{
    "slug": "betriebsrat-wahl-groesse-betrvg",
    "titre": "Betriebsratswahl und Betriebsratsgröße (§§ 1, 7–9, 13, 14a BetrVG) – Fünf-Arbeitnehmer-Schwelle, Staffel des § 9 und Kündigungsschutz nach § 15 KSchG",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt (§ 1 Absatz 1…",
    "resume_court": "In Betrieben mit in der Regel **mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind**, werden Betriebsräte gewählt (§ 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG). Wahlberechtigt ist, wer das **16. Lebensjahr** vollendet hat (§ 7 Satz 1 BetrVG); wählbar ist, wer das **18. Lebensjahr** vollendet hat und **sechs Monate** dem Betrieb angehört (§ 8 Absatz 1 Satz 1 BetrVG). Die Zahl der Betriebsratsmitglieder folgt der Staffel des § 9 BetrVG: von **einer Person** bei 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern über **3 Mitglieder** bei 21 bis 50 bis zu **35 Mitgliedern** bei 7.001 bis 9.000 Arbeitnehmern; darüber kommen für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer **2 Mitglieder** hinzu. Die regelmäßigen Wahlen finden **alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai** statt (§ 13 Absatz 1 Satz 1 BetrVG), die Amtszeit beträgt **vier Jahre** (§ 21 Satz 1 BetrVG). In Betrieben mit in der Regel **fünf bis 100** wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt zwingend das **vereinfachte Wahlverfahren** des § 14a BetrVG, das im Regelfall zweistufig abläuft.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 248) [amtliche Standangabe, gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung der Wahlvorschriften",
            "valeur": "Die heutigen Wahlvorschriften beruhen auf dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762), das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist [BR-Drs. 666/21, S. 1]. Es hat unter anderem den Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens erweitert, die Zahl der Stützunterschriften gesenkt, die Anfechtbarkeit wegen Fehlern in der Wählerliste eingeschränkt und den Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahl verbessert [BMAS, Betriebsrätemodernisierungsgesetz]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Errichtungsschwelle",
            "valeur": "in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind [§ 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gemeinsamer Betrieb",
            "valeur": "Die Errichtungsregel gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen [§ 1 Absatz 1 Satz 2 BetrVG]; Vermutungstatbestände in § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BetrVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aktives Wahlrecht",
            "valeur": "alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben [§ 7 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Überlassene Arbeitnehmer",
            "valeur": "wahlberechtigt im Einsatzbetrieb, wenn sie länger als drei Monate dort eingesetzt werden [§ 7 Satz 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Passives Wahlrecht",
            "valeur": "18. Lebensjahr vollendet und sechs Monate Betriebszugehörigkeit; Vorzeiten in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns werden angerechnet [§ 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss der Wählbarkeit",
            "valeur": "wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit verloren hat, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen [§ 8 Absatz 1 Satz 3 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neuer Betrieb",
            "valeur": "besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, sind die bei Einleitung der Wahl Beschäftigten wählbar, sofern sie die übrigen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen [§ 8 Absatz 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung",
            "valeur": "die außerordentliche Kündigung von Betriebsrats- und Wahlvorstandsmitgliedern sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats; verweigert er sie, kann das Arbeitsgericht sie ersetzen [§ 103 Absatz 1 und 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahlausschreiben",
            "valeur": "erlässt der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe; mit seinem Erlass ist die Wahl eingeleitet [§ 3 Absatz 1 Sätze 1 und 2 WO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Staffel – 1 Person",
            "valeur": "5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer [§ 9 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Staffel – 3 Mitglieder",
            "valeur": "21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer [§ 9 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Staffel – 5 Mitglieder",
            "valeur": "51 wahlberechtigte Arbeitnehmer bis 100 Arbeitnehmer [§ 9 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Staffel – 7 / 9 / 11 Mitglieder",
            "valeur": "101 bis 200 / 201 bis 400 / 401 bis 700 Arbeitnehmer [§ 9 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Staffel – 13 bis 21 Mitglieder",
            "valeur": "701 bis 1.000 (13), 1.001 bis 1.500 (15), 1.501 bis 2.000 (17), 2.001 bis 2.500 (19), 2.501 bis 3.000 (21) Arbeitnehmer [§ 9 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Staffel – 23 bis 35 Mitglieder",
            "valeur": "3.001 bis 3.500 (23), 3.501 bis 4.000 (25), 4.001 bis 4.500 (27), 4.501 bis 5.000 (29), 5.001 bis 6.000 (31), 6.001 bis 7.000 (33), 7.001 bis 9.000 (35) Arbeitnehmer [§ 9 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Über 9.000 Arbeitnehmer",
