{
    "slug": "geg-71e-solarthermische-anlage",
    "titre": "GEG § 71e – Solarthermische Anlage als Erfüllungsoption der 65-%-Pflicht (weggefallen seit 29.07.2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "abroge",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Eine solarthermische Anlage (Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung) ist eine der gesetzlich anerkannten Erfüllungsoptionen der 65-%-Erneuerbare-Pflicht des §…",
    "resume_court": "Eine **solarthermische Anlage** (Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung) ist eine der gesetzlich anerkannten **Erfüllungsoptionen der 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG**. Nach **§ 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GEG** gilt die 65-%-Pflicht als erfüllt – **ohne** rechnerischen Nachweis nach § 71 Abs. 2 Satz 2 (DIN V 18599) –, wenn eine „solarthermische Anlage nach Maßgabe des § 71e\u0022 den **Wärmebedarf des Gebäudes vollständig deckt** (allein oder in Kombination mit anderen Optionen). Der eigentliche **§ 71e GEG** enthält dazu eine **technische Anforderung**: Wird eine solarthermische Anlage mit **Flüssigkeiten als Wärmeträger** genutzt, müssen die enthaltenen **Kollektoren oder das System mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark\u0022 zertifiziert** sein – solange und soweit keine CE-Kennzeichnung nach einem Durchführungsrechtsakt zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG zwingend vorgeschrieben ist. Die Zertifizierung muss **nach den anerkannten Regeln der Technik** erfolgen (§ 71e GEG).\n\nIn der Praxis ist der Haken: Eine **reine Solarthermie-Heizung deckt aus wirtschaftlichen Gründen nur selten 65 % oder gar den gesamten Wärmebedarf** eines Gebäudes. Deshalb wird Solarthermie im GEG meist nicht als alleinige Anlage nach § 71 Abs. 3 Nr. 4 eingesetzt, sondern als **Solarthermie-Hybridheizung nach § 71 Abs. 3 Nr. 7 i. V. m. §§ 71e und 71h** – also in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung. Für diese Hybridvariante gelten **zusätzliche Anforderungen** aus § 71h: eine **Mindest-Aperturfläche** der Kollektoren (**0,07 m² je m² Nutzfläche** bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten, **0,06 m²/m²** bei größeren Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden; bei **Vakuumröhrenkollektoren − 20 %**) sowie ein **Mindestanteil von 60 %** der aus der Brennstofffeuerung bereitgestellten Wärme aus **Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff** (§ 71h Abs. 3 und 4).\n\n**Rechtsstand geprüft:** Der Wegfall dieser Norm und die Frage einer Nachfolgeregelung im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind am 31.08.2026 am konsolidierten Volltext des GModG geprüft worden. Das Ergebnis steht im Abschnitt „Nachfolgeregelung im GModG (Einzelprüfung 31.08.2026)\u0022.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 71e GEG (Gebäudeenergiegesetz), i. V. m. § 71 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GEG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Funktion",
            "valeur": "Erfüllungsoption der 65-%-EE-Pflicht durch eine solarthermische Anlage",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stellung in § 71 Abs. 3",
            "valeur": "Satz 1 Nr. 4: „solarthermische Anlage nach Maßgabe des § 71e\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweisfreiheit (§ 71 Abs. 3)",
            "valeur": "65-%-Pflicht gilt ohne rechnerischen Nachweis als erfüllt, wenn die Anlage (allein oder kombiniert) den Wärmebedarf vollständig deckt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Technische Kernanforderung (§ 71e)",
            "valeur": "Bei flüssigem Wärmeträger: Kollektoren oder System mit „Solar Keymark\u0022 zertifiziert, soweit keine CE-Kennzeichnung zwingend ist; Zertifizierung nach anerkannten Regeln der Technik",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bezug zu EU-Recht",
            "valeur": "Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (CE-Kennzeichnung als Alternative zur Solar-Keymark-Pflicht)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Praxisproblem",
            "valeur": "Reine Solarthermie deckt aus wirtschaftlichen Gründen selten 65 % / den gesamten Wärmebedarf → meist als Hybrid",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hybrid-Variante",
            "valeur": "Solarthermie-Hybridheizung nach § 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 i. V. m. §§ 71e und 71h",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mindest-Aperturfläche Hybrid (§ 71h Abs. 3)",
            "valeur": "Wohngebäude ≤ 2 WE: ≥ 0,07 m²/m² Nutzfläche; \u003E 2 WE oder Nichtwohngebäude: ≥ 0,06 m²/m²",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vakuumröhrenkollektoren (§ 71h Abs. 3)",
            "valeur": "Mindestfläche − 20 %",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Brennstoffanteil Hybrid (§ 71h Abs. 4)",
            "valeur": "mind. 60 % der aus Biomasse-/Gas-/Flüssigbrennstofffeuerung bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung / letzte Änderung",
            "valeur": "GEG i. d. F. „zuletzt geändert am 22.06.2026\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inkrafttreten der 65-%-Systematik",
