{
    "slug": "dsgvo-einwilligung-art-7",
    "titre": "Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO) – Nachweispflicht, Widerruf, Koppelungsverbot",
    "domaine": "datenschutz",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Art. 7 DSGVO regelt nicht, was eine Einwilligung ist – das steht in Art. 4 Nr. 11 DSGVO –, sondern unter welchen Bedingungen sie wirksam ist.",
    "resume_court": "Art. 7 DSGVO regelt nicht, *was* eine Einwilligung ist – das steht in Art. 4 Nr. 11 DSGVO –, sondern unter welchen Bedingungen sie wirksam ist. Vier Absätze: Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass eingewilligt wurde (Abs. 1). Steht die Einwilligung in einer Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, muss das Ersuchen in verständlicher und leicht zugänglicher Form, in klarer und einfacher Sprache und von den anderen Sachverhalten klar unterscheidbar erfolgen (Abs. 2). Die betroffene Person kann jederzeit widerrufen, der Widerruf wirkt nur für die Zukunft und muss so einfach sein wie die Erteilung (Abs. 3). Und bei der Freiwilligkeit ist in größtmöglichem Umfang zu berücksichtigen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer Einwilligung in nicht erforderliche Verarbeitungen abhängig gemacht wird – das sogenannte Koppelungsverbot (Abs. 4).\n\nPraktisch heißt das: Wer eine Einwilligung einholt, braucht eine dokumentierte, aktive Handlung der betroffenen Person, eine getrennte und verständliche Erklärung je Zweck, eine mindestens ebenso einfache Widerrufsmöglichkeit und – wo ein Vertrag im Spiel ist – eine Begründung dafür, dass die Einwilligung nicht erzwungen ist. Verstöße gegen Art. 7 fallen in den oberen Bußgeldrahmen des Art. 83 Abs. 5 Buchst. a DSGVO.",
    "faits": [
        {
            "point": "Norm",
            "valeur": "Art. 7 DSGVO „Bedingungen für die Einwilligung“, Erwägungsgründe 32, 42, 43, 171 [BfDI, INFO 1 – DSGVO/BDSG Texte, S. 151]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Definition der Einwilligung",
            "valeur": "jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung [Art. 4 Nr. 11 DSGVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweispflicht (Abs. 1)",
            "valeur": "Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die betroffene Person eingewilligt hat; ergänzend gilt die Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DSGVO [Art. 7 Abs. 1 DSGVO; DSK, OH Werbung, Nr. 3.1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form (Abs. 2)",
            "valeur": "verständliche und leicht zugängliche Form, klare und einfache Sprache, klar unterscheidbar von anderen Sachverhalten; verordnungswidrige Teile der Erklärung sind nicht verbindlich [Art. 7 Abs. 2 DSGVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerruf (Abs. 3)",
            "valeur": "jederzeit möglich, wirkt nur für die Zukunft, Belehrung vor Abgabe der Einwilligung, Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung [Art. 7 Abs. 3 DSGVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Koppelungsverbot (Abs. 4)",
            "valeur": "Bei der Freiwilligkeit ist in größtmöglichem Umfang zu berücksichtigen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer für diese Erfüllung nicht erforderlichen Einwilligung abhängt [Art. 7 Abs. 4 DSGVO; EG 43]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Klares Ungleichgewicht",
            "valeur": "Bei einem klaren Ungleichgewicht – insbesondere wenn der Verantwortliche eine Behörde ist – liefert die Einwilligung in der Regel keine gültige Rechtsgrundlage [EG 43; BfDI, Basiswissen Einwilligung]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine wirksame Einwilligung",
            "valeur": "Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen, Untätigkeit; ebenso Weiternutzung eines Dienstes, Scrollen, Wischen oder das Nichtdurchstreichen eines vorformulierten Textes [EG 32; BfDI, Basiswissen Einwilligung]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Einwilligung",
            "valeur": "keine Schriftform vorgeschrieben; die Aufsichtsbehörden raten wegen der Nachweispflicht zu Schrift- oder mindestens Textform [DSK, OH Werbung, Nr. 3.1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Elektronische Einwilligung",
            "valeur": "Double-Opt-In geboten; das bloße Speichern von IP-Adressen genügt dem BGH als Nachweis nicht [DSK, OH Werbung, Nr. 3.3 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 10.02.2011 – I ZR 164/09]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kinder (Dienste der Informationsgesellschaft)",
            "valeur": "wirksam ab vollendetem 16. Lebensjahr, darunter Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung [Art. 8 Abs. 1 DSGVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausdrückliche Einwilligung nötig",
            "valeur": "besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) und automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 22 Abs. 2 Buchst. c) [BfDI, Basiswissen Einwilligung]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeldrahmen",
