{
    "slug": "karriere-anschreiben-eintrittstermin",
    "titre": "Frühestmöglicher Eintrittstermin im Anschreiben – Kündigungsfrist, Verfügbarkeit, Formulierung 2026",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "B",
    "description": "Der frühestmögliche Eintrittstermin (auch „Verfügbarkeit\u0022 oder „Eintrittsdatum\u0022) gehört ins Anschreiben, wenn der Arbeitgeber danach fragt — typische…",
    "resume_court": "Der **frühestmögliche Eintrittstermin** (auch „Verfügbarkeit\u0022 oder „Eintrittsdatum\u0022) gehört ins Anschreiben, **wenn der Arbeitgeber danach fragt** — typische Formulierung im Inserat: „Bitte nennen Sie Ihre Gehaltsvorstellung und Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin.\u0022 Eine **gesetzliche Pflicht zur Angabe besteht nicht**, das Fehlen wirkt aber unvollständig. Für Bewerber **ohne bestehendes Arbeitsverhältnis** gilt: sofort verfügbar (Formulierung „ab sofort\u0022 oder konkretes Datum). Für Bewerber **in ungekündigter Stellung** ergibt sich der Termin aus der **eigenen Kündigungsfrist** nach **§ 622 BGB** oder dem Arbeitsvertrag: gesetzliche Grundfrist für die Arbeitnehmerkündigung ist **vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende** (§ 622 Abs. 1 BGB), in einer vereinbarten **Probezeit** (höchstens sechs Monate) nur **zwei Wochen** (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Angabe ist **unverbindlich** und kein Vertragsbestandteil; ein früherer Wechsel ist nur mit **Zustimmung des alten Arbeitgebers** (Aufhebungsvertrag) möglich. Der Termin wird im **Schlussabsatz** genannt, meist zusammen mit der Gehaltsvorstellung.",
    "faits": [
        {
            "point": "Gesetzliche Pflicht zur Angabe",
            "valeur": "Nein — freiwillige Bewerbungsangabe",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Wann angeben",
            "valeur": "Wenn Arbeitgeber im Inserat danach fragt",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Position im Anschreiben",
            "valeur": "Schlussabsatz, meist mit Gehaltsvorstellung",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Ohne laufendes Arbeitsverhältnis",
            "valeur": "„ab sofort\u0022 oder konkretes Datum",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Kündigungsfrist",
            "valeur": "§ 622 BGB",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Grundfrist Arbeitnehmerkündigung",
            "valeur": "4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "„Vier Wochen\u0022 bedeutet",
            "valeur": "28 Kalendertage (nicht „ein Monat\u0022)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Probezeit-Kündigungsfrist",
            "valeur": "2 Wochen (§ 622 Abs. 3, Probezeit max. 6 Monate)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Verlängerte Fristen § 622 Abs. 2",
            "valeur": "Gelten nur für Arbeitgeberkündigung (nicht für den Arbeitnehmer)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Vertraglich verlängerte AN-Frist",
            "valeur": "Zulässig, aber nicht länger als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Früherer Wechsel möglich",
            "valeur": "Nur per Aufhebungsvertrag mit altem Arbeitgeber",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Verbindlichkeit der Angabe",
            "valeur": "Unverbindlich, kein Vertragsangebot",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Berechnung des Datums",
            "valeur": "Von möglichem Kündigungszeitpunkt + Frist",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Tarif-/Vertragsabweichung",
            "valeur": "Möglich (§ 622 Abs. 4); dann gilt der jeweilige Vertrag",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 623 BGB – Schriftform der Kündigung (auch Aufhebungsvertrag)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§§ 145 ff. BGB – Antrag und Annahme (Vertragsschluss)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§§ 1, 7 AGG – Benachteiligungsverbot im Bewerbungsverfahren",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/agg/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "Bundesagentur für Arbeit – Bewerbung / Anschreiben",
            "url": "https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Frühestmöglicher Eintrittstermin im Anschreiben – Kündigungsfrist, Verfügbarkeit, Formulierung 2026?",
            "reponse": "Der frühestmögliche Eintrittstermin (auch „Verfügbarkeit\u0022 oder „Eintrittsdatum\u0022) gehört ins Anschreiben, wenn der Arbeitgeber danach fragt — typische Formulierung im Inserat: „Bitte nennen Sie Ihre Gehaltsvorstellung und Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin.\u0022 Eine gesetzliche Pflicht zur Angabe besteht nicht, das Fehlen wirkt aber unvollständig."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Frühestmöglicher Eintrittstermin im Anschreiben?",
            "reponse": "Die Angabe des Eintrittstermins ist eine freiwillige Bewerbungsleistung ohne eigene gesetzliche Grundlage. Rechtlich relevant wird sie erst mittelbar über die Kündigungsfrist des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses: Wer aktuell angestellt ist, kann realistisch erst nach Ablauf seiner Frist wechseln. Maßgeblich ist § 622 BGB, sofern der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag nichts Abweichendes regelt. § 622 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Frühestmöglicher Eintrittstermin im Anschreiben?",
            "reponse": "„Frühestmöglicher Eintritt heißt: das Datum, das ich mir wünsche.\u0022 Falsch — gemeint ist der real erreichbare Termin nach Ablauf der eigenen Kündigungsfrist. Ein zu optimistisches Datum, das die Frist ignoriert, ist unrealistisch und fällt auf. „Vier Wochen sind ein Monat.\u0022 Falsch — vier Wochen sind 28 Tage."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1816826",
        "Q622100"
    ],
    "valid_from": "2004-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-13",
    "derniere_verification": "2026-10-13",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-anschreiben-eintrittstermin"
}