{
    "slug": "energieausweis-bei-vermietung",
    "titre": "Energieausweis bei Vermietung – Pflichten und Sonderfälle (§ 80 GEG)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer eine Wohnung oder ein Gebäude vermietet, muss einen gültigen Energieausweis besitzen; liegt keiner vor, ist er auszustellen (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG).",
    "resume_court": "Wer eine Wohnung oder ein Gebäude vermietet, muss einen gültigen Energieausweis besitzen; liegt keiner vor, ist er auszustellen (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG). Der Vermieter oder der beauftragte Immobilienmakler muss dem Mietinteressenten den Ausweis oder eine Kopie **spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen** (§ 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 GEG). Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich, spätestens auf Verlangen, vorzulegen. **Unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrags** ist der Ausweis (Original oder Kopie) an den Mieter zu übergeben (§ 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 5 GEG). Verstöße können mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden (§ 108 GEG). Ausgenommen sind u. a. kleine Gebäude bis 50 m², Baudenkmäler (§ 79 GEG) und reine Ferien-/Kurzzeitnutzung (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 GEG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "GEG §§ 2, 79, 80, 87, 108",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht bei Vermietung",
            "valeur": "gültiger Energieausweis muss vorliegen, sonst Ausstellung [§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Vorgänge",
            "valeur": "Vermietung, Verpachtung, Leasing [§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorlage spätestens",
            "valeur": "bei der Besichtigung, unaufgefordert [§ 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ohne Besichtigung",
            "valeur": "unverzüglich vorlegen, spätestens auf Verlangen [§ 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 u. 4 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Vorlage",
            "valeur": "Original oder Kopie; Aushang/Auslegen bei Besichtigung genügt [§ 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übergabe an Mieter",
            "valeur": "unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrags [§ 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 5 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beratungsgespräch",
            "valeur": "entfällt bei Vermietung (§ 80 Abs. 4 Satz 6 nur bei Verkauf, nicht in Abs. 5 übernommen)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtangaben Immobilienanzeige",
            "valeur": "Art, Endenergiebedarf/-verbrauch, Energieträger Heizung, Baujahr, Energieeffizienzklasse [§ 87 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Vorlage/Übergabe",
            "valeur": "bis 10.000 € [§ 108 Abs. 1 Nr. 18, 19 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld fehlende Anzeigenangabe",
            "valeur": "bis 10.000 € [§ 108 Abs. 1 Nr. 21 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gültigkeitsdauer eines Ausweises",
            "valeur": "10 Jahre [§ 79 Abs. 3 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausgenommen",
            "valeur": "kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche, Baudenkmäler [§ 79 GEG]; Ferien-/Kurzzeitnutzung [§ 2 Abs. 2 Nr. 8 GEG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Energieausweis bei Vermietung – Pflichten und Sonderfälle (§ 80 GEG)?",
            "reponse": "Wer eine Wohnung oder ein Gebäude vermietet, muss einen gültigen Energieausweis besitzen; liegt keiner vor, ist er auszustellen (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG). Der Vermieter oder der beauftragte Immobilienmakler muss dem Mietinteressenten den Ausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen (§ 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 GEG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Energieausweis bei Vermietung?",
            "reponse": "Die Ausweispflicht gilt, wenn ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden soll (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG). Verantwortlich ist der Vermieter (bzw. Verpächter oder Leasinggeber); ist ein Immobilienmakler mit der Vermarktung betraut, treffen ihn die Vorlage- und Übergabepflichten gleichermaßen (§ 80 Abs. 5 GEG)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Energieausweis bei Vermietung?",
            "reponse": "Von den Ausweispflichten des GEG ausgenommen sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche bis 50 m² (§ 79 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 17 GEG); auf Baudenkmäler sind die Ausstellungs-, Vorlage- und Aushangpflichten des § 80 Abs. 3 bis 7 nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 4 Satz 2 GEG). Für Ferien- und Kurzzeitnutzung unterhalb der Vier-Monats- bzw. 25-Prozent-Schwelle gilt das GEG insgesamt nicht (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 GEG)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Energieausweis bei Vermietung aus?",
            "reponse": "Ein Eigentümer vermietet eine 80-m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 1995). Für das Haus liegt bereits ein 2021 ausgestellter Verbrauchsausweis vor (gültig bis 2031), sodass kein neuer erstellt werden muss (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG). In der Online-Anzeige gibt er Ausweisart, Endenergieverbrauch, Energieträger (Fernwärme), Baujahr und Effizienzklasse an (§ 87 GEG)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q897144",
        "Q72159183"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-24",
    "derniere_verification": "2026-10-24",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/energieausweis-bei-vermietung"
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