{
    "slug": "faq-nach-hauskauf-was-muss-ich-tun",
    "titre": "Nach dem Hauskauf – welche energetischen Pflichten habe ich in den ersten zwei Jahren? (GModG, Stand 2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer ein bestehendes Wohngebäude kauft oder erbt, hat nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG – so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz seit dem 29.…",
    "resume_court": "Wer ein bestehendes Wohngebäude kauft oder erbt, hat nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG – so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz seit dem 29. Juli 2026) noch **zwei** Nachrüstpflichten mit Zwei-Jahres-Frist: die **Dämmung der obersten Geschossdecke** (§ 35 GModG) und die **Dämmung ungedämmter, zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume** (§ 69 GModG). Die frühere **Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperatur-Heizkessel ist entfallen** – die §§ 71 bis 73 des Gesetzes sind mit dem GModG weggefallen. Die Zwei-Jahres-Frist betrifft ausschließlich Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine selbst bewohnt hat; sie läuft ab dem **ersten** Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. In allen anderen Fällen gelten die Pflichten unmittelbar und ohne Sonderfrist.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), früher Gebäudeenergiegesetz (GEG) [gesetze-im-internet.de, Inhaltsübersicht GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umbenennung/Neufassung in Kraft seit",
            "valeur": "29.07.2026 (Verkündung 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226) [BBSR-GModG-Infoportal, Rubrik Gesetzgebungsverfahren]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht 1: oberste Geschossdecke dämmen",
            "valeur": "U-Wert höchstens 0,24 W/(m²·K) [§ 35 Abs. 1 Satz 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alternative zu Pflicht 1",
            "valeur": "Dämmung des darüberliegenden Dachs bzw. Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 [§ 35 Abs. 1 Satz 2 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht 2: Rohrleitungs- und Armaturendämmung",
            "valeur": "ungedämmte, zugängliche Leitungen außerhalb beheizter Räume nach Anlage 8 [§ 69 Abs. 2 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zwei-Jahres-Frist",
            "valeur": "2 Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 [§ 35 Abs. 3 Satz 2; § 69 Abs. 4 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung der Frist",
            "valeur": "Wohngebäude mit höchstens 2 Wohnungen, eine davon am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt [§ 35 Abs. 3 Satz 1; § 69 Abs. 3 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entfallen: Austauschpflicht alte Heizkessel",
            "valeur": "§§ 71, 72, 73 GModG „(weggefallen)\u0022 [gesetze-im-internet.de, Inhaltsübersicht GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme Wirtschaftlichkeit",
            "valeur": "keine Pflicht, wenn die Aufwendungen nicht in angemessener Frist erwirtschaftet werden können (selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser) [§ 35 Abs. 4 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Befreiung auf Antrag",
            "valeur": "unbillige Härte oder gleichwertige Zielerreichung, Behörde nach Landesrecht [§ 102 Abs. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Baudenkmal / erhaltenswerte Bausubstanz",
            "valeur": "Abweichung möglich [§ 105 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld bei Verstoß gegen Pflicht 1",
            "valeur": "bis 50.000 € [§ 108 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld bei Verstoß gegen Pflicht 2",
            "valeur": "bis 50.000 € [§ 108 Abs. 1 Nr. 14 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Energieausweis",
            "valeur": "muss dem Käufer spätestens bei Vertragsschluss übergeben werden [§ 80 Abs. 4 GModG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 35 GModG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 69 GModG – Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__69.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Inhaltsübersicht GModG (§§ 71, 72, 73 „weggefallen\u0022; §§ 42–46 Modernisierung der Wärmeversorgung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 42 GModG – Grundsatz (Optionen beim Ersatz einer Heizungsanlage)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 80 GModG – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 102 GModG – Befreiungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__102.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 105 GModG – Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__105.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 108 GModG – Bußgeldvorschriften",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GModG-/GEG-Infoportal, „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)\u0022 (Verkündung 28.07.2026, Inkrafttreten erster Regelungen 29.07.2026)",
            "url": "https://www.gmodg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/startseite/GModG_News/GModG_News-node.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Nach dem Hauskauf – welche energetischen Pflichten habe ich in den ersten zwei Jahren? (GModG, Stand 2026)?",
            "reponse": "Wer ein bestehendes Wohngebäude kauft oder erbt, hat nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG – so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz seit dem 29. Juli 2026) noch zwei Nachrüstpflichten mit Zwei-Jahres-Frist: die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG) und die Dämmung ungedämmter, zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume (§ 69 GModG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Nach dem Hauskauf?",
            "reponse": "Adressat der Nachrüstpflichten ist der Eigentümer – nach einem Kauf also der Erwerber, nicht der Verkäufer. § 35 Abs. 1 GModG erfasst Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die jährlich mindestens vier Monate auf mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden. Die vielzitierte Zwei-Jahres-Frist ist kein allgemeiner Schonzeitraum für Käufer, sondern das Ende einer Schutzklausel für Altbestands-Selbstnutzer: Bei Wohngebäuden…"
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Nach dem Hauskauf?",
            "reponse": "Wirtschaftlichkeit (§ 35 Abs. 4 GModG): Bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, entfällt die Nachrüstpflicht, soweit sich die Aufwendungen nicht innerhalb angemessener Frist durch die Einsparungen erwirtschaften lassen. Bereits ausreichender Wärmeschutz (§ 35 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Nach dem Hauskauf aus?",
            "reponse": "Ein Ehepaar kauft im März 2026 ein 1968 errichtetes Einfamilienhaus. Die Verkäuferin hatte es 1995 gekauft und dort seit 1996 selbst gewohnt; ein Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 hat bis zum Verkauf nicht stattgefunden. Die Eintragung der Käufer im Grundbuch erfolgt im Juni 2026."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183",
        "Q372659",
        "Q897144"
    ],
    "valid_from": "2026-07-29",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-11",
    "derniere_verification": "2026-08-11",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/faq-nach-hauskauf-was-muss-ich-tun"
}