{
    "slug": "ist-besteuerung-20-ustg",
    "titre": "Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) – die vier Zugangswege, Antrag und Gestattung, Grenzen bei freiwilliger Buchführung",
    "domaine": "steuerrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Im Regelfall berechnet ein Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG): Die Steuer entsteht mit…",
    "resume_court": "Im Regelfall berechnet ein Unternehmer die Umsatzsteuer nach **vereinbarten** Entgelten (Soll-Besteuerung, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG): Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde – unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). § 20 UStG lässt davon eine Ausnahme zu: Das Finanzamt **kann auf Antrag gestatten**, dass die Steuer nach **vereinnahmten** Entgelten berechnet wird (Ist-Besteuerung); die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Vier Personengruppen kommen in Betracht: Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von **nicht mehr als 800.000 Euro** im Vorjahr (Satz 1 Nr. 1), von der Buchführungspflicht nach § 148 AO befreite Unternehmer (Nr. 2), Angehörige freier Berufe im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Nr. 3) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 4). Der BFH hat mit Urteil vom 16.04.2026 – V R 16/24 entschieden, dass Nr. 3 **nicht** beansprucht werden kann, wenn der Freiberufler seinen Gewinn **freiwillig** durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt; die bloße Erfassung offener Kundenforderungen über ein OPOS-Programm ist dagegen unschädlich.",
    "faits": [
        {
            "point": "Regelfall",
            "valeur": "„Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen.“ [§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme",
            "valeur": "„Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer … die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet.“ [§ 20 Satz 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Steuerentstehung Soll",
            "valeur": "mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind [§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Steuerentstehung Ist",
            "valeur": "mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind [§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugangsweg 1 – Umsatzgrenze",
            "valeur": "Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro [§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erhöhung der Umsatzgrenze",
            "valeur": "von 600.000 auf 800.000 Euro durch Artikel 20 des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024; in Kraft mit Wirkung vom 1. Januar 2024 [BGBl. 2024 I Nr. 108, Art. 20 i. V. m. Art. 35 Abs. 4]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gleichlauf mit der AO",
            "valeur": "§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO knüpft die steuerliche Buchführungspflicht an denselben Wert: Gesamtumsatz i. S. d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG von mehr als 800.000 Euro [gesetze-im-internet.de, § 141 Abs. 1 AO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugangsweg 2 – Buchführungsbefreiung",
            "valeur": "Befreiung von der Pflicht, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO [§ 20 Satz 1 Nr. 2 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugangsweg 3 – freie Berufe",
            "valeur": "„soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt“ [§ 20 Satz 1 Nr. 3 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugangsweg 4 – jPöR",
            "valeur": "juristische Person des öffentlichen Rechts, „soweit er nicht freiwillig Bücher führt und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse macht oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist“ [§ 20 Satz 1 Nr. 4 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschränkung auf einzelne Betriebe",
            "valeur": "Erstreckt sich die Befreiung nach Nr. 2 nur auf einzelne Betriebe und liegt Nr. 1 nicht vor, „so ist die Erlaubnis … auf diese Betriebe zu beschränken“ [§ 20 Satz 2 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wechsel der Berechnungsart",
            "valeur": "„Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.“ [§ 20 Satz 3 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unionsrechtliche Grundlage",
            "valeur": "Art. 66 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL (Abweichung von Art. 63): Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Steueranspruch für bestimmte Umsätze oder Gruppen von Steuerpflichtigen spätestens bei der Vereinnahmung des Preises entsteht [BFH V R 16/24, unter II.1.b]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neuer Leitsatz 2026",
            "valeur": "„Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt.“ [BFH, Urteil v. 16.04.2026 – V R 16/24, Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Präzisiertes Abgrenzungskriterium",
            "valeur": "Die Gestattung hängt davon ab, „dass der Unternehmer weder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen noch für Zwecke der Besteuerung freiwillig Bücher führt und Abschlüsse macht“ [BFH V R 16/24, unter II.3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "OPOS-Listen unschädlich",
            "valeur": "„Im Übrigen schließt die buchmäßige Erfassung von Kundenforderungen über ein sogenanntes OPOS-Programm weder die Anwendung von § 4 Abs. 3 EStG … noch die von § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG aus.“ [BFH V R 16/24, unter II.3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsformgrenze",
