{
    "slug": "geg-71i-uebergangsfrist-heizungshavarie",
    "titre": "GEG § 71i – Allgemeine Übergangsfrist bei Heizungshavarie (irreparabel defekte Heizung, Stand 2026) (weggefallen seit 29.07.2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "abroge",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 71i GEG ist das Sicherheitsnetz für den Heizungsausfall: Muss eine Heizung ausgetauscht werden, nachdem die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG in…",
    "resume_court": "§ 71i GEG ist das **Sicherheitsnetz für den Heizungsausfall**: Muss eine Heizung ausgetauscht werden, **nachdem** die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG in der Gemeinde bereits verbindlich geworden ist (siehe § 71 Abs. 8), und lässt sich diese Anforderung nicht sofort erfüllen, darf **höchstens für fünf Jahre** übergangsweise eine andere – auch fossile – Heizungsanlage eingebaut und betrieben werden, die die 65-%-Pflicht (noch) nicht erfüllt. Die Fünf-Jahres-Frist beginnt an dem Tag, an dem **erstmals Arbeiten zum Austausch** der alten Heizung durchgeführt werden; wird innerhalb dieser Frist noch einmal getauscht, bleibt der erste Austauschtermin maßgeblich. Der Sinn: Bei einer **Heizungshavarie im Winter** soll das Gebäude schnell wieder warm werden, während in Ruhe eine 65-%-EE-Lösung geplant und die dafür nötigen Voraussetzungen (z. B. Dämmung, größere Heizflächen) geschaffen werden. § 71i gilt **nicht** für Etagenheizungen (§ 71l Abs. 1), Einzelraumfeuerungsanlagen (§ 71l Abs. 6) und Hallenheizungen (§ 71m) – dafür bestehen eigene Fristenregeln. Hinweis: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226) ist die 65-%-Pflicht samt § 71i zum 29.07.2026 tatsächlich entfallen; die Havarie-Übergangsfrist des GModG beträgt nur noch 12 Monate und gilt allein für die biogene Quote (§ 43 Abs. 7 GModG, siehe unten).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 71i GEG (Gebäudeenergiegesetz)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelungsgehalt",
            "valeur": "Übergangsweiser Weiterbetrieb einer nicht 65-%-konformen Heizung nach Heizungstausch",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstdauer der Übergangsfrist",
            "valeur": "5 Jahre (§ 71i Satz 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser / Fristbeginn",
            "valeur": "Tag, an dem erstmals Arbeiten zum Austausch der Heizungsanlage durchgeführt werden (§ 71i Satz 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Weiterer Tausch innerhalb der Frist",
            "valeur": "maßgeblich bleibt der Zeitpunkt des erstmaligen Austauschs (§ 71i Satz 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anknüpfungspunkt",
            "valeur": "Heizungstausch nach den Zeitpunkten des § 71 Abs. 8 Satz 1 bis 3 GEG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "65-%-Pflicht verbindlich, Gemeinde \u003E 100.000 EW (Stand 1.1.2024)",
            "valeur": "ab Ablauf 31.10.2026 (verlängert von 30.06.2026) [§ 71 Abs. 8 S. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "65-%-Pflicht verbindlich, Gemeinde ≤ 100.000 EW",
            "valeur": "ab Ablauf 30.06.2028 [§ 71 Abs. 8 S. 2 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorzeitige Verbindlichkeit bei Wärmenetz-/Wasserstoff-Gebietsausweisung",
            "valeur": "1 Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung [§ 71 Abs. 8 S. 3 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nach Ablauf der 5-Jahres-Frist",
            "valeur": "65-%-Anforderung des § 71 Abs. 1 GEG ist zu erfüllen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht anwendbar auf",
            "valeur": "Etagenheizung (§ 71l Abs. 1), Einzelraumfeuerungsanlage (§ 71l Abs. 6), Hallenheizung (§ 71m)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ergänzende Beratungspflicht bei fossilem Einbau",
            "valeur": "§ 71 Abs. 11 GEG (verpflichtende Beratung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inkrafttreten der Fassung",
            "valeur": "2024-01-01",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachfolge im GModG (geprüft 31.08.2026)",
