{
    "slug": "bahnuebergang-19-stvo",
    "titre": "Bahnübergang 2026 – Andreaskreuz, Wartepflicht und Vorrang der Schienenfahrzeuge (§ 19 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Am Bahnübergang gilt der Vorrang der Schienenfahrzeuge. § 19 Abs. 1 Satz 1 StVO ordnet ihn für drei Fälle an: an Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen…",
    "resume_court": "Am Bahnübergang gilt der **Vorrang der Schienenfahrzeuge**. **§ 19 Abs. 1 Satz 1 StVO** ordnet ihn für drei Fälle an: an Bahnübergängen **mit Andreaskreuz (Zeichen 201)**, an Bahnübergängen über **Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege** und in **Hafen- und Industriegebieten**, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen „Hafengebiet/Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang\u0022 steht. Solchen Bahnübergängen darf sich der Straßenverkehr **nur mit mäßiger Geschwindigkeit** nähern; **vom Zeichen 151 oder 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereichs** von Schiene und Straße dürfen **keine Kraftfahrzeuge überholt** werden (§ 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVO). **Gewartet** werden muss **vor dem Andreaskreuz** – zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung – wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, die Schranken sich senken oder geschlossen sind, ein Bahnbediensteter Halt gebietet **oder** ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal ertönt (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StVO). **§ 19 Abs. 3 StVO** verbietet außerdem das Einfahren, wenn der Übergang **wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert** werden kann. Das Andreaskreuz begründet nach **Anlage 2 lfd. Nr. 1 StVO** zugleich ein Halt- und Parkverbot: Bis **10 m** davor darf nicht gehalten werden, wenn das Zeichen dadurch verdeckt wird, und vor und hinter dem Zeichen darf **innerorts bis zu je 5 m, außerorts bis zu je 50 m** nicht geparkt werden. Verstöße sind **Ordnungswidrigkeiten** nach § 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG; die Regelsätze stehen in der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV.",
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            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 19 StVO (Bahnübergänge), Anlage 1 Abschnitt 2 StVO (Zeichen 151, 156, 159, 162), Anlage 2 lfd. Nr. 1 StVO (Zeichen 201 Andreaskreuz), § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG; bahnseitig § 11 EBO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorrang der Schienenfahrzeuge",
            "valeur": "an Bahnübergängen mit Andreaskreuz, an Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege sowie in Hafen- und Industriegebieten mit entsprechendem Zusatzzeichen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Annäherung",
            "valeur": "nur mit mäßiger Geschwindigkeit (§ 19 Abs. 1 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Überholverbot",
            "valeur": "ab Zeichen 151 bzw. 156 bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße dürfen Kraftfahrzeuge nicht überholt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wartepflicht (5 Auslöser)",
            "valeur": "näherndes Schienenfahrzeug; rotes Blinklicht oder gelbe/rote Lichtzeichen; sich senkende oder geschlossene Schranken; Haltgebot eines Bahnbediensteten; hörbares Signal (z. B. Pfeifsignal) – § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–5 StVO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Warteort",
            "valeur": "Fahrzeuge vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pfeilförmiges Signal",
            "valeur": "Hat das rote Blinklicht oder rote Lichtzeichen die Form eines Pfeils, muss nur warten, wer in Pfeilrichtung fahren will (§ 19 Abs. 2 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Räumungsgebot",
            "valeur": "Vor dem Andreaskreuz warten, wenn der Übergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden kann (§ 19 Abs. 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ohne Andreaskreuz",
            "valeur": "Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muss sich entsprechend verhalten (§ 19 Abs. 4 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ohne Vorrang der Bahn",
            "valeur": "in sicherer Entfernung warten bei Haltgebot durch weiß-rot-weiße Fahne oder rote Leuchte; bei gelben/roten Lichtzeichen gilt § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO entsprechend (§ 19 Abs. 5 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Blendverbot",
            "valeur": "Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemanden blenden (§ 19 Abs. 6 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Andreaskreuz als Halt-/Parkverbot",
            "valeur": "kein Halten bis 10 m davor bei Verdeckung; kein Parken innerorts bis je 5 m, außerorts bis je 50 m vor und hinter dem Zeichen (Anlage 2 lfd. Nr. 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorwarnung durch Baken",
            "valeur": "dreistreifige Bake (Zeichen 156) etwa 240 m, zweistreifige Bake (Zeichen 159) etwa 160 m, einstreifige Bake (Zeichen 162) etwa 80 m vor dem Bahnübergang (Anlage 1 lfd. Nr. 21–23 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sanktion",
            "valeur": "Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchst. a StVO bzw. – bei Missachtung des Zeichens 201 – nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, jeweils i. V. m. § 24 Abs. 1 StVG; Regelsätze aus der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Bahnübergang 2026 – Andreaskreuz, Wartepflicht und Vorrang der Schienenfahrzeuge (§ 19 StVO)?",
            "reponse": "Am Bahnübergang gilt der Vorrang der Schienenfahrzeuge. § 19 Abs. 1 Satz 1 StVO ordnet ihn für drei Fälle an: an Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201), an Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen „Hafengebiet/Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang\u0022 steht."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Bahnübergang 2026?",
            "reponse": "§ 19 StVO gilt im gesamten öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland und für alle Verkehrsteilnehmer – Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Gespanne und zu Fuß Gehende. Erfasst sind Bahnübergänge von Eisenbahnen ebenso wie Übergänge von Straßenbahnen auf eigenem Bahnkörper, soweit dort ein Andreaskreuz steht."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Bahnübergang 2026?",
            "reponse": "Pfeilförmiges Signal: Bei rotem Blinklicht oder rotem Lichtzeichen in Pfeilform muss nur warten, wer in Pfeilrichtung fahren will (§ 19 Abs. 2 Satz 2 StVO). Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil: Das Andreaskreuz gilt dann nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils (Anlage 2 lfd. Nr. 1 Nr. 4 StVO)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Bahnübergang 2026?",
            "reponse": "„Erst am Andreaskreuz gilt das Überholverbot\u0022: Falsch – es beginnt bereits beim Zeichen 151 oder 156 und endet erst hinter dem Kreuzungsbereich (§ 19 Abs. 1 Satz 3 StVO). Auf den Übergang gefahren, obwohl es dahinter stockt: § 19 Abs. 3 StVO verlangt, vor dem Andreaskreuz zu warten, wenn nicht zügig und ohne Aufenthalt geräumt werden kann; das Halten auf dem Übergang ist zusätzlich nach § 12 Abs. 1 Nr."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Bahnübergang 2026 aus?",
            "reponse": "Ein Fahrer nähert sich außerorts einem unbeschrankten Bahnübergang. Bei der dreistreifigen Bake (Zeichen 156, etwa 240 m vor dem Übergang) setzt er zum Überholen eines Lkw an. Das ist bereits ein Verstoß gegen § 19 Abs. 1 Satz 3 StVO, weil das Überholverbot ab diesem Zeichen bis einschließlich des Kreuzungsbereichs gilt – § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchst. a StVO."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q171448",
        "Q3698126",
        "Q3455842"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-27",
    "derniere_verification": "2026-08-27",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/bahnuebergang-19-stvo"
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