{
    "slug": "eigenbedarfskuendigung",
    "titre": "Eigenbedarfskündigung – Voraussetzungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat (§ 573 Absatz 1 BGB).",
    "resume_court": "Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein **berechtigtes Interesse** an der Beendigung hat (**§ 573 Absatz 1 BGB**). Der wichtigste Fall ist der **Eigenbedarf** nach **§ 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB**: Der Vermieter benötigt die Räume als Wohnung für sich selbst, für **Familienangehörige** oder für **Angehörige seines Haushalts**. Die Kündigungsgründe müssen nach **§ 573 Absatz 3 BGB** bereits **im Kündigungsschreiben** angegeben werden; eine nachträgliche Begründung ist grundsätzlich unzulässig. Es gelten die gestaffelten **Kündigungsfristen des § 573c BGB** (drei, sechs oder neun Monate je nach Mietdauer). Der Mieter kann der Kündigung nach **§ 574 BGB (Sozialklausel/Härtefall)** widersprechen und die Fortsetzung verlangen, wenn die Beendigung für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 573 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erforderlich",
            "valeur": "berechtigtes Interesse des Vermieters (§ 573 Absatz 1 Satz 1 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eigenbedarf",
            "valeur": "Räume werden als Wohnung für Vermieter, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begründungspflicht",
            "valeur": "Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben anzugeben (§ 573 Absatz 3 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Kündigung",
            "valeur": "schriftlich nach § 568 Absatz 1 BGB (eigenhändige Unterschrift, keine E-Mail)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsfristen",
            "valeur": "3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (ab 8 Jahre) seit Überlassung (§ 573c Absatz 1 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begünstigter Personenkreis",
            "valeur": "Vermieter selbst, Familienangehörige, Angehörige des Haushalts (§ 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerspruchsrecht Mieter",
            "valeur": "§ 574 BGB – Fortsetzung bei nicht zu rechtfertigender Härte",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form/Frist Widerspruch",
            "valeur": "schriftlich, spätestens zwei Monate vor Beendigung (§ 574b Absatz 1 und 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hinweispflicht des Vermieters",
            "valeur": "Vermieter muss rechtzeitig auf Widerspruchsmöglichkeit, Form und Frist hinweisen (§ 574b Absatz 2 Satz 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sekundäre Darlegungslast",
            "valeur": "bei nicht realisiertem Eigenbedarf muss der Vermieter den nachträglichen Wegfall plausibel erklären [BGH 29.03.2017 – VIII ZR 44/16]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadensersatz",
            "valeur": "bei vorgetäuschtem Eigenbedarf haftet der Vermieter auf Schadensersatz (z. B. Umzugs- und Mehrkosten) [BGH 29.03.2017 – VIII ZR 44/16]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unwirksame Abweichung",
            "valeur": "zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 573 Absatz 4 BGB)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Eigenbedarfskündigung – Voraussetzungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)?",
            "reponse": "Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat (§ 573 Absatz 1 BGB). Der wichtigste Fall ist der Eigenbedarf nach § 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB: Der Vermieter benötigt die Räume als Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Eigenbedarfskündigung?",
            "reponse": "§ 573 BGB gilt für die ordentliche Kündigung von Wohnraummietverhältnissen durch den Vermieter. Der Vermieter braucht für jede ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse; der bloße Wunsch nach Beendigung genügt nicht (§ 573 Absatz 1 Satz 1 BGB). Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 573 Absatz 1 Satz 2 BGB)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q123129846",
        "Q58081925",
        "Q165728"
    ],
    "valid_from": "2001-09-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/eigenbedarfskuendigung"
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