{
    "slug": "baugb-35-aussenbereich",
    "titre": "BauGB § 35 – Bebauung im Außenbereich (privilegierte Vorhaben)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der Außenbereich soll von Bebauung weitgehend freigehalten werden. § 35 Abs. 1 BauGB lässt nur privilegierte Vorhaben zu – der Katalog umfasst inzwischen…",
    "resume_court": "Der **Außenbereich** soll von Bebauung weitgehend freigehalten werden. **§ 35 Abs. 1 BauGB** lässt nur **privilegierte Vorhaben** zu – der Katalog umfasst inzwischen **zwölf Nummern** (Land- und Forstwirtschaft, gartenbauliche Erzeugung, öffentliche Versorgung und ortsgebundene Gewerbebetriebe, außenbereichsgebundene Vorhaben, Wind-, Geothermie- und Wasserenergie, Biomasse, Kernenergie in eingeschränktem Umfang, Solarenergie, besondere Solaranlagen im Betriebszusammenhang, untertägige Wärmespeicher sowie zwei Fallgruppen von **Batteriespeichern**), und auch dann nur, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die **ausreichende Erschließung gesichert** ist. **Sonstige Vorhaben** sind nach **§ 35 Abs. 2 BauGB** nur im Einzelfall zulässig, wenn sie **öffentliche Belange nicht beeinträchtigen** (§ 35 Abs. 3 BauGB nennt acht Regelbeispiele, darunter Splittersiedlung, Landschaftsbild und – seit der Novelle – die Störung von **Funkstellen und Radaranlagen**) und die Erschließung gesichert ist. Der Maßstab ist hoch: Ein Wohnhaus „im Grünen\u0022 ist regelmäßig unzulässig.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 35 BauGB [gesetze-im-internet.de, § 35 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Privilegierte Vorhaben",
            "valeur": "§ 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 BauGB (nicht mehr Nr. 1–8): Land-/Forstwirtschaft (Nr. 1), gartenbauliche Erzeugung (Nr. 2), öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Wärme, Wasser, Abwasserwirtschaft oder ortsgebundener gewerblicher Betrieb (Nr. 3), außenbereichsgebundene Vorhaben (Nr. 4), Wind-, Geothermie-, Wasserenergie (Nr. 5), Biomasse im Betriebszusammenhang (Nr. 6), Kernenergie (Nr. 7), Solarenergie (Nr. 8), besondere Solaranlagen (Nr. 9), untertägige Wärmespeicherung (Nr. 10), Batteriespeicher bei EE-Anlage (Nr. 11), sonstige Batteriespeicher nahe Umspannanlage/Kraftwerk (Nr. 12)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Windenergie-Privilegierung",
            "valeur": "§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB – gilt „nach Maßgabe des § 249 BauGB\u0022; die Sondervorschrift des § 249 ist mitzulesen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kernenergie-Privilegierung",
            "valeur": "§ 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB – mit Ausnahme der Neuerrichtung von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Stromerzeugung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Solar – Gebäudeflächen",
            "valeur": "§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a BauGB: in, an und auf Dach- und Außenwandflächen zulässigerweise genutzter Gebäude, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Solar – Freifläche an Verkehrswegen",
            "valeur": "§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB: längs Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes (§ 2b AEG, mindestens zwei Hauptgleise), bis 200 m vom äußeren Fahrbahnrand",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Besondere Solaranlagen (Agri-PV u. a.)",
            "valeur": "§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB: räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einem Betrieb nach Nr. 1 oder 2, Grundfläche höchstens 25.000 m², nur eine Anlage je Hofstelle oder Betriebsstandort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Batteriespeicher (Nr. 12)",
            "valeur": "Entfernung höchstens 200 m zur Grundstücksgrenze einer Umspannanlage oder eines Kraftwerks ab 50 MW, Nennleistung mindestens 4 MW, Gesamtflächendeckel je Gemeinde 0,5 % der Gemeindefläche und höchstens 50.000 m²",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Biomasse (Nr. 6)",
            "valeur": "Kapazität höchstens 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas/Jahr, sonst Feuerungswärmeleistung höchstens 2,0 MW, nur eine Anlage je Hofstelle",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erschließung",
            "valeur": "„ausreichende Erschließung gesichert\u0022 – Tatbestandsvoraussetzung sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 2 [§ 35 Abs. 1, Abs. 2 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Öffentliche Belange",
            "valeur": "acht Regelbeispiele: Widerspruch zum Flächennutzungsplan (Nr. 1) oder zu Landschafts-/Fachplänen (Nr. 2), schädliche Umwelteinwirkungen (Nr. 3), unwirtschaftliche Aufwendungen (Nr. 4), Natur-, Boden-, Denkmalschutz, Landschaftsbild (Nr. 5), Agrarstruktur, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz (Nr. 6), Splittersiedlung (Nr. 7), Störung von Funkstellen und Radaranlagen (Nr. 8) [§ 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonstige Vorhaben § 35 Abs. 2",
            "valeur": "nur im Einzelfall zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist [§ 35 Abs. 2 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wohngebäude im Außenbereich",
