{
    "slug": "enterbung-1938-bgb",
    "titre": "Enterbung – negatives Testament (§ 1938 BGB) – Ausschluss von der Erbfolge, Pflichtteil, Abgrenzung zur Pflichtteilsentziehung",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben…",
    "resume_court": "Der Erblasser kann durch **Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen** (§ 1938 BGB) — die sogenannte **Enterbung** oder das **„negative Testament\u0022**. Der Ausgeschlossene wird dann behandelt, als wäre er beim Erbfall nicht vorhanden; an seine Stelle rücken die übrigen gesetzlichen Erben. **Wichtig:** Die bloße Enterbung nach § 1938 BGB **entzieht nicht den Pflichtteil**. Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört (Abkömmlinge, Ehegatte/Lebenspartner, unter Umständen die Eltern — § 2303 BGB), behält trotz Enterbung einen Geldanspruch in Höhe des **halben gesetzlichen Erbteils**. Nur die echte **Pflichtteilsentziehung** nach § 2333 BGB nimmt auch diesen Anspruch — und zwar ausschließlich bei schweren, im Gesetz abschließend aufgezählten Verfehlungen (z. B. Trachten nach dem Leben, schwere Straftaten gegen den Erblasser oder nahestehende Personen).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 1938 BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Was ist Enterbung",
            "valeur": "Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge durch Testament, ohne einen Erben einzusetzen (negatives Testament) [§ 1938 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer kann enterbt werden",
            "valeur": "Verwandte, Ehegatte, Lebenspartner [§ 1938 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form",
            "valeur": "Testament – eigenhändig (§ 2247 BGB) oder notariell (§ 2232 BGB); mündlich/formlos genügt nicht",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aktuelle Fassung seit",
            "valeur": "01.08.2001 – „Lebenspartner\u0022 ergänzt durch LPartG [BGBl. I 2001 S. 266]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung der Enterbung",
            "valeur": "Enterbter gilt als weggefallen; übrige gesetzliche Erben rücken nach",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtteil trotz Enterbung",
            "valeur": "bleibt grundsätzlich bestehen – Geldanspruch in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils [§§ 2303, 2309 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtteilsberechtigte",
            "valeur": "Abkömmlinge, Ehegatte/Lebenspartner, Eltern (nur wenn keine Abkömmlinge) [§ 2303 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Enterbung eines Kindes",
            "valeur": "schließt dessen Abkömmlinge (Enkel) nicht automatisch aus – Enkel können nachrücken bzw. eigenen Pflichtteil haben (Auslegungsfrage) [OLG Hamm, 26.10.2017 – 10 U 31/17]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtteil wirklich entziehen",
            "valeur": "nur unter den engen Voraussetzungen des § 2333 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gründe § 2333 Abs. 1 BGB",
            "valeur": "1. Nach dem Leben trachten; 2. Verbrechen/schweres vorsätzliches Vergehen gegen Erblasser o. nahestehende Person; 3. böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht; 4. rechtskräftige Freiheitsstrafe ≥ 1 Jahr ohne Bewährung + Unzumutbarkeit",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form Pflichtteilsentziehung",
            "valeur": "Entziehungsgrund muss zur Zeit der Errichtung bestehen und im Testament konkret angegeben werden; Beweislast trägt der Erbe [§ 2336 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verzeihung",
            "valeur": "macht eine Pflichtteilsentziehung unwirksam [§ 2337 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Staat nicht „abwählbar\u0022",
            "valeur": "Es muss stets ein Erbe verbleiben; das Fiskuserbrecht (§ 1936 BGB) lässt sich nicht durch bloßes negatives Testament ausschließen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung § 2333 BGB",
            "valeur": "neugefasst durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.09.2009, in Kraft seit 01.01.2010 [BGBl. I 2009 S. 3142]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 1938 BGB – Enterbung ohne Erbeinsetzung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1938.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1936 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Staates",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2247 BGB – Eigenhändiges Testament",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2303 BGB – Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2309 BGB – Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2309.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2333 BGB – Entziehung des Pflichtteils",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2336 BGB – Form, Beweislast, Unwirksamwerden",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2336.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2337 BGB – Verzeihung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2337.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2017 – 10 U 31/17 (Enkel-Pflichtteil nach Enterbung des Sohnes)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamm\u0026Datum=26.10.2017\u0026Aktenzeichen=10%20U%2031%2F17",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Enterbung – negatives Testament (§ 1938 BGB) – Ausschluss von der Erbfolge, Pflichtteil, Abgrenzung zur Pflichtteilsentziehung?",
            "reponse": "Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen (§ 1938 BGB) — die sogenannte Enterbung oder das „negative Testament\u0022. Der Ausgeschlossene wird dann behandelt, als wäre er beim Erbfall nicht vorhanden; an seine Stelle rücken die übrigen gesetzlichen Erben."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Enterbung?",
            "reponse": "§ 1938 BGB gilt für jede letztwillige Verfügung nach deutschem Erbrecht. Die Enterbung ist die einfachste Form der gewillkürten Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge: Der Erblasser muss keinen positiven Erben benennen, sondern nur bestimmen, dass eine bestimmte Person (oder ein ganzer Stamm) nicht erben soll."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Enterbung?",
            "reponse": "„Enterbt = bekommt nichts.\u0022 Falsch — die Enterbung nach § 1938 BGB lässt den Pflichtteil unberührt (§ 2303 BGB). Ohne § 2333-Grund bleibt der Geldanspruch bestehen. „Ich kann formlos oder mündlich enterben.\u0022 Falsch — nötig ist eine wirksame letztwillige Verfügung (eigenhändiges Testament § 2247 BGB oder notarielles § 2232 BGB); der Ausschließungswille muss eindeutig sein."
        }
    ],
    "wikidata": [],
    "valid_from": "2001-08-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-02",
    "derniere_verification": "2026-10-02",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/enterbung-1938-bgb"
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