BAFA-Wärmepumpen-Liste aus?",
            "reponse": "Ein Eigentümer plant den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Der Fachbetrieb bietet Modell „X-Air 8 kW\u0022 (Außengerät) mit Innengerät „X-Hydro 200\u0022 an. Vor Antragstellung sucht der Eigentümer im Wärmeerzeuger-Portal nach dieser Kombination. Ist sie mit gültigem Effizienznachweis gelistet und erfüllt das Außengerät ab 2026 die Geräuschanforderung, ist das Gerät grundsätzlich förderfähig."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1005513",
        "Q131413876",
        "Q131313"
    ],
    "valid_from": "2026-07-21",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-21",
    "derniere_verification": "2026-10-21",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/bafa-waermepumpen-liste"
}