{
    "slug": "geig-novelle-2027-ladeinfrastruktur",
    "titre": "GEIG-Novelle – Ladeinfrastruktur und Fahrradstellplätze an Gebäuden ab 01.01.2027 (Stand 2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "planifie",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Zusammen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) novelliert. Beides steht in einem…",
    "resume_court": "Zusammen mit dem **Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)** wurde auch das\n**Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)** novelliert. Beides\nsteht in **einem** Artikelgesetz: dem „Gesetz zur Änderung des\nGebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des\nGebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer\nVorschriften im Wärmebereich\u0022, ausgefertigt am **23. Juli 2026** und verkündet\nam **28. Juli 2026** (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die GEIG-Änderungen stehen in\n**Artikel 7** des Änderungsgesetzes und treten – anders als die\nHeizungsregelungen des GModG – **erst zum 1. Januar 2027** in Kraft. Betroffen\nsind nach amtlicher Darstellung des BBSR die **§§ 2 bis 10 sowie §§ 14 bis 16\nGEIG**; neu ist unter anderem, dass das GEIG neben Ladeinfrastruktur künftig\nauch **Fahrradstellplätze** vorschreibt. Praktisch am wichtigsten: Die\nStellplatz-Schwellen sinken (Neubau-Wohngebäude ab **mehr als drei**\nStellplätzen, Neubau-Nichtwohngebäude ab **mehr als fünf**), die Pflicht greift\nkünftig auch bei **größeren Renovierungen**, und **bestehende\nNichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen** müssen ab dem 1. Januar 2027\ndeutlich mehr leisten als bisher – statt eines einzigen Ladepunkts nun\n**einen Ladepunkt je zehn Stellplätze** oder alternativ Leitungsinfrastruktur\nfür mindestens 50 % der Stellplätze. **Wichtiger Vorbehalt:** Die konkreten\nQuoten und Schwellenwerte sind unten mit ihrer Quelle gekennzeichnet; der\namtliche Volltext der ab 01.01.2027 geltenden GEIG-Fassung war zum\nRedaktionsschluss auf gesetze-im-internet.de noch nicht abrufbar (dort steht\nweiterhin die bis 31.12.2026 geltende Fassung).",
    "faits": [
        {
            "point": "Änderungsgesetz",
            "valeur": "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fundstelle",
            "valeur": "BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausfertigungsdatum",
            "valeur": "23.07.2026",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Federführung",
            "valeur": "BMWSB und BMWE",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Artikel mit den GEIG-Änderungen",
            "valeur": "Artikel 7 des Änderungsgesetzes",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inkrafttreten der GEIG-Änderungen",
            "valeur": "01.01.2027 (Artikel 2 und 7 des Änderungsgesetzes)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geänderte Normen",
            "valeur": "§§ 2 bis 10 sowie §§ 14 bis 16 GEIG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neuer Regelungsgegenstand",
            "valeur": "Ladeinfrastruktur und Fahrradstellplätze bei zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unionsrechtlicher Hintergrund",
            "valeur": "Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD-Neufassung), Art. 14",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschluss Bundestag / Zustimmung Bundesrat",
            "valeur": "10.07.2026",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubau Wohngebäude – Schwelle",
            "valeur": "mehr als 3 Stellplätze (bisher: mehr als 5)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubau Wohngebäude – Ausstattung",
            "valeur": "mind. 50 % der Stellplätze vorverkabelt, übrige mit Leitungsinfrastruktur, zusätzlich mind. 1 Ladepunkt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubau Nichtwohngebäude – Schwelle",
            "valeur": "mehr als 5 Stellplätze (bisher: mehr als 6)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubau Nichtwohngebäude – Ausstattung",
            "valeur": "mind. 50 % vorverkabelt, übrige mit Leitungsinfrastruktur, zusätzlich mind. 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verschärfung für Büro-/Verwaltungsgebäude",
            "valeur": "weitergehende Anforderungen für Nichtwohngebäude mit überwiegend Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Größere Renovierung – Schwelle",
