{
    "slug": "geg-47-nachruestpflicht",
    "titre": "GEG § 47 – Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken (weggefallen seit 29.07.2026, fortgeführt als § 35 GModG)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "abroge",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 47 GEG ist seit dem 29. Juli 2026 weggefallen; die Vorschrift trägt seither die Nummer § 35 GModG („Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes“) und gilt…",
    "resume_court": "§ 47 GEG ist seit dem 29. Juli 2026 weggefallen; die Vorschrift trägt seither die Nummer **§ 35 GModG** („Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes“) und gilt inhaltlich unverändert weiter. Sie verpflichtet Eigentümer, bislang ungedämmte oberste Geschossdecken so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 W/(m²·K) nicht überschreitet – alternativ genügt die Dämmung des darüberliegenden Dachs. Die Pflicht gilt grundsätzlich **unmittelbar und ohne Frist**; die vielzitierte Zwei-Jahres-Frist gilt nur für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst wohnte, und läuft dort ab dem ersten Eigentumsübergang nach diesem Stichtag. Nicht zu § 47 GEG gehörten die Rohrleitungsdämmung (§ 69 GModG) und der Austausch über 30 Jahre alter Heizkessel (§ 72 GEG – ersatzlos weggefallen).",
    "faits": [
        {
            "point": "Alte Fundstelle",
            "valeur": "§ 47 GEG – seit 29.07.2026 „(weggefallen)“ [gesetze-im-internet.de/geg/__47.html]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neue Fundstelle",
            "valeur": "§ 35 GModG „Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (ehemals § 47)“ [BBSR-Lesefassung GModG, S. 30]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inhaltliche Änderung",
            "valeur": "keine – reine Umnummerierung [BBSR-Lesefassung: „§ 47 (weggefallen) Inhalt verschoben in § 35“]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gedämmt werden muss",
            "valeur": "oberste Geschossdecke, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht erfüllt [§ 35 Abs. 1 S. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zielwert",
            "valeur": "Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,24 W/(m²·K) [§ 35 Abs. 1 S. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gleichwertige Alternative",
            "valeur": "Dämmung des darüberliegenden Dachs [§ 35 Abs. 1 S. 2 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betroffen",
            "valeur": "Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die jährlich mind. 4 Monate auf mind. 19 °C beheizt werden [§ 35 Abs. 1 S. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regel-Frist",
            "valeur": "keine – die Pflicht gilt unmittelbar; nach früherem Recht (§ 10 EnEV) war sie bis 31.12.2015 zu erfüllen [BBSR/BMWSB-GModG-Infoportal]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zwei-Jahres-Frist",
            "valeur": "nur bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, in denen der Eigentümer am 01.02.2002 selbst wohnte – ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 01.02.2002 [§ 35 Abs. 3 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirtschaftlichkeits-Ausnahme",
            "valeur": "nur für selbstgenutzte Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, ohne Behördenbeteiligung [§ 35 Abs. 4 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis",
            "valeur": "Unternehmererklärung des ausführenden Betriebs, 10 Jahre aufzubewahren [§ 96 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld",
            "valeur": "bis 50.000 € [§ 108 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verantwortlich",
            "valeur": "Bauherr oder Eigentümer [§ 8 Abs. 1 GModG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 35 GModG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (Nachfolgenorm, amtlicher Volltext)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 47 GModG/GEG – „(weggefallen)“",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__47.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Inhaltsübersicht des GModG (Teil 3, §§ 34 bis 39; §§ 47 bis 55 weggefallen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 34 GModG – Aufrechterhaltung der energetischen Qualität, entgegenstehende Rechtsvorschriften",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__34.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 69 GModG – Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen (zweite tradierte Nachrüstpflicht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__69.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Anlage 8 GModG – Mindestdicken der Rohrleitungsdämmung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 96 GModG – Private Nachweise (Unternehmererklärung, Nr. 2 Geschossdeckendämmung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__96.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 97 GModG – Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__97.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 102 GModG – Befreiungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__102.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 108 GModG – Bußgeldvorschriften",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 8 GModG – Verantwortliche",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 5 GModG – Grundsatz der Wirtschaftlichkeit",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGBl. 2026 I Nr. 226 – Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 28.07.2026",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GModG – konsolidierte, nichtamtliche Lesefassung des BBSR (§ 35 „ehemals § 47“, S. 30; § 47 „Inhalt verschoben“, S. 36)",
            "url": "https://www.gmodg.bund.de/GEGPortal/SharedDocs/Downloads/DE/GMG/GModG_Kons_Lesefass.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=5",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GModG-Infoportal (BBSR/BMWSB) – Nachrüstpflichten",
            "url": "https://www.gmodg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Gebaeudebestand/Nachruestungspflichten/Nachruestungspflichten-node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GModG-Infoportal (BBSR/BMWSB) – Nachträgliche Dämmung oberster Geschossdecken",
            "url": "https://www.gmodg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Gebaeudebestand/Nachruestungspflichten/obersteGeschossdecke/OGD-node.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEG § 47 – Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken (weggefallen seit 29.07.2026, fortgeführt als § 35 GModG)?",
            "reponse": "§ 47 GEG ist seit dem 29. Juli 2026 weggefallen; die Vorschrift trägt seither die Nummer § 35 GModG („Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes“) und gilt inhaltlich unverändert weiter. Sie verpflichtet Eigentümer, bislang ungedämmte oberste Geschossdecken so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 W/(m²·K) nicht überschreitet – alternativ genügt die Dämmung des darüberliegenden Dachs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEG § 47?",
            "reponse": "Erfasst sind bestehende Gebäude in Deutschland: alle Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf mindestens 19 °C beheizt werden (§ 35 Abs. 1 S. 1 GModG). Adressat ist der Eigentümer; für die Einhaltung des Gesetzes ist nach § 8 Abs."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei GEG § 47?",
            "reponse": "Bereits ausreichend gedämmt: Erfüllt die Decke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02, greift die Pflicht nicht (§ 35 Abs. 1 S. 1 GModG). Dachdämmung statt Deckendämmung: Ist das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt oder erfüllt es den Mindestwärmeschutz, gilt die Pflicht als erfüllt (§ 35 Abs. 1 S. 2 GModG). Selbstnutzer-Privileg mit Stichtag 1."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei GEG § 47?",
            "reponse": "Die Zwei-Jahres-Frist wird für alle Gebäude angenommen. Sie steht ausschließlich in § 35 Abs. 3 GModG und gilt nur für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, in denen der Eigentümer am 01.02.2002 selbst wohnte. Für alle übrigen Gebäude gilt die Dämmpflicht unmittelbar und ohne Übergangsfrist; nach früherem Recht (§ 10 EnEV) war sie bis zum 31.12.2015 zu erfüllen."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEG § 47 aus?",
            "reponse": "Ein Ehepaar erbt im September 2026 das Elternhaus, ein Zweifamilienhaus, in dem der Vater seit den 1990er-Jahren eine Wohnung selbst bewohnte – also auch am Stichtag 1. Februar 2002. Der Dachraum ist unbeheizt, die oberste Geschossdecke ungedämmt. Weil das Selbstnutzer-Privileg des § 35 Abs. 3 GModG greift, bestand für den Vater keine Dämmpflicht."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183",
        "Q918306",
        "Q359156"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": "2026-07-28",
    "derniere_revision": "2026-08-28",
    "derniere_verification": "2026-08-28",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geg-47-nachruestpflicht"
}