{
    "slug": "bahnreise-behinderung-hilfeleistung-2021-782",
    "titre": "Bahnreisen mit Behinderung – Hilfeleistung, Anmeldefrist und Entschädigung (Art. 21–26 VO (EU) 2021/782, § 10a AEG) – 24 Stunden, kostenlos, zentrale Anlaufstelle",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben im Eisenbahnverkehr einen unmittelbar geltenden Anspruch auf Beförderung ohne…",
    "resume_court": "Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben im Eisenbahnverkehr einen **unmittelbar geltenden Anspruch auf Beförderung ohne Aufpreis** und auf **kostenlose Hilfeleistung** beim Ein- und Aussteigen, beim Umsteigen und im Zug (**Kapitel V, Art. 21–26 der Verordnung (EU) 2021/782**). Buchung und Fahrkarte dürfen nicht verweigert und eine Begleitperson darf nicht verlangt werden – es sei denn, dies ist zwingend erforderlich, um den veröffentlichten **Zugangsregeln** nachzukommen (Art. 21 Abs. 2). Wird eine Begleitung vorgeschrieben, **reist die Begleitperson kostenlos** mit (Art. 23 Abs. 1 Buchst. b); ein Assistenzhund darf mitgenommen werden (Art. 23 Abs. 1 Buchst. c). Die Hilfeleistung muss **spätestens 24 Stunden vorher** angemeldet werden; **eine einzige Meldung pro Fahrt genügt** und wird kostenlos entgegengenommen (Art. 24 Buchst. a). Ohne Anmeldung besteht kein Anspruch, wohl aber eine **Bemühenspflicht** der Unternehmen (Art. 24 Buchst. c). Am Bahnhof muss man sich **höchstens 60 Minuten**, ohne festgelegten Zeitpunkt **spätestens 30 Minuten** vor Abfahrt einfinden (Art. 24 Buchst. e). Für **Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen, Mobilitätshilfen und Hilfsmitteln sowie Verlust oder Verletzung von Assistenzhunden** haften Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber **unverzüglich und der Höhe nach unbegrenzt** – einschließlich vorübergehendem Ersatz (Art. 25). In Deutschland bündelt seit dem **1. Januar 2025** eine gesetzlich vorgeschriebene **zentrale Anlaufstelle** die Anmeldungen (**§ 10a AEG**); praktisch ist das die **Mobilitätsservice-Zentrale der DB AG**. Nationale Durchsetzungsstelle ist das **Eisenbahn-Bundesamt**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Kapitel V (Art. 21–26) VO (EU) 2021/782",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fundstelle",
            "valeur": "ABl. L 172 vom 17.05.2021, S. 1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsbeginn",
            "valeur": "07.06.2023 [Art. 41 VO (EU) 2021/782]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorgängerregelung",
            "valeur": "VO (EG) Nr. 1371/2007 (aufgehoben, Art. 40)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch auf Beförderung",
            "valeur": "Ohne Aufpreis, keine Verweigerung von Buchung/Fahrkarte [Art. 21 Abs. 2]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugangsregeln",
            "valeur": "Nichtdiskriminierend, unter Beteiligung von Behindertenverbänden [Art. 21 Abs. 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begleitperson",
            "valeur": "Sondertarif, ggf. kostenlos; bei vorgeschriebener Begleitung kostenlos [Art. 23 Abs. 1 Buchst. a, b]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sitzplatz Begleitperson",
            "valeur": "Nach Möglichkeit neben der begleiteten Person [Art. 23 Abs. 1 Buchst. a, b]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Assistenzhund",
            "valeur": "Mitnahme nach nationalem Recht zulässig [Art. 23 Abs. 1 Buchst. c]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hilfeleistung",
            "valeur": "Kostenlos beim Ein-, Aus- und Umsteigen sowie im Zug [Art. 23 Abs. 1 Buchst. d–f]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voranmeldefrist",
            "valeur": "Spätestens 24 Stunden vorher [Art. 24 Buchst. a]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anzahl Meldungen",
            "valeur": "Eine einzige Meldung je Fahrt genügt [Art. 24 Buchst. a]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten der Meldung",
            "valeur": "Kostenlos, unabhängig vom Kommunikationsmittel [Art. 24 Buchst. a]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitkarten",
            "valeur": "Eine Meldung genügt bei Fahrplanangaben; Absage möglichst 12 Stunden vorher [Art. 24 Buchst. a]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verlängerungsoption 36 Stunden",
