{
    "slug": "balkonkraftwerk-mieter-554-bgb",
    "titre": "Balkonkraftwerk als Mieter – Anspruch, Zustimmung und Rückbau (§ 554 BGB)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Seit dem 17. Oktober 2024 kann ein Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die der Stromerzeugung durch…",
    "resume_court": "Seit dem 17. Oktober 2024 kann ein Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die der **Stromerzeugung durch Steckersolargeräte** („Balkonkraftwerke\u0022) dienen (§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Steckersolargerät ist damit – wie Barrierefreiheit, E-Auto-Laden und Einbruchsschutz – eine **privilegierte bauliche Veränderung**: Der Vermieter kann das „Ob\u0022 nicht mehr frei ablehnen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn die Maßnahme dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen **nicht zugemutet** werden kann (§ 554 Abs. 1 Satz 2 BGB). Einen Freibrief zur eigenmächtigen Montage gibt das Gesetz aber nicht: Der Mieter hat einen Anspruch auf **Erlaubnis**, nicht das Recht zur Selbsthilfe. Die Kosten trägt der Mieter, und bei Auszug muss er die Wohnung grundsätzlich im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben (§ 546 BGB), also das Gerät auf eigene Kosten zurückbauen.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB – bauliche Veränderung zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte [gesetze-im-internet.de, § 554 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "individueller Anspruch des Mieters auf Erlaubnis („kann verlangen\u0022) [§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft seit",
            "valeur": "17. Oktober 2024 [BGBl. 2024 I Nr. 306]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze des Anspruchs",
            "valeur": "Anspruch entfällt bei Unzumutbarkeit für den Vermieter unter Würdigung der Mieterinteressen [§ 554 Abs. 1 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eigenmächtige Montage",
            "valeur": "unzulässig – Anspruch richtet sich auf Erlaubnis, nicht auf Selbsthilfe [§ 554 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sicherheitsleistung",
            "valeur": "Mieter kann sich zur Leistung einer besonderen Sicherheit (v. a. für den Rückbau) verpflichten; § 551 Abs. 3 gilt entsprechend (getrennte, verzinsliche Anlage) [§ 554 Abs. 1 Satz 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostentragung",
            "valeur": "Mieter trägt Anschaffung, Installation und Rückbau [Folge aus § 554 BGB / § 546 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rückbau bei Auszug",
            "valeur": "grundsätzlich ja – Rückgabe im vertragsgemäßen Zustand [§ 546 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "WEG-Konstellation",
            "valeur": "vermietender Eigentümer muss die Gestattung ggf. innerhalb der WEG durchsetzen [§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anmeldung (vereinfacht)",
            "valeur": "Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR); Wechselrichter max. 800 Watt [Bundesnetzagentur]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstrichterliche Rechtsprechung",
            "valeur": "zum Mieter-Anspruch aus § 554 BGB noch nicht vorhanden; WEG-Parallele: BGH, Urteil v. 18.07.2025 – V ZR 29/24",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 554 BGB (Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte – Mieteranspruch)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten – über § 554 Abs. 1 S. 3 entsprechend)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20 WEG (privilegierte bauliche Veränderungen, Abs. 2 Nr. 5 Steckersolargeräte – WEG-Parallele)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten … (BGBl. 2024 I Nr. 306)",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/306/VO.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMJ – Pressemitteilung zu Steckersolargeräten und virtuellen Eigentümerversammlungen (Gesetzesvorhaben)",
            "url": "https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0913_WEG.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 18.07.2025 – V ZR 29/24 (Steckersolargerät als bauliche Veränderung, Entscheidungs-PDF)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2024/V_ZR__29-24.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Balkon-Solaranlagen (Marktstammdatenregister, 800-Watt-Grenze)",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Balkonkraftwerk als Mieter – Anspruch, Zustimmung und Rückbau (§ 554 BGB)?",
            "reponse": "Seit dem 17. Oktober 2024 kann ein Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke\u0022) dienen (§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Steckersolargerät ist damit – wie Barrierefreiheit, E-Auto-Laden und Einbruchsschutz – eine privilegierte bauliche Veränderung: Der Vermieter kann das „Ob\u0022 nicht mehr frei ablehnen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Balkonkraftwerk als Mieter?",
            "reponse": "Die Privilegierung gilt für Wohnraummietverhältnisse. Anspruchsberechtigt ist der Mieter, Anspruchsgegner der Vermieter. Erfasst sind bauliche Veränderungen der Mietsache, die dem Betrieb eines Steckersolargeräts dienen – typischerweise die Anbringung von ein bis zwei Solarmodulen samt Wechselrichter an der Balkonbrüstung, der Fassade oder der Außenwand."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Balkonkraftwerk als Mieter aus?",
            "reponse": "Eine Mieterin möchte an ihrer Balkonbrüstung zwei Module mit einem 800-Watt-Wechselrichter anbringen. Sie hat nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB Anspruch darauf, dass der Vermieter die Anbringung erlaubt – das Balkonkraftwerk ist privilegiert. Sie holt vor der Montage die Erlaubnis des Vermieters ein und schlägt eine sturmsichere, rückbaubare Befestigung vor."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q58081925",
        "Q157171",
        "Q113645518",
        "Q165728"
    ],
    "valid_from": "2024-10-17",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-24",
    "derniere_verification": "2026-10-24",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/balkonkraftwerk-mieter-554-bgb"
}