{
    "slug": "fuehrerschein-probezeit-fev",
    "titre": "Führerschein-Probezeit 2026 – 2 Jahre, A-/B-Verstöße, Aufbauseminar (§ 2a StVG, FeV)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, erhält sie nach § 2a Abs. 1 StVG zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Tag der Erteilung.",
    "resume_court": "Wer **zum ersten Mal** eine Fahrerlaubnis erwirbt, erhält sie nach **§ 2a Abs. 1 StVG** zunächst **auf Probe**. Die **Probezeit dauert zwei Jahre** ab dem Tag der Erteilung. Wer in dieser Zeit auffällig wird, durchläuft ein gestuftes Maßnahmensystem: Bei einer **schwerwiegenden (A-)** oder **zwei weniger schwerwiegenden (B-)Zuwiderhandlungen** ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem **Aufbauseminar** an und **verlängert die Probezeit um zwei Jahre** (auf insgesamt vier). Bei weiteren Verstößen folgen eine **schriftliche Verwarnung** mit Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung und schließlich die **Entziehung der Fahrerlaubnis** (§ 2a Abs. 2 StVG). Für Fahranfänger gilt zusätzlich das **absolute Alkohol- und Cannabisverbot (0,0 ‰)** nach § 24c StVG.",
    "faits": [
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            "point": "Merkmal",
            "valeur": "Regelung",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Dauer der Probezeit",
            "valeur": "2 Jahre ab Erteilung (§ 2a Abs. 1 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gilt nicht für",
            "valeur": "Klassen AM, L und T (§ 32 Satz 1 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser 1. Stufe",
            "valeur": "1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "1. Stufe",
            "valeur": "Aufbauseminar + Probezeit +2 Jahre (→ 4 Jahre)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "2. Stufe",
            "valeur": "Schriftliche Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "3. Stufe",
            "valeur": "Entziehung der Fahrerlaubnis",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neuerteilung nach Entziehung",
            "valeur": "nur mit Nachweis Aufbauseminar; nach Entziehung gem. § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 frühestens nach 3 Monaten (§ 2a Abs. 5 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alkohol/Cannabis",
            "valeur": "0,0 ‰ / kein THC nach § 24c StVG (A-Verstoß)",
            "autorite": "A"
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    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Führerschein-Probezeit 2026 – 2 Jahre, A-/B-Verstöße, Aufbauseminar (§ 2a StVG, FeV)?",
            "reponse": "Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, erhält sie nach § 2a Abs. 1 StVG zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Tag der Erteilung. Wer in dieser Zeit auffällig wird, durchläuft ein gestuftes Maßnahmensystem: Bei einer schwerwiegenden (A-) oder zwei weniger schwerwiegenden (B-)Zuwiderhandlungen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an und verlängert die…"
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1034303",
        "Q1392352",
        "Q15546711"
    ],
    "valid_from": "1999-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-14",
    "derniere_verification": "2026-10-14",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/fuehrerschein-probezeit-fev"
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