            "valeur": "bis zu 20 000 000 EUR oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist [Art. 83 Abs. 5 Buchst. a DSGVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nationale Parallelnorm",
            "valeur": "§ 51 BDSG überträgt die Bedingungen wortgleich in den Anwendungsbereich von Teil 3 BDSG (JI-Richtlinie) [gesetze-im-internet.de, bdsg_2018/__51.html]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einwilligung im Arbeitsverhältnis",
            "valeur": "Freiwilligkeit ist anhand der Abhängigkeit und der Umstände der Erteilung zu beurteilen; Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO in Textform [§ 26 Abs. 2 BDSG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 51 BDSG – Einwilligung (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__51.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BDSG – Inhaltsverzeichnis und Gesamtausgabe (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 28.05.2020 – I ZR 7/16 (Cookie-Einwilligung II), amtlicher Volltext mit Leitsätzen (Autorität A)",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE303592020\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BfDI, INFO 1 – DSGVO und BDSG, Texte und Erläuterungen, amtliche Textausgabe (Autorität B)",
            "url": "https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO1.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=23",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BfDI, Basiswissen zum Datenschutz – Einwilligung (Autorität B)",
            "url": "https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/Einwilligung.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "DSK, Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung, Stand 07.11.2018 (Autorität C)",
            "url": "https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20181107_oh_werbung.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "DSK, Übersicht der Orientierungshilfen (Autorität C)",
            "url": "https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "EDSA/EDPB, Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung gemäß Verordnung 2016/679 (Autorität C)",
            "url": "https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-052020-consent-under-regulation-2016679_de",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO) – Nachweispflicht, Widerruf, Koppelungsverbot?",
            "reponse": "Art. 7 DSGVO regelt nicht, *was* eine Einwilligung ist – das steht in Art. 4 Nr. 11 DSGVO –, sondern unter welchen Bedingungen sie wirksam ist. Vier Absätze: Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass eingewilligt wurde (Abs. 1). Steht die Einwilligung in einer Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, muss das Ersuchen in verständlicher und leicht zugänglicher Form, in klarer und einfacher Sprache und…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO)?",
            "reponse": "Art. 7 DSGVO gilt immer dann, wenn eine Verarbeitung auf eine Einwilligung gestützt wird – also auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a DSGVO, auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO bei besonderen Datenkategorien oder auf Art. 49 Abs. 1 Buchst. a DSGVO beim Drittlandtransfer. Die Norm gilt für öffentliche wie nichtöffentliche Verantwortliche gleichermaßen; sie enthält keine Bereichsausnahmen."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO)?",
            "reponse": "Andere Rechtsgrundlage einschlägig: Art. 7 DSGVO greift nur, wenn die Verarbeitung tatsächlich auf eine Einwilligung gestützt wird. Beruht sie auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b bis f DSGVO, gelten die Bedingungen des Art. 7 nicht – dann ist aber auch kein Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 eröffnet, sondern allenfalls ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO)?",
            "reponse": "Einwilligung und Vertrag in einem Kästchen bündeln. Art. 7 Abs. 2 DSGVO verlangt eine von anderen Sachverhalten klar unterscheidbare Darstellung; die DSK fordert regelmäßig einen gesonderten Textabschnitt ohne anderen Inhalt. Vorangekreuzte Kästchen verwenden. Nach Erwägungsgrund 32 stellen Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit keine Einwilligung dar."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO) aus?",
            "reponse": "Ein Online-Shop lässt Kundinnen und Kunden im Bestellprozess ein einziges Kästchen anhaken: „Ich akzeptiere die AGB und willige ein, dass meine E-Mail-Adresse und meine Telefonnummer für Werbung durch den Betreiber und seine Partnerunternehmen genutzt werden.“ Die Partnerunternehmen stehen in einer verlinkten Liste mit 60 Einträgen, die einzeln abgewählt werden können."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q25392041",
        "Q1172506",
        "Q729649"
    ],
    "valid_from": "2018-05-25",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-29",
    "derniere_verification": "2026-08-29",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/dsgvo-einwilligung-art-7"
}