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    "slug": "fahren-ohne-fahrerlaubnis-21-stvg",
    "titre": "Fahren ohne Fahrerlaubnis 2026 – Straftat nach § 21 StVG, Strafen und Fahrzeugeinziehung",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).",
    "resume_court": "Das **Fahren ohne Fahrerlaubnis** ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine **Straftat** nach **§ 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)**. Strafbar macht sich, wer ein **Kraftfahrzeug** führt, obwohl er die dafür **erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt** oder ihm das Führen des Fahrzeugs durch ein **Fahrverbot** (§ 25 StVG oder § 44 StGB) untersagt ist. Ebenfalls strafbar ist der **Fahrzeughalter**, der eine solche Fahrt **anordnet oder zulässt**. Bei **vorsätzlicher** Begehung droht **Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe** (§ 21 Abs. 1 StVG); wird die Tat nur **fahrlässig** begangen – oder betrifft sie das Fahren trotz amtlich **verwahrten, sichergestellten oder beschlagnahmten** Führerscheins –, beträgt der Rahmen **Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen** (§ 21 Abs. 2 StVG). In bestimmten Fällen – insbesondere bei **Wiederholung** – kann das benutzte **Kraftfahrzeug eingezogen** werden (§ 21 Abs. 3 StVG). Streng zu unterscheiden ist dies vom bloßen **Vergessen des Führerscheins**: Wer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, das **Führerscheindokument** aber nicht mitführt, begeht nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld **10 Euro**), keine Straftat.",
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            "valeur": "Regelung",
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            "valeur": "Straftat (kein Bußgeld)",
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        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 21 StVG",
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            "point": "Geschütztes Verhalten",
            "valeur": "Führen eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot",
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            "point": "Vorsatz (§ 21 Abs. 1)",
            "valeur": "Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe",
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            "point": "Fahrlässigkeit (§ 21 Abs. 2)",
            "valeur": "Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze",
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            "point": "Halterverantwortung",
            "valeur": "strafbar, wer Fahrt als Halter anordnet/zulässt",
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        {
            "point": "Fahrverbot betroffen",
            "valeur": "Fahren trotz Fahrverbot (§ 25 StVG / § 44 StGB) = § 21 StVG",
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            "point": "Fahrzeugeinziehung",
            "valeur": "möglich, v. a. bei Wiederholung (§ 21 Abs. 3 StVG)",
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            "point": "Nebenfolge",
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        {
            "point": "Abgrenzung Führerschein vergessen",
            "valeur": "nur Ordnungswidrigkeit, 10 € Verwarnungsgeld",
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        {
            "point": "Eintrag Fahreignungsregister",
            "valeur": "ja, Straftat wird in Flensburg registriert",
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            "question": "Was regelt Fahren ohne Fahrerlaubnis 2026 – Straftat nach § 21 StVG, Strafen und Fahrzeugeinziehung?",
            "reponse": "Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Strafbar macht sich, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen des Fahrzeugs durch ein Fahrverbot (§ 25 StVG oder § 44 StGB) untersagt ist."
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    "wikidata": [
        "Q1034303",
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        "Q10552223"
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    "valid_from": "1909-05-03",
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    "url": "https://nexvyra.de/fakten/fahren-ohne-fahrerlaubnis-21-stvg"
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