            "valeur": "je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer + 2 Mitglieder [§ 9 Satz 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Minderheitengeschlecht",
            "valeur": "muss ab drei Betriebsratsmitgliedern mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein [§ 15 Absatz 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelmäßiger Wahlzeitraum",
            "valeur": "alle vier Jahre vom 1. März bis 31. Mai; letzte regelmäßige Wahl 2022, nächste 2026 [§ 13 Absatz 1 Satz 1 BetrVG; BMAS, Betriebliche Mitbestimmung]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Amtszeit",
            "valeur": "vier Jahre, Ende spätestens am 31. Mai des nächsten regelmäßigen Wahljahres [§ 21 Sätze 1 und 3 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahlgrundsätze",
            "valeur": "geheime und unmittelbare Wahl; Verhältniswahl, bei nur einem Wahlvorschlag oder im Verfahren nach § 14a Mehrheitswahl [§ 14 Absatz 1 und 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stützunterschriften",
            "valeur": "bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer keine; 21 bis 100 mindestens zwei; über 100 mindestens ein Zwanzigstel, in jedem Fall genügen 50 Unterschriften [§ 14 Absatz 4 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vereinfachtes Wahlverfahren – Pflicht",
            "valeur": "in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer, zweistufig, zweite Wahlversammlung eine Woche nach der ersten [§ 14a Absatz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vereinfachtes Wahlverfahren – Vereinbarung",
            "valeur": "in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer nach Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber [§ 14a Absatz 5 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahlvorstand",
            "valeur": "Bestellung durch den Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit, drei Wahlberechtigte, stets ungerade Mitgliederzahl [§ 16 Absatz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gerichtliche Bestellung",
            "valeur": "besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand, bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft [§ 16 Absatz 2 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristen im vereinfachten Verfahren",
            "valeur": "§ 16 Absatz 1 Satz 1: vier Wochen; § 16 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1: drei Wochen [§ 17a Nummer 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahlanfechtung",
            "valeur": "binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht; berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber [§ 19 Absatz 1 und 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahlkosten",
            "valeur": "trägt der Arbeitgeber; erforderliche Arbeitszeitversäumnis berechtigt nicht zur Entgeltminderung [§ 20 Absatz 3 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsschutz Wahlvorstand und Wahlbewerber",
            "valeur": "ordentliche Kündigung unzulässig bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und sechs Monate darüber hinaus [§ 15 Absatz 3 KSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsschutz Einladende",
            "valeur": "die ersten sechs in der Einladung bzw. ersten drei in der Antragstellung genannten Arbeitnehmer; ohne Wahl endet der Schutz nach drei Monaten [§ 15 Absatz 3a KSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsschutz Vorfeld",
            "valeur": "nach öffentlich beglaubigter Errichtungserklärung Schutz vor personen- und verhaltensbedingter Kündigung, längstens drei Monate [§ 15 Absatz 3b KSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung Betriebsratsgröße",
            "valeur": "BAG, Beschluss vom 13. März 2013 – 7 ABR 69/11",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung zu wenige Kandidaten",
            "valeur": "BAG, Beschluss vom 24. April 2024 – 7 ABR 26/23",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 1 BetrVG (Errichtung von Betriebsräten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 5 BetrVG (Arbeitnehmer)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 7 BetrVG (Wahlberechtigung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__7.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 8 BetrVG (Wählbarkeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 9 BetrVG (Zahl der Betriebsratsmitglieder)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__9.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 13 BetrVG (Zeitpunkt der Betriebsratswahlen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 14 BetrVG (Wahlvorschriften)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__14.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 14a BetrVG (Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__14a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 15 BetrVG (Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 16 BetrVG (Bestellung des Wahlvorstands)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 17 BetrVG (Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 17a BetrVG (Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 19 BetrVG (Wahlanfechtung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20 BetrVG (Wahlschutz und Wahlkosten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 21 BetrVG (Amtszeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__21.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 38 BetrVG (Freistellungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__38.