            "valeur": "Mitgliedstaaten-Option, befristet bis 30.06.2026 [Art. 24 Buchst. a UAbs. 4]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ohne Anmeldung",
            "valeur": "Bemühenspflicht nach besten Kräften, kein Anspruch [Art. 24 Buchst. c]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einfindezeit maximal",
            "valeur": "60 Minuten vor planmäßiger Abfahrt [Art. 24 Buchst. e]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einfindezeit ohne Festlegung",
            "valeur": "30 Minuten vor planmäßiger Abfahrt [Art. 24 Buchst. e]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ablehnung einer Buchung",
            "valeur": "Schriftliche Begründung binnen 5 Werktagen auf Anfrage [Art. 22 Abs. 2]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unbesetzte Bahnhöfe",
            "valeur": "Information über nächsten besetzten Bahnhof, barrierefreies Format [Art. 22 Abs. 3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Haftung Mobilitätshilfen",
            "valeur": "Ersatz-/Reparaturkosten, unverzüglich, ohne Höchstbetrag [Art. 25 Abs. 1 Buchst. a]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Haftung Assistenzhund",
            "valeur": "Wiederbeschaffungs- oder Behandlungskosten [Art. 25 Abs. 1 Buchst. b]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorübergehender Ersatz",
            "valeur": "Angemessene Kosten bzw. Bereitstellung, Behalt bis Auszahlung [Art. 25 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Personalschulung",
            "valeur": "Pflicht für Personal mit direkter Hilfeleistung und Publikumskontakt [Art. 26]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abdingbarkeit",
            "valeur": "Ausgeschlossen, Rechtsverzicht unwirksam [Art. 7]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahmefestigkeit",
            "valeur": "Art. 21, 22 stets anwendbar; Kapitel V im Regionalverkehr nicht ausnehmbar [Art. 2 Abs. 6]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zentrale Anlaufstelle Deutschland",
            "valeur": "Pflicht seit 01.01.2025 [§ 10a AEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Praktische Anlaufstelle",
            "valeur": "Mobilitätsservice-Zentrale der DB AG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nationale Durchsetzungsstelle",
            "valeur": "Eisenbahn-Bundesamt, Bonn [Art. 31, § 5 AEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschwerdefrist beim Unternehmen",
            "valeur": "3 Monate nach der Fahrt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bearbeitungsfrist Unternehmen",
            "valeur": "1 Monat",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schlichtung",
            "valeur": "Schlichtungsstelle Reise \u0026 Verkehr e. V., SNUB, snv (bei Mitgliedschaft)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Bahnreisen mit Behinderung – Hilfeleistung, Anmeldefrist und Entschädigung (Art. 21–26 VO (EU) 2021/782, § 10a AEG) – 24 Stunden, kostenlos, zentrale Anlaufstelle?",
            "reponse": "Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben im Eisenbahnverkehr einen unmittelbar geltenden Anspruch auf Beförderung ohne Aufpreis und auf kostenlose Hilfeleistung beim Ein- und Aussteigen, beim Umsteigen und im Zug (Kapitel V, Art. 21–26 der Verordnung (EU) 2021/782)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Bahnreisen mit Behinderung?",
            "reponse": "„Ohne Anmeldung gibt es gar nichts.\u0022 Falsch. Der durchsetzbare Anspruch entfällt, die Bemühenspflicht nach Art. 24 Buchst. c bleibt bestehen. „Man muss sich bei jedem beteiligten Unternehmen einzeln melden.\u0022 Falsch. Eine Meldung genügt; die Weiterleitung schuldet das Unternehmen (Art. 24 Buchst. a). „Für die Anmeldung darf eine Servicegebühr verlangt werden.\u0022 Falsch."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1378014"
    ],
    "valid_from": "2023-06-07",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-06",
    "derniere_verification": "2026-09-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/bahnreise-behinderung-hilfeleistung-2021-782"
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