            "valeur": "ersatzlos weggefallen – die allgemeine Fünf-Jahres-Übergangsfrist hat im GModG keine Nachfolgenorm; punktuell tritt § 43 Abs. 7 GModG an ihre Stelle (zwölf Monate, nur für die biogene Quote)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 71 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (65-%-Pflicht, Abs. 8, Abs. 9, Abs. 11)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GEG-Infoportal, Übergangsrecht",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/WeitereRegelungen/Uebergangsrecht/Uebergangsrecht-node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMWSB – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG)",
            "url": "https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/innovation-klimaschutz/gebaeudemodernisierungsgesetz/gebaeudemodernisierungsgesetz_node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMWE / energiewechsel.de – FAQ zum GEG",
            "url": "https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/230908-geg-faq.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BT-Drs. 21/6051 – Ökodesign-Modernisierungsgesetz i. d. F. der Beschlussempfehlung",
            "url": "https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106051.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BT-Drs. 21/6278 – Regierungsentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)",
            "url": "https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG 2024 § 71i, nichtamtliche Fassung (geg-info.de / Melita Tuschinski)",
            "url": "https://www.geg-info.de/geg_2024/071i_%C2%A7_allgemeine_uebergangsfrist.htm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Konsolidierte Fassung des GModG (PDF; Stand: Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Inhaltsübersicht und Einzelnormen des GModG",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 42 GModG – Grundsatz (Optionenkatalog Absatz 2 Nummer 1 bis 10)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 43 GModG – Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 GModG – Einbau einer solarthermischen Anlage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 45 GModG – Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__45.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 46 GModG – Einbau einer Stromdirektheizung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__46.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Verkündung im Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEG § 71i – Allgemeine Übergangsfrist bei Heizungshavarie (irreparabel defekte Heizung, Stand 2026) (weggefallen seit 29.07.2026)?",
            "reponse": "§ 71i GEG ist das Sicherheitsnetz für den Heizungsausfall: Muss eine Heizung ausgetauscht werden, nachdem die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG in der Gemeinde bereits verbindlich geworden ist (siehe § 71 Abs. 8), und lässt sich diese Anforderung nicht sofort erfüllen, darf höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine andere – auch fossile – Heizungsanlage eingebaut und betrieben werden, die die…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEG § 71i?",
            "reponse": "§ 71i GEG steht im Teil 4 (Anlagentechnik) des Gebäudeenergiegesetzes und ist die allgemeine Übergangsfrist rund um die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG. Er betrifft Eigentümer und Betreiber von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland, deren Heizung ausgetauscht werden muss. Entscheidend ist die zeitliche Einordnung."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei GEG § 71i?",
            "reponse": "Fehlannahme: Bei jedem kaputten Kessel gelten sofort fünf Jahre Aufschub. § 71i greift nur, wenn die 65-%-Pflicht in der Gemeinde bereits verbindlich ist (nach den Stichtagen des § 71 Abs. 8). Vorher richtet sich der Einbau nach § 71 Abs. 8 und Abs. 9. Fehlannahme: Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der neuen Heizung."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEG § 71i aus?",
            "reponse": "In einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern fällt im Januar 2027 die alte Gasheizung eines Zweifamilienhauses endgültig aus. Weil die 65-%-Pflicht dort seit dem Ablauf des 31.10.2026 verbindlich ist, greift § 71i: Der Eigentümer darf übergangsweise eine neue Gastherme einbauen, um das Haus sofort wieder zu beheizen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": "2026-07-28",
    "derniere_revision": "2026-09-06",
    "derniere_verification": "2026-09-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geg-71i-uebergangsfrist-heizungshavarie"
}