            "valeur": "NICHT privilegiert; als „sonstiges Vorhaben\u0022 nur ausnahmsweise, mit den Erleichterungen des § 35 Abs. 4 BauGB [§ 35 Abs. 2, Abs. 4 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begünstigte Vorhaben § 35 Abs. 4",
            "valeur": "sechs Fallgruppen: Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude (Nr. 1, u. a. höchstens fünf zusätzliche Wohnungen je Hofstelle, Sieben-Jahres-Fristen), gleichartiger Ersatzneubau eines selbstgenutzten Wohngebäudes (Nr. 2), Wiederaufbau nach Zerstörung (Nr. 3), Änderung kulturlandschaftsprägender Gebäude (Nr. 4), Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu zwei Wohnungen (Nr. 5), angemessene Erweiterung eines Gewerbebetriebs (Nr. 6) [§ 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rückbauverpflichtung",
            "valeur": "Verpflichtungserklärung zum Rückbau und zur Beseitigung der Bodenversiegelung nach dauerhafter Nutzungsaufgabe – für Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 2 bis 6, Nr. 8 Buchst. b und Nr. 9 bis 12, also auch für Windenergie [§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sicherung der Rückbaupflicht",
            "valeur": "die Baugenehmigungsbehörde soll die Einhaltung durch eine nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise sicherstellen – eine bundesrechtlich vorgeschriebene Sicherheitsleistung gibt es in § 35 BauGB nicht [§ 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Flächensparende Ausführung",
            "valeur": "alle nach Abs. 1 bis 4 zulässigen Vorhaben sind flächensparend und außenbereichsschonend auszuführen, Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzt [§ 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Außenbereichssatzung",
            "valeur": "für bebaute, nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägte Bereiche mit Wohnbebauung von einigem Gewicht; erstreckbar auf kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe [§ 35 Abs. 6 BauGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "BImSchG-Genehmigung Wind",
            "valeur": "Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern; ab 20 Anlagen förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Nr. 1.6.1), darunter vereinfachtes Verfahren (Nr. 1.6.2) [§ 4 BImSchG i. V. m. Anhang 1 Nr. 1.6 der 4. BImSchV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bauantrag Wind unterhalb der Schwelle",
            "valeur": "Baugenehmigungsverfahren nach der jeweiligen Landesbauordnung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Naturschutzrecht parallel",
            "valeur": "Eingriffsregelung [§§ 14, 15 BNatSchG], artenschutzrechtliche Prüfung insbesondere für Vögel und Fledermäuse [§ 44 BNatSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schattenwurf Windenergie",
            "valeur": "LAI-Hinweise: astronomisch maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag, meteorologisch wahrscheinlich 8 Stunden pro Jahr – Verwaltungsvorschriften der Länder, kein Bundesgesetz [LAI-Schattenwurf-Hinweise]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Lärm Windenergie",
            "valeur": "TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 35 BauGB – Bauen im Außenbereich (Volltext, Abruf 15.09.2026)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BauGB Gesamtausgabe mit Vollzitat und Standangabe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Anhang 1 der 4. BImSchV (Nr. 1.6 Windenergie)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 4 BImSchG – Genehmigungspflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "4. BImSchV – Genehmigungsbedürftige Anlagen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 BNatSchG – Artenschutz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMWK – Erneuerbare im Außenbereich",
            "url": "https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2023/01/erneuerbare-aussenbereich.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt BauGB § 35 – Bebauung im Außenbereich (privilegierte Vorhaben)?",
            "reponse": "Der Außenbereich soll von Bebauung weitgehend freigehalten werden. § 35 Abs. 1 BauGB lässt nur privilegierte Vorhaben zu – der Katalog umfasst inzwischen zwölf Nummern (Land- und Forstwirtschaft, gartenbauliche Erzeugung, öffentliche Versorgung und ortsgebundene Gewerbebetriebe, außenbereichsgebundene Vorhaben, Wind-, Geothermie- und Wasserenergie, Biomasse, Kernenergie in eingeschränktem Umfang, Solarenergie…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei BauGB § 35?",
            "reponse": "„Im Außenbereich darf ich alles bauen, was weit weg liegt.\u0022 Falsch – Außenbereich ist hochreguliert, Sonstiges meist unzulässig. „Wohnhaus bei landwirtschaftlichem Betrieb immer erlaubt.\u0022 Nur bei tatsächlich landwirtschaftlich gebundenen Wohnungen, nicht für Lifestyle-Bauen. „Solaranlage auf Feldern ohne Genehmigung.\u0022 Außerhalb der privilegierten Fälle (Gebäudeflächen nach Nr. 8 Buchst."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1183879",
        "Q4263335"
    ],
    "valid_from": "1987-07-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-15",
    "derniere_verification": "2026-09-15",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/baugb-35-aussenbereich"
}