{
    "slug": "geg-105-denkmalschutz",
    "titre": "GEG § 105 – Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Denkmalschutz-Ausnahmen, Stand 2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bei einem Baudenkmal, bei nach Bundes- oder Landesrecht besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz kann von…",
    "resume_court": "Bei einem **Baudenkmal**, bei nach Bundes- oder Landesrecht **besonders geschützter Bausubstanz** oder bei sonstiger **besonders erhaltenswerter Bausubstanz** kann von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) **abgewichen** werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen (§ 105 GEG). Die Vorschrift ist ein gesetzlicher Abweichungstatbestand: Sie befreit nicht pauschal von jeder Pflicht, sondern erlaubt Abweichungen genau dort, wo Denkmalschutz und energetische Anforderungen kollidieren. Zusätzlich sind Baudenkmäler über § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG von der Pflicht zur Ausstellung und Übergabe eines **Energieausweises** bei Verkauf oder Vermietung ausgenommen. Wichtig: Der Denkmalstatus muss amtlich bestehen (Eintragung in der Denkmalliste bzw. gesetzlicher Schutz) – ein bloß „altes\u0022 oder ortsbildprägendes Gebäude reicht nicht automatisch.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 105 GEG (Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft seit",
            "valeur": "GEG in Kraft seit 2020-11-01; Regelung im GEG 2024 fortgeführt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge",
            "valeur": "Abweichung von GEG-Anforderungen zulässig (kein pauschaler Freibrief)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung 1",
            "valeur": "Erfüllung würde Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung 2 (alternativ)",
            "valeur": "andere Maßnahmen führen zu unverhältnismäßig hohem Aufwand",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Objekte",
            "valeur": "Baudenkmal, bundes-/landesrechtlich geschützte Bausubstanz, sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Energieausweis",
            "valeur": "Baudenkmäler ausgenommen über § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG (§ 80 Abs. 3–7 GEG nicht anzuwenden)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Denkmalstatus",
            "valeur": "muss amtlich bestehen (Denkmalliste / gesetzlicher Schutz)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Behördliche Einzelentscheidung",
            "valeur": "für die Abweichung nach § 105 nicht generell erforderlich; denkmalrechtliche Genehmigungspflichten der Länder bleiben unberührt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis zur 65-%-Pflicht",
            "valeur": "§ 105 kann auch Anforderungen des § 71 GEG relativieren, wenn Denkmalschutz entgegensteht",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 105 GEG – Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (amtlicher Volltext)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__105.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 79 GEG – Grundsätze des Energieausweises (Abs. 4 Satz 2: Nichtanwendung von § 80 Abs. 3–7 auf Baudenkmäler)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__79.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 80 GEG – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (Pflichten, von denen Baudenkmäler ausgenommen sind)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GEG-Infoportal, FAQ Energieausweise (Ausnahmen u. a. für Baudenkmäler)",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Energieausweise/FAQ_GEG/FAQ_node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMWSB – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG), Themenportal",
            "url": "https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/innovation-klimaschutz/gebaeudemodernisierungsgesetz/gebaeudemodernisierungsgesetz_node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Stiftung Bausubstanz – „Die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz\u0022 (Einordnung des Begriffs)",
            "url": "https://stiftung-baukulturerbe.de/wp-content/uploads/2022/12/Die-sonstige-besonders-erhaltenswerte-Bausubstanz.pdf",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEG § 105 – Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Denkmalschutz-Ausnahmen, Stand 2026)?",
            "reponse": "Bei einem Baudenkmal, bei nach Bundes- oder Landesrecht besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz kann von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen (§ 105 GEG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEG § 105?",
            "reponse": "§ 105 GEG greift in drei Fallgruppen. Erstens bei einem Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzrechts (Denkmalschutz ist Ländersache; maßgeblich ist die Eintragung bzw. der gesetzliche Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes). Zweitens bei sonstiger, aufgrund von Bundes- oder Landesrecht besonders geschützter Bausubstanz – etwa bei Ensembleschutz oder Erhaltungssatzungen."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei GEG § 105?",
            "reponse": "Fehlannahme: Jedes alte Haus ist automatisch vom GEG befreit. Nur amtlich geschützte Baudenkmäler bzw. besonders geschützte/erhaltenswerte Bausubstanz fallen unter § 105 GEG; entscheidend ist der Schutzstatus nach Landesrecht, nicht das Alter oder Aussehen. Fehlannahme: § 105 GEG befreit pauschal von allen Pflichten."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEG § 105 aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümerin erbt ein als Baudenkmal eingetragenes Fachwerkhaus und möchte es 2026 vermieten. Für die Vermietung muss sie keinen Energieausweis vorlegen, weil § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG die Energieausweispflicht für Baudenkmäler ausschließt. Zusätzlich plant sie eine Innendämmung und den Austausch der Fenster."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183"
    ],
    "valid_from": "2020-11-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-14",
    "derniere_verification": "2026-10-14",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geg-105-denkmalschutz"
}