            "valeur": "Wohngebäude \u003E 3 Stellplätze, Nichtwohngebäude \u003E 5 Stellplätze, wenn Parkplatz oder elektrische Infrastruktur miterneuert wird",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestand Nichtwohngebäude ab 01.01.2027",
            "valeur": "\u003E 20 Stellplätze: 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für mind. 50 % der Stellplätze",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Flexibilisierung Bestand (öffentlich zugängliche Stellplätze)",
            "valeur": "alternativ Ladeleistung von insgesamt mind. 1,1 kW × Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Flexibilisierung Neubau-Nichtwohngebäude (öffentlich zugänglich)",
            "valeur": "alternativ Ladeleistung von insgesamt mind. 2,2 kW × Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrradstellplätze (EPBD-Vorgabe)",
            "valeur": "mind. 15 % der durchschnittlichen bzw. 10 % der gesamten Nutzerkapazität des Gebäudes",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sanktionen",
            "valeur": "Bußgeldvorschriften des GEIG (§§ 14 ff.) bleiben; auch sie werden durch Artikel 7 geändert",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bisherige Rechtslage bis 31.12.2026",
            "valeur": "§ 6 GEIG: Neubau-Wohngebäude \u003E 5 Stellplätze – jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur; § 7 GEIG: Neubau-Nichtwohngebäude \u003E 6 Stellplätze – jeder dritte Stellplatz plus 1 Ladepunkt; § 8 GEIG: größere Renovierung Wohngebäude \u003E 10 Stellplätze; § 10 GEIG: Bestand-Nichtwohngebäude \u003E 20 Stellplätze – 1 Ladepunkt nach dem 01.01.2025",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "ELI-Permalink derselben Verkündung",
            "url": "https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/226",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Regelungstext (PDF, amtliche Verkündungsfassung)",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7010 (Bericht des Ausschusses)",
            "url": "https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107010.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEIG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis, Lesefassung bis 31.12.2026",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geig/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 6 GEIG (Fassung bis 31.12.2026) – zu errichtende Wohngebäude",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geig/__6.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 10 GEIG (Fassung bis 31.12.2026) – bestehende Nichtwohngebäude",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geig/__10.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesrat, 1067. Sitzung – BundesratKOMPAKT, TOP 84",
            "url": "https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1067/1067-pk.html#top-84",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEIG-Novelle – Ladeinfrastruktur und Fahrradstellplätze an Gebäuden ab 01.01.2027 (Stand 2026)?",
            "reponse": "Zusammen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) novelliert. Beides steht in einem Artikelgesetz: dem „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich\u0022, ausgefertigt am 23. Juli 2026 und verkündet am 28. Juli 2026 (BGBl."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEIG-Novelle?",
            "reponse": "Das GEIG gilt für Gebäude mit Stellplätzen – sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude – und setzt die Mobilitätsvorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Adressat der Pflichten ist grundsätzlich der Eigentümer des Gebäudes; bei Neubauten trifft die Pflicht den Bauherrn. Maßgeblich ist, ob sich die Stellplätze innerhalb des Gebäudes (z. B. Tiefgarage) oder an das Gebäude angrenzend (z. B."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEIG-Novelle aus?",
            "reponse": "Ein Handelsunternehmen betreibt einen bestehenden Fachmarkt mit einem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz mit 80 Stellplätzen. Nach der bis 31.12.2026 geltenden Fassung genügte ein Ladepunkt. Ab dem **1. Januar 2027** hat das Unternehmen drei Wege: 1. Ladepunkte: 8 Ladepunkte (ein Ladepunkt je zehn Stellplätze), oder 2."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183",
        "Q165728"
    ],
    "valid_from": "2027-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-18",
    "derniere_verification": "2026-08-18",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geig-novelle-2027-ladeinfrastruktur"
}