{
    "slug": "geg-71d-stromdirektheizung",
    "titre": "GEG § 71d – Stromdirektheizung als Erfüllungsoption der 65-%-Pflicht (weggefallen seit 29.07.2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "abroge",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Eine Stromdirektheizung (z. B. Infrarot-, Nachtspeicher- oder elektrische Direktheizung) kann die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG erfüllen…",
    "resume_court": "Eine **Stromdirektheizung** (z. B. Infrarot-, Nachtspeicher- oder elektrische Direktheizung) kann die **65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG** erfüllen – anders als bei der Wärmepumpe (§ 71c) jedoch **nur unter einer strengen baulichen Bedingung**: Das Gebäude muss einen deutlich besseren Wärmeschutz aufweisen, als es das GEG mindestens verlangt. Nach § 71d GEG darf eine Stromdirektheizung im **Neubau** nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach **§§ 16 und 19 GEG um mindestens 45 %** unterschreitet (§ 71d Abs. 1). Im **Bestandsgebäude** genügt eine Unterschreitung von **mindestens 30 %** – **aber** 45 %, wenn das Gebäude bereits über eine **wassergeführte Heizungsanlage** verfügt (§ 71d Abs. 2 Satz 1 und 2). Die Einhaltung ist durch eine nach **§ 88 GEG berechtigte Person nachzuweisen**; der Eigentümer muss den Nachweis **mindestens zehn Jahre** aufbewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen (§ 71d Abs. 2 Satz 3 und 4).\n\nDie Stromdirektheizung ist damit die in **§ 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3** genannte Erfüllungsoption; sie steht neben Wärmenetzanschluss (§ 71b, Nr. 1), elektrischer Wärmepumpe (§ 71c, Nr. 2), Solarthermie (§ 71e), Biomasse/Wasserstoff (§§ 71f, 71g) und den Hybridvarianten (§ 71h). Wird die geforderte Wärmeschutz-Unterschreitung eingehalten und deckt die Anlage den Wärmebedarf, gilt die 65-%-Pflicht als erfüllt, **ohne** dass zusätzlich der rechnerische Erneuerbaren-Nachweis nach § 71 Abs. 2 Satz 2 (DIN V 18599) zu führen ist. Der bei der Stromdirektheizung verlangte Nachweis betrifft ausschließlich die **Unterschreitung des Wärmeschutzniveaus** – nicht den Erneuerbaren-Anteil. § 71d kennt zudem **Ausnahmen** (Abs. 3 und 4): beim bloßen Austausch einer bestehenden einzelnen **Einzelraum**-Stromdirektheizung greift Abs. 2 nicht; und die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei dezentralen Systemen für **Gebäudezonen über 4 m Raumhöhe** sowie in **selbstbewohnten Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen**.\n\n**Rechtsstand geprüft:** Der Wegfall dieser Norm und die Frage einer Nachfolgeregelung im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind am 31.08.2026 am konsolidierten Volltext des GModG geprüft worden. Das Ergebnis steht im Abschnitt „Nachfolgeregelung im GModG (Einzelprüfung 31.08.2026)\u0022.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 71d GEG (Gebäudeenergiegesetz), i. V. m. § 71 Abs. 1 und Abs. 3 GEG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Funktion",
            "valeur": "Erfüllungsoption der 65-%-EE-Pflicht durch Stromdirektheizung – nur bei erhöhtem baulichem Wärmeschutz",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stellung in § 71 Abs. 3",
            "valeur": "Satz 1 Nr. 3: „Stromdirektheizung nach Maßgabe des § 71d\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubau (Abs. 1)",
            "valeur": "zulässig nur, wenn Wärmeschutz-Anforderungen nach §§ 16 und 19 GEG um mindestens 45 % unterschritten werden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestandsgebäude (Abs. 2 Satz 1)",
            "valeur": "zulässig nur, wenn Wärmeschutz-Anforderungen nach §§ 16 und 19 GEG um mindestens 30 % unterschritten werden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestand mit wassergeführter Heizung (Abs. 2 Satz 2)",
            "valeur": "erhöhte Schwelle: mindestens 45 % Unterschreitung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis (Abs. 2 Satz 3)",
            "valeur": "durch eine nach § 88 GEG berechtigte Person",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufbewahrung (Abs. 2 Satz 4)",
            "valeur": "Nachweis vom Eigentümer mind. 10 Jahre aufzubewahren, Behörde auf Verlangen vorzulegen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme Einzelraum (Abs. 3)",
            "valeur": "Abs. 2 gilt nicht beim Austausch einer bestehenden einzelnen Einzelraum-Stromdirektheizung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahmen Abs. 1 und 2 (Abs. 4)",
            "valeur": "(1) dezentrales System für Gebäudezonen mit Raumhöhe \u003E 4 m; (2) Wohngebäude mit ≤ 2 Wohnungen, davon eine vom Eigentümer selbst bewohnt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Art des Nachweises",
            "valeur": "betrifft die Wärmeschutz-Unterschreitung, nicht den Erneuerbaren-Anteil; ein DIN-V-18599-Nachweis nach § 71 Abs. 2 Satz 2 ist nicht erforderlich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Technik",
            "valeur": "Stromdirektheizungen (z. B. Infrarot-, Nachtspeicher-, elektrische Fußboden-/Direktheizung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung / letzte Änderung",
