{
    "slug": "direktionsrecht-weisungsrecht-106-gewo",
    "titre": "Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) – Grenzen des billigen Ermessens bei Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen – aber nur, soweit diese…",
    "resume_court": "Nach **§ 106 Satz 1 GewO** kann der Arbeitgeber **Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen** – aber nur, **soweit** diese Arbeitsbedingungen nicht bereits durch **Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt** sind. Das Weisungsrecht hat damit zwei Prüfungsstufen: das **„Ob\u0022** (ist der Punkt vertraglich oder kollektivrechtlich abschließend festgelegt?) und das **„Wie\u0022** (hält die konkrete Weisung der Billigkeitskontrolle nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB stand?). Ist ein Arbeitsort vertraglich **nicht** abschließend festgelegt, kann der Arbeitgeber nach **BAG, Urteil vom 30.11.2022 – 5 AZR 336/21** grundsätzlich auch einen **Arbeitsplatz im Ausland** zuweisen. Eine Weisung, die die Grenzen billigen Ermessens **nicht** wahrt, bindet den Arbeitnehmer nach **BAG, Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 330/16** **nicht – auch nicht vorläufig**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 106 Gewerbeordnung (GewO) [gesetze-im-internet.de, § 106 GewO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Amtliche Überschrift",
            "valeur": "„Weisungsrecht des Arbeitgebers\u0022 [§ 106 GewO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzlich geregelt seit",
            "valeur": "01.01.2003; davor galt inhaltlich dasselbe nach ständiger Rechtsprechung [BAG, 30.11.2022 – 5 AZR 336/21, Rn. 18]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Reichweite",
            "valeur": "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung; zusätzlich Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb [§ 106 Sätze 1 und 2 GewO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßstab",
            "valeur": "billiges Ermessen [§ 106 Satz 1 GewO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorrangige Regelungen (Sperre des „Ob\u0022)",
            "valeur": "Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften [§ 106 Satz 1 GewO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausdrückliche Rücksichtnahmepflicht",
            "valeur": "Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen [§ 106 Satz 3 GewO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Parallelnorm im BGB",
            "valeur": "Das arbeitsvertragliche Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen [§ 611a Abs. 1 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Billigkeitskontrolle",
            "valeur": "Die getroffene Bestimmung ist für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht [§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bindung an unbillige Weisung",
            "valeur": "Keine Bindung – auch nicht vorläufig [BAG, 18.10.2017 – 10 AZR 330/16, amtlicher Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Darlegungs- und Beweislast",
            "valeur": "trägt der Arbeitgeber; bei der Versetzung liegt das Risiko der Unwirksamkeit bei ihm [BAG, 30.11.2022 – 5 AZR 336/21, Rn. 38; BAG, 18.10.2017 – 10 AZR 330/16, Rn. 36]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Arbeitsort im Ausland",
            "valeur": "grundsätzlich per Weisung zuweisbar, wenn die möglichen Arbeitsorte nicht durch Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz auf das Inland begrenzt sind [BAG, 30.11.2022 – 5 AZR 336/21, Leitsatz 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gewicht unternehmerischer Entscheidungen",
            "valeur": "besonderes Gewicht, ohne Prüfung des unternehmerischen Konzepts auf Zweckmäßigkeit [BAG, 30.11.2022 – 5 AZR 336/21, Leitsatz 2]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betriebsverfassungsrechtliche Flankierung",
            "valeur": "Versetzung im Sinne des BetrVG = Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs von voraussichtlich mehr als einem Monat oder mit erheblicher Änderung der Umstände der Arbeit [§ 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustimmung des Betriebsrats",
            "valeur": "erforderlich in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern [§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 106 GewO (Weisungsrecht des Arbeitgebers)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – Gewerbeordnung, Gesamtausgabe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/BJNR002450869.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 315 BGB (Bestimmung der Leistung durch eine Partei)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 611a BGB (Arbeitsvertrag)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 2 KSchG (Änderungskündigung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 95 BetrVG (Auswahlrichtlinien; Begriff der Versetzung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__95.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 99 BetrVG (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 100 BetrVG (Vorläufige personelle Maßnahmen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__100.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 30.11.2022 – 5 AZR 336/21 (Weisungsrecht – Versetzung an ausländischen Arbeitsort), Entscheidungsseite",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-336-21/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 30.11.2022 – 5 AZR 336/21, amtlicher Volltext (PDF)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2023/04/5-AZR-336-21.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 330/16 (Versetzung – unbillige Weisung – Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer), Entscheidungsseite",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-330-16/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 330/16, amtlicher Volltext (PDF)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/10-AZR-330-16.pdf",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) – Grenzen des billigen Ermessens bei Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung?",
            "reponse": "Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen – aber nur, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO)?",
            "reponse": "§ 106 GewO gilt für alle Arbeitsverhältnisse; das Weisungsrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses und inzwischen ausdrücklich in § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB angelegt (BAG, 30.11.2022 – 5 AZR 336/21, Rn. 18)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO)?",
            "reponse": "Abschließende Festlegung im Arbeitsvertrag. Ist der Ort, der Inhalt oder die Zeit der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag abschließend festgelegt, ist das Weisungsrecht insoweit gesperrt (§ 106 Satz 1 GewO). Eine Änderung ist dann nur einvernehmlich oder im Wege der Änderungskündigung nach § 2 KSchG möglich. Vorrang von Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und Gesetz."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO)?",
            "reponse": "„Eine Versetzung ins Ausland geht nur per Änderungskündigung.\u0022 Nicht zutreffend. Sind die möglichen Arbeitsorte nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften auf das Inland begrenzt, kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch einen Arbeitsplatz im Ausland zuweisen; eine Beschränkung des Weisungsrechts auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland ist dem Arbeitsvertrag…"
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) aus?",
            "reponse": "Ein Pilot ist bei einer Fluggesellschaft beschäftigt; der Arbeitsvertrag legt keinen Stationierungsort abschließend fest. Die Gesellschaft gibt den bisherigen Stationierungsort auf und weist dem Piloten eine Homebase im Ausland zu. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Konstellation in seinem Urteil vom 30.11.2022 – 5 AZR 336/21 (ECLI:DE:BAG:2022:301122.U.5AZR336.21.0, Fünfter Senat) entschieden: Weil die möglichen…"
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1227611",
        "Q1520452",
        "Q628967",
        "Q255110",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "2003-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-05",
    "derniere_verification": "2026-09-05",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/direktionsrecht-weisungsrecht-106-gewo"
}