            "valeur": "Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG berechtigt [BFH, Urteil v. 22.07.2010 – V R 4/09, Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücknahme der Gestattung",
            "valeur": "richtet sich nach § 130 AO; für begünstigende Verwaltungsakte gelten die Einschränkungen des § 130 Abs. 2 AO [§ 130 AO; BFH V R 16/24, unter II.3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorsteuerabzug",
            "valeur": "bleibt unberührt: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG setzt die ausgeführte Leistung und eine Rechnung voraus, nicht die Zahlung; ein Zahlungserfordernis besteht nur für Anzahlungen (Satz 3) [gesetze-im-internet.de, § 15 Abs. 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 20 UStG (Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten – die vier Zugangswege, Beschränkung auf einzelne Betriebe, Wechsel der Berechnungsart)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 16 UStG (Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum – Abs. 1 Satz 1: Regelfall der Soll-Besteuerung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 13 UStG (Entstehung der Steuer – Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer – Abs. 2: Definition des Gesamtumsatzes)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 15 UStG (Vorsteuerabzug – Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 148 AO (Bewilligung von Erleichterungen bei Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__148.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 141 AO (Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger – Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Gesamtumsatz über 800.000 Euro)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 130 AO (Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts – Abs. 2 für begünstigende Verwaltungsakte)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__130.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Abs. 1 Nr. 1: Katalog der freien Berufe)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 4 EStG (Gewinnbegriff – Abs. 1 Betriebsvermögensvergleich, Abs. 3 Einnahmenüberschussrechnung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BFH, Urteil v. 16.04.2026 – V R 16/24 (Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich; ECLI:DE:BFH:2026:U.160426.VR16.24.0)",
            "url": "https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610160/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BFH, Urteil v. 22.07.2010 – V R 4/09 (Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige und freiwillig buchführende Unternehmer; BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590)",
            "url": "https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010311/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 (Art. 20: Erhöhung der Umsatzgrenze des § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG von 600.000 auf 800.000 Euro; Art. 35 Abs. 4: Inkrafttreten mit Wirkung vom 01.01.2024)",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) – die vier Zugangswege, Antrag und Gestattung, Grenzen bei freiwilliger Buchführung?",
            "reponse": "Im Regelfall berechnet ein Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG): Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde – unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?",
            "reponse": "§ 20 UStG regelt wann die Umsatzsteuer entsteht, nicht ob und in welcher Höhe ein Umsatz steuerbar ist. Die Vorschrift betrifft ausschließlich die Ausgangsumsätze des Unternehmers; Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerbefreiungen bleiben unverändert. Die Ist-Besteuerung tritt nicht kraft Gesetzes ein."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?",
            "reponse": "Freiwillige Buchführung mit Abschlüssen. Wer als Freiberufler freiwillig Bücher führt und aufgrund von Bestandsaufnahmen Abschlüsse im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG macht, ist von Nr. 3 ausgeschlossen. Der BFH begründet dies mit dem unionsrechtlichen Neutralitätsgrundsatz: Es sei nicht vertretbar, die Umsätze einer Einzelkanzlei oder Sozietät anders zu behandeln als die einer Steuerberatungs-GmbH, die schon nach dem…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?",
            "reponse": "Die Ist-Besteuerung als automatische Folge der Umsatzgrenze verstehen. § 20 Satz 1 UStG verlangt einen Antrag und eine Gestattung des Finanzamts. Ohne Gestattung bleibt es bei § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, auch wenn der Gesamtumsatz weit unter 800.000 Euro liegt. Die Umsatzgrenze auf das laufende Jahr beziehen. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) aus?",
            "reponse": "Sachverhalt nach dem Tatbestand von BFH, Urteil vom 16.04.2026 – V R 16/24: | Punkt | Angabe | |---|---| | Klägerin | Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern | | Gewinnermittlung | seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahr 2006 durch Betriebsvermögensvergleich – handels- und steuerrechtlich, ohne gesetzliche Verpflichtung dazu | | Umsatzgrenze | seit 2006 durchgehend überschritten…"
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1365753",
        "Q128635",
        "Q15810447",
        "Q1308430",
        "Q702415"
    ],
    "valid_from": "2024-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-31",
    "derniere_verification": "2026-08-31",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/ist-besteuerung-20-ustg"
}