            "valeur": "GEG i. d. F. „zuletzt geändert am 22.06.2026\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inkrafttreten der 65-%-Systematik",
            "valeur": "2024-01-01 (GEG 2024)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachfolge im GModG (geprüft 31.08.2026)",
            "valeur": "fortgeführt als § 46 GModG, aber deutlich reduziert (nur noch die 30-%-Schwelle im Bestand; 45-%-Schwellen, Nachweis- und Aufbewahrungspflicht sind weggefallen)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 71 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (65-%-Pflicht; Erfüllungsoptionen Abs. 3, Stromdirektheizung = Nr. 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GEG-Infoportal, Erfüllungsoption „Stromdirektheizung\u0022",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Anlagen_EE/Heizungsoptionen/Stromdirektheizung/Stromdirektheizung-node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GEG-Infoportal, Übersicht Erfüllungsoptionen ohne rechnerischen Nachweis (§§ 71b–71h)",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Anlagen_EE/Heizungsoptionen/Erfuellungsoptionen-node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG 2024 § 71d, Volltext (lxgesetze.de, Fassung „zuletzt geändert am 22.06.2026\u0022)",
            "url": "https://lxgesetze.de/geg/71d",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG 2024 § 71d, nichtamtliche Fassung (geg-info.de / Melita Tuschinski)",
            "url": "https://geg-info.de/geg_2024/071d_%C2%A7_anforderungen_nutzung_stromdirektheizung.htm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Konsolidierte Fassung des GModG (PDF; Stand: Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Inhaltsübersicht und Einzelnormen des GModG",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 42 GModG – Grundsatz (Optionenkatalog Absatz 2 Nummer 1 bis 10)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 43 GModG – Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 GModG – Einbau einer solarthermischen Anlage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 45 GModG – Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__45.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 46 GModG – Einbau einer Stromdirektheizung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__46.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Verkündung im Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEG § 71d – Stromdirektheizung als Erfüllungsoption der 65-%-Pflicht (weggefallen seit 29.07.2026)?",
            "reponse": "Eine Stromdirektheizung (z. B. Infrarot-, Nachtspeicher- oder elektrische Direktheizung) kann die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG erfüllen – anders als bei der Wärmepumpe (§ 71c) jedoch nur unter einer strengen baulichen Bedingung: Das Gebäude muss einen deutlich besseren Wärmeschutz aufweisen, als es das GEG mindestens verlangt."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEG § 71d?",
            "reponse": "§ 71d GEG gehört zu den Erfüllungsoptionen der 65-%-EE-Pflicht (§§ 71b bis 71h GEG). Diese Optionen lassen die zentrale Anforderung des § 71 Abs. 1 GEG – mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme bei neu eingebauten Heizungen – nach § 71 Abs. 3 GEG ohne rechnerischen Nachweis des Erneuerbaren-Anteils als erfüllt gelten, wenn die jeweilige Anlage den Wärmebedarf des Gebäudes deckt."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei GEG § 71d?",
            "reponse": "Austausch einer einzelnen Einzelraum-Stromdirektheizung (§ 71d Abs. 3): Die Wärmeschutz-Schwellen des Abs. 2 sind hier nicht anzuwenden. Dezentrale Beheizung hoher Gebäudezonen (§ 71d Abs. 4 Nr. 1): Absätze 1 und 2 gelten nicht bei Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als 4 Metern (z. B. Hallen). Selbstbewohntes Ein-/Zweifamilienhaus (§ 71d Abs. 4 Nr."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei GEG § 71d?",
            "reponse": "Fehlannahme: Eine Stromdirektheizung (Infrarot/Nachtspeicher) ist wie die Wärmepumpe voraussetzungslos GEG-konform. Falsch – § 71d verlangt eine erhebliche Wärmeschutz-Unterschreitung (45 % im Neubau, 30 % bzw. 45 % im Bestand) und einen §-88-Nachweis. Fehlannahme: Im Bestand gilt immer die 30-%-Schwelle. Falsch – sobald bereits eine wassergeführte Heizung vorhanden ist, steigt die Anforderung auf 45 % (§ 71d Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEG § 71d aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümerin errichtet 2026 ein neues Einfamilienhaus und möchte es mit Infrarot-Direktheizungen (Stromdirektheizung) beheizen. Nach § 71d Abs. 1 ist das nur zulässig, wenn das Gebäude die Wärmeschutz-Anforderungen der §§ 16 und 19 GEG um mindestens 45 % unterschreitet – der Bau muss also energetisch deutlich besser sein als der gesetzliche Mindeststandard."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": "2026-07-28",
    "derniere_revision": "2026-09-06",
    "derniere_verification": "2026-09-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geg-71d-stromdirektheizung"
}