{
    "slug": "geg-71k-wasserstofffaehige-gasheizung",
    "titre": "GEG § 71k – Wasserstofffähige („H2-Ready\u0022) Gasheizungen: Übergangsfristen (weggefallen seit 29.07.2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "abroge",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 71k GEG erlaubt als eng begrenzte Ausnahme den Einbau einer wasserstofffähigen Gasheizung („H2-Ready\u0022), die zunächst mit Erdgas betrieben werden darf, ohne…",
    "resume_court": "§ 71k GEG erlaubt als eng begrenzte Ausnahme den Einbau einer **wasserstofffähigen Gasheizung** („H2-Ready\u0022), die zunächst mit Erdgas betrieben werden darf, **ohne die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG** sofort zu erfüllen. Das ist aber nur zulässig, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig vorliegen: Das Gebäude muss in einem nach Landesrecht ausgewiesenen **Wasserstoffnetzausbaugebiet** liegen, das spätestens bis zum **31. Dezember 2044** vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden soll, **und** der Gasverteilnetzbetreiber muss zusammen mit der für die Wärmeplanung zuständigen Stelle bis zum **30. Juni 2028** einen verbindlichen, von der Bundesnetzagentur genehmigten **Fahrplan** für diese Umstellung beschlossen und veröffentlicht haben. Die Heizung muss technisch auf die Verbrennung von **100 Prozent Wasserstoff umrüstbar** sein; der Nachweis erfolgt durch Hersteller- oder Handwerkererklärung (§ 71k Abs. 7). Scheitert der Fahrplan, muss die Heizung nachträglich die 65-%-Pflicht erfüllen – der Eigentümer hat dann einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten gegen den Netzbetreiber (Abs. 4 und 6). In der Praxis existierten solche genehmigten Fahrpläne bis zuletzt kaum, weshalb § 71k selten eine reale Erfüllungsoption darstellte. Hinweis: Die zugrunde liegende 65-%-Pflicht des § 71 GEG ist – ebenso wie § 71k selbst – mit dem **Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)** zum 29.07.2026 entfallen (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 1 Nummer 32; siehe Rechtsstand-Hinweis oben).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 71k GEG (Gebäudeenergiegesetz), zuletzt geändert 09.01.2026",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Amtliche Überschrift",
            "valeur": "Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweck",
            "valeur": "Ausnahme von der 65-%-Erneuerbare-Pflicht (§ 71 Abs. 1 GEG) für „H2-Ready\u0022-Gasheizungen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Technische Grundvoraussetzung",
            "valeur": "Heizung verbrennt Erdgas UND ist auf 100 % Wasserstoff umrüstbar (Abs. 1, Abs. 7)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis der Umrüstbarkeit (Abs. 7)",
            "valeur": "Hersteller- oder Handwerkererklärung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bedingung 1 (Abs. 1 Nr. 1)",
            "valeur": "Gebäude liegt in ausgewiesenem Wasserstoffnetzausbaugebiet (auf Basis eines Wärmeplans)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vollständige Wasserstoffversorgung bis (Abs. 1 Nr. 1)",
            "valeur": "spätestens 31.12.2044",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bedingung 2 (Abs. 1 Nr. 2)",
            "valeur": "Verbindlicher, veröffentlichter Umstellungs-Fahrplan von Netzbetreiber + Wärmeplanungsstelle",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist für den Fahrplan (Abs. 1 Nr. 2)",
            "valeur": "spätestens 30.06.2028",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zwischenschritte im Fahrplan (Abs. 1 Nr. 2 c)",
            "valeur": "Umstellung von Netzteilen in den Jahren 2035 und 2040",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Investitionsplan (Abs. 2)",
            "valeur": "Meilensteine im 2- bis 3-Jahres-Rhythmus",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Genehmigung / Prüfung (Abs. 3)",
            "valeur": "Bundesnetzagentur; Überprüfung alle 3 Jahre",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "BNetzA-Festlegung des Fahrplan-Formats (Abs. 3)",
            "valeur": "erstmals zum 31.12.2024 (§ 29 EnWG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge bei gescheitertem Fahrplan (Abs. 4)",
            "valeur": "65-%-Pflicht binnen 3-Jahres-Übergangsfrist nach Bestandskraft des Bescheids",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostenerstattung (Abs. 6)",
            "valeur": "Eigentümer hat Anspruch gegen Gasverteilnetzbetreiber (außer dieser hat Mehrkosten nicht zu vertreten)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inkrafttreten der Fassung",
