{
    "slug": "freiheitsentziehende-unterbringung-1831-bgb",
    "titre": "Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB) – Voraussetzungen, betreuungsgerichtliche Genehmigung und Fixierung 2026",
    "domaine": "gesundheitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bringt ein Betreuer den Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung unter und ist dies mit Freiheitsentziehung verbunden, ist das nach § 1831 Abs. 1 BGB nur…",
    "resume_court": "Bringt ein Betreuer den Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung unter und ist dies **mit Freiheitsentziehung verbunden**, ist das nach **§ 1831 Abs. 1 BGB** nur zulässig, solange es erforderlich ist, um eine **Selbsttötung oder erhebliche Selbstschädigung** abzuwenden (Nr. 1) oder eine notwendige **Heilbehandlung** durchzuführen, die ohne Unterbringung nicht möglich ist und deren Notwendigkeit der Betreute krankheits- oder behinderungsbedingt nicht erkennen kann (Nr. 2). Erfasst ist ausschließlich die **Eigengefährdung** – eine Unterbringung wegen Fremdgefährdung richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Landesgesetzen (PsychKG/Unterbringungsgesetze). Die Unterbringung **bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts** (§ 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB); ohne Genehmigung ist sie nur bei Gefahr im Verzug zulässig, die Genehmigung ist dann **unverzüglich nachzuholen**. Nach **§ 1831 Abs. 4 BGB** gelten dieselben Regeln für **freiheitsentziehende Maßnahmen** – etwa Bettgitter, Bauchgurte, Fixierungen oder sedierende Medikamente –, wenn dem Betreuten in einem Krankenhaus, Heim oder einer sonstigen Einrichtung **über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig** die Freiheit entzogen werden soll. Ein **Bevollmächtigter** darf nur handeln, wenn die **Vorsorgevollmacht** diese Befugnisse ausdrücklich und schriftlich umfasst (§ 1831 Abs. 5 i. V. m. § 1820 Abs. 2 Nr. 2 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 1831 BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelungsgegenstand",
            "valeur": "freiheitsentziehende Unterbringung (Abs. 1–3) und freiheitsentziehende Maßnahmen (Abs. 4) im Rahmen der rechtlichen Betreuung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unterbringungsgrund Nr. 1",
            "valeur": "Gefahr der Selbsttötung oder erheblichen gesundheitlichen Selbstschädigung aufgrund psychischer Krankheit/geistiger oder seelischer Behinderung [§ 1831 Abs. 1 Nr. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unterbringungsgrund Nr. 2",
            "valeur": "notwendige Untersuchung/Heilbehandlung/ärztlicher Eingriff, der ohne Unterbringung nicht durchführbar ist, bei krankheits-/behinderungsbedingter Einsichtsunfähigkeit [§ 1831 Abs. 1 Nr. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nur Eigengefährdung",
            "valeur": "ja – Fremdgefährdung ist nicht erfasst (dafür Landes-PsychKG/Unterbringungsgesetze)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erforderlichkeit",
            "valeur": "Unterbringung nur zulässig, „solange sie erforderlich ist\u0022 (ultima ratio) [§ 1831 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betreuungsgerichtliche Genehmigung",
            "valeur": "zwingend erforderlich [§ 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eilfall",
            "valeur": "ohne Genehmigung nur bei Gefahr im Verzug; Genehmigung unverzüglich nachzuholen [§ 1831 Abs. 2 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beendigungspflicht",
            "valeur": "Betreuer muss Unterbringung bei Wegfall der Voraussetzungen beenden und dem Gericht unverzüglich anzeigen [§ 1831 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Freiheitsentziehende Maßnahmen",
            "valeur": "mechanische Vorrichtungen (Bettgitter, Gurte, Fixierung), Medikamente oder andere Weise – über längeren Zeitraum oder regelmäßig [§ 1831 Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ort der Maßnahme",
            "valeur": "Krankenhaus, Heim oder sonstige Einrichtung [§ 1831 Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bevollmächtigter",
            "valeur": "nur wenn Vorsorgevollmacht Unterbringung/freiheitsentziehende Maßnahmen ausdrücklich, schriftlich umfasst [§ 1831 Abs. 5 i. V. m. § 1820 Abs. 2 Nr. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfahren",
            "valeur": "Unterbringungssachen nach §§ 312 ff. FamFG: Sachverständigengutachten, persönliche Anhörung, Verfahrenspfleger",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aktuelle Fassung",
            "valeur": "Betreuungsrechtsreform vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882), in Kraft 01.01.2023; ersetzt § 1906 BGB a. F.",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fixierung / Richtervorbehalt",
            "valeur": "5- oder 7-Punkt-Fixierung von mehr als kurzfristiger Dauer ist eigenständige Freiheitsentziehung mit Richtervorbehalt [BVerfG, 24.07.2018 – 2 BvR 309/15]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 1831 BGB – Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1831.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1831 BGB – Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (dejure.org, Volltext, Fassung ab 01.01.2023)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/1831.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1832 BGB – Ärztliche Zwangsmaßnahmen (Abgrenzung, Verweis in Abs. 4 auf § 1831 BGB)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1832.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1820 BGB – Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung (Abs. 2 Nr. 2)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1820.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 312 FamFG – Unterbringungssachen (Verfahren)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__312.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BVerfG, Urteil vom 24.07.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 (Fixierung als eigenständige Freiheitsentziehung, Richtervorbehalt)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG\u0026Datum=24.07.2018\u0026Aktenzeichen=2%20BvR%20309/15",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882)",
            "url": "https://dejure.org/BGBl/2021/BGBl._I_S._882",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB) – Voraussetzungen, betreuungsgerichtliche Genehmigung und Fixierung 2026?",
            "reponse": "Bringt ein Betreuer den Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung unter und ist dies mit Freiheitsentziehung verbunden, ist das nach § 1831 Abs. 1 BGB nur zulässig, solange es erforderlich ist, um eine Selbsttötung oder erhebliche Selbstschädigung abzuwenden (Nr."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB)?",
            "reponse": "§ 1831 BGB steht im Recht der rechtlichen Betreuung (§§ 1814 ff. BGB) und regelt zwei der einschneidendsten Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Betreuten (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG): die geschlossene Unterbringung (Abs. 1–3) und die freiheitsentziehenden Maßnahmen innerhalb einer Einrichtung (Abs. 4). Voraussetzung ist stets, dass ein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis (Aufenthaltsbestimmung bzw."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB)?",
            "reponse": "„Ein Betreuer darf den Betreuten eigenmächtig in eine geschlossene Einrichtung bringen.\u0022 Falsch – jede mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB); ohne Genehmigung ist sie nur bei Gefahr im Verzug zulässig."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1148747",
        "Q317297"
    ],
    "valid_from": "2023-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-03",
    "derniere_verification": "2026-08-03",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/freiheitsentziehende-unterbringung-1831-bgb"
}