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 103 BetrVG (Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__103.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Betriebsverfassungsgesetz, amtliche Gesamtfassung (PDF)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BetrVG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Kündigungsschutzgesetz, amtliche Gesamtfassung (PDF)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/KSchG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO), Gesamtfassung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/BJNR349400001.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 3 WO (Wahlausschreiben)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__3.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Wahlordnung, amtliche Gesamtfassung (PDF)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/BetrVGDV1WO.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Beschluss vom 13.03.2013 – 7 ABR 69/11 (Leiharbeitnehmer bei der Betriebsratsgröße)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-abr-69-11/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Beschluss vom 18.01.2017 – 7 ABR 60/15 (Leiharbeitnehmer bei den Freistellungen nach § 38 BetrVG)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-abr-60-15/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Beschluss vom 24.04.2024 – 7 ABR 26/23 (weniger Kandidaten als Betriebsratssitze)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-abr-26-23/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Pressemitteilung zur Entscheidung 7 ABR 26/23",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/betriebsratswahl-weniger-kandidaten-als-betriebsratssitze/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS, Betriebliche Mitbestimmung (Wahlzeitraum, Amtszeit, Wahlschutz)",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Betriebliche-Mitbestimmung/betriebliche-mitbestimmung.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS, Betriebsrätemodernisierungsgesetz (Umsetzungsstand und Maßnahmen)",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/betriebsraetemodernisierungsgesetz.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS, Wahlordnungen zum Betriebsverfassungsgesetz",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/wahlordnung.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesrat-Drucksache 666/21 vom 25.08.2021 (Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes am 18. Juni 2021, S. 1)",
            "url": "https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0666-21.pdf",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Betriebsratswahl und Betriebsratsgröße (§§ 1, 7–9, 13, 14a BetrVG) – Fünf-Arbeitnehmer-Schwelle, Staffel des § 9 und Kündigungsschutz nach § 15 KSchG?",
            "reponse": "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt (§ 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG). Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 7 Satz 1 BetrVG); wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und sechs Monate dem Betrieb angehört (§ 8 Absatz 1 Satz 1 BetrVG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Betriebsratswahl und Betriebsratsgröße (§§ 1, 7–9, 13, 14a BetrVG)?",
            "reponse": "Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Betriebe der privaten Wirtschaft. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden (§ 5 Absatz 1 Satz 1 BetrVG)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Betriebsratswahl und Betriebsratsgröße (§§ 1, 7–9, 13, 14a BetrVG)?",
            "reponse": "Kein Betriebsrat unterhalb der Schwelle: Erreicht ein Betrieb nicht in der Regel fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind, kommt eine Betriebsratswahl nach § 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG nicht in Betracht. Außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ist nach § 13 Absatz 2 BetrVG zu wählen, wenn (1) mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Betriebsratswahl und Betriebsratsgröße (§§ 1, 7–9, 13, 14a BetrVG)?",
            "reponse": "Verbreitete Annahme: Die Staffel des § 9 BetrVG stellt durchgehend auf wahlberechtigte Arbeitnehmer ab. Der Wortlaut wechselt: Die ersten beiden Stufen nennen „5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern“ und „21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern“, die dritte Stufe lautet „51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern“, und ab „101 bis 200 Arbeitnehmern“ spricht das Gesetz nur noch von Arbeitnehmern."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Betriebsratswahl und Betriebsratsgröße (§§ 1, 7–9, 13, 14a BetrVG) aus?",
            "reponse": "Ein Produktionsbetrieb beschäftigt in der Regel 90 Stammarbeitnehmer sowie 20 Leiharbeitnehmer, die dauerhaft zum Personalbestand gehören und jeweils länger als drei Monate eingesetzt werden. Ein Betriebsrat besteht bisher nicht. Errichtungsschwelle: Fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind, sind deutlich überschritten (§ 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q101094815",
        "Q832043",
        "Q671974",
        "Q628967",
        "Q20819988",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "2021-06-18",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-28",
    "derniere_verification": "2026-08-28",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/betriebsrat-wahl-groesse-betrvg"
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