            "valeur": "2024-01-01",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachfolge im GModG (geprüft 31.08.2026)",
            "valeur": "ersatzlos weggefallen – das GModG kennt weder Wasserstoffnetzausbaugebiete noch Umstellungsfahrpläne; Wasserstoff ist nur noch Option (§ 42 Abs. 2 Nr. 4) und Quotenbrennstoff (§ 43 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 71 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (65-%-Pflicht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 29 EnWG – Verfahren zur Festlegung und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__29.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BBSR – GEG-Infoportal, Übergangsrecht",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/WeitereRegelungen/Uebergangsrecht/Uebergangsrecht-node.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Konsultation zu den Wasserstofffahrplänen nach § 71k GEG",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/_DL/Konsultation71kGEG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG § 71k, nichtamtliche Volltextfassung (lxgesetze.de), Stand „zuletzt geändert 09.01.2026\u0022",
            "url": "https://lxgesetze.de/geg/71k",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG § 71k, nichtamtliche Fassung (buzer.de)",
            "url": "https://www.buzer.de/71k_GEG.htm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Konsolidierte Fassung des GModG (PDF; Stand: Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Inhaltsübersicht und Einzelnormen des GModG",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 42 GModG – Grundsatz (Optionenkatalog Absatz 2 Nummer 1 bis 10)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 43 GModG – Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 GModG – Einbau einer solarthermischen Anlage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 45 GModG – Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__45.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 46 GModG – Einbau einer Stromdirektheizung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__46.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Verkündung im Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEG § 71k – Wasserstofffähige („H2-Ready\u0022) Gasheizungen: Übergangsfristen (weggefallen seit 29.07.2026)?",
            "reponse": "§ 71k GEG erlaubt als eng begrenzte Ausnahme den Einbau einer wasserstofffähigen Gasheizung („H2-Ready\u0022), die zunächst mit Erdgas betrieben werden darf, ohne die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des § 71 Abs. 1 GEG sofort zu erfüllen. Das ist aber nur zulässig, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig vorliegen: Das Gebäude muss in einem nach Landesrecht ausgewiesenen Wasserstoffnetzausbaugebiet liegen, das spätestens bis zum 31."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEG § 71k?",
            "reponse": "§ 71k GEG ist Teil des Katalogs der Erfüllungs- und Übergangsoptionen zur 65-%-Erneuerbare-Pflicht (Teil 4 des GEG, Anlagentechnik). Die Norm richtet sich an Eigentümer, die ein Gebäude in einem Gebiet besitzen, für das die Kommune bzw. das Land perspektivisch eine Wasserstoff-Versorgung des Gasverteilnetzes plant."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei GEG § 71k?",
            "reponse": "Fehlannahme: Eine „H2-Ready\u0022-Gasheizung darf man überall statt einer 65-%-EE-Heizung einbauen. Falsch – § 71k greift nur in einem förmlich ausgewiesenen Wasserstoffnetzausbaugebiet mit genehmigtem Fahrplan. Ohne diese Voraussetzungen gilt die reguläre 65-%-Pflicht. Fehlannahme: „H2-ready\u0022 heißt, das Gerät läuft schon jetzt mit Wasserstoff."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEG § 71k aus?",
            "reponse": "Ein Eigentümer in einer mittelgroßen Stadt möchte 2026 seine defekte Gastherme ersetzen. Die Kommune hat auf Basis ihres Wärmeplans ein Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen, das bis 2044 vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden soll. Der örtliche Gasverteilnetzbetreiber legt gemeinsam mit der Wärmeplanungsstelle bis 2028 einen von der Bundesnetzagentur genehmigten Fahrplan vor."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": "2026-07-28",
    "derniere_revision": "2026-09-06",
    "derniere_verification": "2026-09-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geg-71k-wasserstofffaehige-gasheizung"
}