{
    "slug": "elternzeit-teilzeit-15-beeg",
    "titre": "Teilzeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) nach § 15 Absatz 4 bis 7 BEEG",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Während der Elternzeit darf nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig gearbeitet werden (§ 15 Absatz 4 Satz 1 BEEG).",
    "resume_court": "Während der Elternzeit darf **nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats** erwerbstätig gearbeitet werden (§ 15 Absatz 4 Satz 1 BEEG). Innerhalb dieser Grenze besteht ein **einklagbarer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit**, der während der Gesamtdauer der Elternzeit **zweimal** geltend gemacht werden kann (§ 15 Absatz 6 BEEG). Voraussetzung sind kumulativ: **mehr als 15 Arbeitnehmer** im Betrieb oder Unternehmen (ohne Personen in Berufsbildung), ein **ununterbrochen länger als sechs Monate** bestehendes Arbeitsverhältnis, eine Verringerung **für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden**, **keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe** und eine Mitteilung in **Textform sieben Wochen** (bis zum vollendeten dritten Lebensjahr) beziehungsweise **13 Wochen** (zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achtem Lebensjahr) vor Beginn (§ 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 bis 5 BEEG). Lehnt der Arbeitgeber nicht innerhalb von **vier** beziehungsweise **acht Wochen** nach Zugang des Antrags in Textform ab, **gilt die Zustimmung als erteilt** (§ 15 Absatz 7 Satz 5 BEEG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 15 Absatz 4 bis 7 BEEG (Anspruch auf Elternzeit / Elternteilzeit) [gesetze-im-internet.de, BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstarbeitszeit in der Elternzeit",
            "valeur": "nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats [§ 15 Absatz 4 Satz 1 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme von der 32-Stunden-Grenze",
            "valeur": "Tätigkeit als geeignete Kindertagespflegeperson i. S. d. §§ 23, 43 SGB VIII [§ 15 Absatz 4 Satz 2 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber / Selbständigkeit",
            "valeur": "Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich; Verweigerung nur innerhalb von vier Wochen nach der Beantragung, aus dringenden betrieblichen Gründen und in Textform [§ 15 Absatz 4 Satz 3 und 4 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Konsensverfahren",
            "valeur": "Antrag auf Verringerung und Verteilung; Einigung soll innerhalb von vier Wochen erfolgen, Ablehnung mit Begründung innerhalb derselben Frist [§ 15 Absatz 5 Satz 1, 3 und 4 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruchsverfahren",
            "valeur": "zweimal während der Gesamtdauer der Elternzeit, wenn keine Einigung nach Absatz 5 möglich ist [§ 15 Absatz 6 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betriebsgrößen-Schwelle",
            "valeur": "Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung [§ 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorbeschäftigungszeit",
            "valeur": "Arbeitsverhältnis besteht im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate [§ 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang und Mindestdauer",
            "valeur": "Verringerung für mindestens zwei Monate auf nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats [§ 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ablehnungsgrund",
            "valeur": "nur dringende betriebliche Gründe [§ 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ankündigungsfrist (Textform)",
            "valeur": "sieben Wochen bis zum vollendeten dritten Lebensjahr; 13 Wochen zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achtem Lebensjahr [§ 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtinhalt des Antrags",
            "valeur": "Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit (Muss); gewünschte Verteilung (Soll) [§ 15 Absatz 7 Satz 2 und 3 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Ablehnung",
            "valeur": "Textform mit Begründung, innerhalb der Fristen des Satzes 5 [§ 15 Absatz 7 Satz 4 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustimmungsfiktion",
            "valeur": "keine Ablehnung in Textform binnen vier Wochen (Geburt bis vollendetes drittes Lebensjahr) bzw. binnen acht Wochen (dritter Geburtstag bis vollendetes achtes Lebensjahr) nach Zugang des Antrags → Zustimmung gilt als erteilt [§ 15 Absatz 7 Satz 5 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fiktion für die Verteilung",
            "valeur": "ohne Einvernehmen und ohne fristgerechte Ablehnung in Textform gilt auch die Verteilung wie gewünscht als festgelegt [§ 15 Absatz 7 Satz 6 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsweg",
            "valeur": "Klage vor dem Gericht für Arbeitssachen, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig ablehnt [§ 15 Absatz 7 Satz 7 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rückkehr nach der Elternzeit",
            "valeur": "Recht auf Rückkehr zu der vor Beginn der Elternzeit vereinbarten Arbeitszeit bleibt unberührt [§ 15 Absatz 5 Satz 5 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsschutz in der Elternteilzeit",
            "valeur": "§ 18 Absatz 1 BEEG gilt entsprechend bei Teilzeit bei demselben Arbeitgeber während der Elternzeit [§ 18 Absatz 2 Nummer 1 BEEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Präklusion der Ablehnungsgründe",
            "valeur": "Im Prozess kann der Arbeitgeber nur Gründe einwenden, auf die er sich bereits im form- und fristgerechten Ablehnungsschreiben berufen hat [BAG, Urteil vom 11.12.2018 – 9 AZR 298/18, Leitsatz; ECLI:DE:BAG:2018:111218.U.9AZR298.18.0]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Konsens- und Anspruchsverfahren getrennt",
            "valeur": "Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen nach Absatz 5 werden nicht auf die zweimalige Verringerung nach Absatz 6 i. V. m. Absatz 7 angerechnet [BAG, Urteil vom 19.02.2013 – 9 AZR 461/11, Leitsatz 2]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch erfasst auch die Verteilung",