            "valeur": "2024-01-01 (GEG 2024)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachfolge im GModG (geprüft 31.08.2026)",
            "valeur": "fortgeführt als § 44 GModG (Solar-Keymark-Anforderung inhaltlich unverändert); die Erfüllungsfiktion ist entfallen, die Hybrid-Aperturflächen sind durch § 43 Abs. 3 GModG ersetzt",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 71 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (65-%-Pflicht; Erfüllungsoptionen Abs. 3, Solarthermie = Nr. 4, Solarthermie-Hybrid = Nr. 7)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GEG-Infoportal, Erfüllungsoption „Solarthermische Anlage\u0022",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Anlagen_EE/Heizungsoptionen/Solarthermie/Solarthermie-node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GEG-Infoportal, Übersicht Erfüllungsoptionen ohne rechnerischen Nachweis (§§ 71b–71h)",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Anlagen_EE/Heizungsoptionen/Erfuellungsoptionen-node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gebäudeforum klimaneutral (dena) – GEG 2024, 65-Prozent-EE-Anforderung, Bilanzierung und Nachweise",
            "url": "https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/geg/geg-2024/neue-regelungen/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG 2024 § 71, Volltext inkl. Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 7 (lxgesetze.de, Fassung „zuletzt geändert am 22.06.2026\u0022)",
            "url": "https://lxgesetze.de/geg/71",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG 2024 § 71e, nichtamtliche Fassung (geg-info.de / Melita Tuschinski)",
            "url": "https://www.geg-info.de/geg_2024/071e_%C2%A7_anforderungen_nutzung_solarthermische_anlage.htm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Konsolidierte Fassung des GModG (PDF; Stand: Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Inhaltsübersicht und Einzelnormen des GModG",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 42 GModG – Grundsatz (Optionenkatalog Absatz 2 Nummer 1 bis 10)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 43 GModG – Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 GModG – Einbau einer solarthermischen Anlage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 45 GModG – Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__45.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 46 GModG – Einbau einer Stromdirektheizung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__46.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Verkündung im Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEG § 71e – Solarthermische Anlage als Erfüllungsoption der 65-%-Pflicht (weggefallen seit 29.07.2026)?",
            "reponse": "Eine solarthermische Anlage (Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung) ist eine der gesetzlich anerkannten Erfüllungsoptionen der 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG. Nach § 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GEG gilt die 65-%-Pflicht als erfüllt – ohne rechnerischen Nachweis nach § 71 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEG § 71e?",
            "reponse": "§ 71e GEG gehört zu den Erfüllungsoptionen der 65-%-EE-Pflicht (§§ 71b bis 71h GEG). Diese Optionen lassen die zentrale Anforderung des § 71 Abs. 1 GEG – mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme bei neu eingebauten Heizungen – nach § 71 Abs."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei GEG § 71e?",
            "reponse": "Alleinige Erfüllung nur bei vollständiger Deckung (§ 71 Abs. 3 Satz 1): Die solarthermische Anlage erfüllt die 65-%-Pflicht ohne rechnerischen Nachweis nur, wenn sie – allein oder in Kombination mit anderen Optionen – den Wärmebedarf vollständig deckt. Solar-Keymark-Pflicht nur bei flüssigem Wärmeträger (§ 71e): Die Zertifizierungsanforderung greift nur, wenn die Anlage Flüssigkeiten als Wärmeträger nutzt und keine…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei GEG § 71e?",
            "reponse": "Fehlannahme: Eine Solarthermie-Anlage allein erfüllt automatisch die 65-%-Pflicht. In der Regel nicht – die reine Solarthermie deckt aus wirtschaftlichen Gründen selten den gesamten Wärmebedarf. Als alleinige Option nach § 71 Abs. 3 Nr. 4 wird sie nur anerkannt, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt; sonst ist die Hybridvariante (Nr. 7 i. V. m. § 71h) oder ein rechnerischer Nachweis erforderlich."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEG § 71e aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümerin eines Zweifamilienhauses (2 Wohneinheiten) möchte 2026 ihre alte Gasheizung ersetzen und dabei Solarthermie einbinden. Eine reine solarthermische Heizung würde den Wärmebedarf ganzjährig kaum vollständig decken – die alleinige Erfüllungsoption nach § 71 Abs. 3 Nr. 4 scheidet praktisch aus. Sie entscheidet sich daher für eine Solarthermie-Hybridheizung nach § 71 Abs. 3 Nr."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": "2026-07-28",
    "derniere_revision": "2026-09-06",
    "derniere_verification": "2026-09-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geg-71e-solarthermische-anlage"
}