            "valeur": "Der Anspruch auf Vertragsänderung aus § 15 Absatz 6 i. V. m. Absatz 7 BEEG erstreckt sich auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit [BAG, 19.02.2013 – 9 AZR 461/11, Leitsatz 3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine Vermutung aus Namensliste",
            "valeur": "Ein Interessenausgleich mit Namensliste begründet keine Vermutung dringender betrieblicher Gründe i. S. v. § 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 BEEG; § 1 Absatz 5 Satz 1 KSchG ist weder direkt noch analog anwendbar [BAG, Urteil vom 05.09.2023 – 9 AZR 329/22, Rn. 27–31; ECLI:DE:BAG:2023:050923.U.9AZR329.22.0]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übergangsrecht",
            "valeur": "Für vor dem 1. September 2021 geborene oder zur Adoption aufgenommene Kinder gilt das BEEG in der bis zum 31.08.2021 geltenden Fassung weiter [§ 28 Absatz 1 BEEG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 15 BEEG (Anspruch auf Elternzeit, Elternteilzeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 16 BEEG (Inanspruchnahme der Elternzeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 18 BEEG (Kündigungsschutz)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 28 BEEG (Übergangsvorschrift)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__28.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – BEEG (Gesamtübersicht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – BEEG (Gesamtfassung, PDF)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BEEG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 1 KSchG (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, Absatz 5 Namensliste)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 23 TzBfG (Besondere gesetzliche Regelungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__23.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11.12.2018 – 9 AZR 298/18 (Elternteilzeit, Präklusionswirkung der Ablehnung)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-298-18/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11.12.2018 – 9 AZR 298/18 (Volltext, PDF)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/9-AZR-298-18.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 19.02.2013 – 9 AZR 461/11 (Konsens- und Anspruchsverfahren, Verteilung)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-461-11/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 05.09.2023 – 9 AZR 329/22 (dringende betriebliche Gründe, keine Analogie zu § 1 Absatz 5 KSchG)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-329-22/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "rechtsprechung-im-internet.de (BMJ/BfJ) – BAG 11.12.2018 – 9 AZR 298/18, amtlicher Volltext",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KARE600057006\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "rechtsprechung-im-internet.de (BMJ/BfJ) – BAG 19.02.2013 – 9 AZR 461/11, amtlicher Volltext",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KARE600041000\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "rechtsprechung-im-internet.de (BMJ/BfJ) – BAG 05.09.2023 – 9 AZR 329/22, amtlicher Volltext",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KARE600067261\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Teilzeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) nach § 15 Absatz 4 bis 7 BEEG?",
            "reponse": "Während der Elternzeit darf nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig gearbeitet werden (§ 15 Absatz 4 Satz 1 BEEG). Innerhalb dieser Grenze besteht ein einklagbarer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, der während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal geltend gemacht werden kann (§ 15 Absatz 6 BEEG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Teilzeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) n…?",
            "reponse": "Die Regelung gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit nach § 15 Absatz 1 oder 1a BEEG in Anspruch nehmen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes; ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen werden (§ 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 BEEG)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Teilzeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) n…?",
            "reponse": "Kleinbetriebe: Bei in der Regel 15 oder weniger Arbeitnehmern besteht kein Anspruch nach § 15 Absatz 6, 7 BEEG. Das Konsensverfahren nach § 15 Absatz 5 BEEG bleibt möglich, gibt aber keinen durchsetzbaren Anspruch. Arbeitsverhältnis bis zu sechs Monaten: Der Anspruch setzt einen ununterbrochenen Bestand von länger als sechs Monaten voraus (§ 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 BEEG)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Teilzeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) n…?",
            "reponse": "Die Schwelle liegt bei mindestens 15 Arbeitnehmern. Falsch. § 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BEEG verlangt mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Personen in Berufsbildung bleiben außer Betracht. Bei genau 15 Beschäftigten besteht kein Anspruch. Wer Elternzeit angemeldet hat, hat damit auch Teilzeit beantragt. Nein."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Teilzeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) n… aus?",
            "reponse": "Ein Unternehmen beschäftigt in der Regel 40 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 5 Auszubildende. Für die Schwelle des § 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BEEG zählen die 40 Beschäftigten; die Auszubildenden bleiben außer Betracht. Eine seit vier Jahren dort tätige Vollzeitkraft (39 Wochenstunden) nimmt für ihr im Januar 2026 geborenes Kind Elternzeit bis zum dritten Geburtstag. Sie teilt dem Arbeitgeber am 2."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1005918",
        "Q772989",
        "Q587972",
        "Q628967",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "2021-09-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-25",
    "derniere_verification": "2026-08-25",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/elternzeit-teilzeit-15-beeg"
}