{
    "slug": "karriere-anschreiben-interne-bewerbung",
    "titre": "Interne Bewerbung – Anschreiben, innerbetriebliche Ausschreibung (§ 93 BetrVG), Versetzung und Mitbestimmung 2026",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "B",
    "description": "Bei der internen Bewerbung bewirbt sich ein bereits Beschäftigter auf eine andere Stelle im selben Betrieb oder Unternehmen. Ein Anspruch auf die Stelle…",
    "resume_court": "Bei der **internen Bewerbung** bewirbt sich ein bereits Beschäftigter auf eine andere Stelle im selben Betrieb oder Unternehmen. Ein **Anspruch auf die Stelle besteht nicht** — der Arbeitgeber entscheidet frei, wen er auswählt, solange er das **Benachteiligungsverbot des AGG** beachtet: Interne Bewerber sind nach **§ 6 Abs. 1 Satz 2 AGG** ausdrücklich „Beschäftigte\u0022 und damit genauso geschützt wie externe. Ein Betriebsrat kann nach **§ 93 BetrVG** verlangen, dass zu besetzende Arbeitsplätze **vor der Besetzung innerbetrieblich ausgeschrieben** werden; unterbleibt eine so geforderte Ausschreibung, ist das ein eigener **Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG**. Der Wechsel selbst ist rechtlich meist eine **Versetzung** (§ 95 Abs. 3 BetrVG: anderer Arbeitsbereich für voraussichtlich mehr als einen Monat oder erhebliche Änderung der Arbeitsumstände) und in Unternehmen mit **mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern** nach **§ 99 Abs. 1 BetrVG** mitbestimmungspflichtig. Das **Anschreiben** ist kürzer als bei einer externen Bewerbung: Betriebszugehörigkeit, aktuelle Position und der konkrete Mehrwert für die neue Stelle stehen im Vordergrund; eine Selbstvorstellung des Unternehmens entfällt. Bewegt sich die neue Tätigkeit innerhalb des Arbeitsvertrags, kann der Arbeitgeber sie auch einseitig per **Weisungsrecht (§ 106 GewO)** zuweisen — nach billigem Ermessen. Ein **neuer Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag** ist nötig, wenn sich Entgelt, Tätigkeit oder Arbeitsort über den bisherigen Vertragsrahmen hinaus ändern.",
    "faits": [
        {
            "point": "Anspruch auf die interne Stelle",
            "valeur": "Nein — freie Auswahlentscheidung des Arbeitgebers",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "AGG-Schutz für interne Bewerber",
            "valeur": "Ja, § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG (Bewerber = Beschäftigte)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Innerbetriebliche Ausschreibung erzwingbar",
            "valeur": "Ja, auf Verlangen des Betriebsrats (§ 93 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Ausschreibung: allgemein oder begrenzt",
            "valeur": "Allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten (§ 93)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Fehlende Ausschreibung",
            "valeur": "Zustimmungsverweigerungsgrund, § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Mitbestimmung ab",
            "valeur": "mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer (§ 99 Abs. 1 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen",
            "valeur": "Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Vorlagepflicht Bewerbungsunterlagen",
            "valeur": "Ja, an den Betriebsrat (§ 99 Abs. 1 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats",
            "valeur": "Ja (§ 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Frist Zustimmungsverweigerung",
            "valeur": "1 Woche, schriftlich (§ 99 Abs. 3 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Schweigen des Betriebsrats",
            "valeur": "Zustimmung gilt als erteilt (§ 99 Abs. 3 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Versetzung – Definition",
            "valeur": "Anderer Arbeitsbereich \u003E 1 Monat oder erhebliche Änderung der Umstände (§ 95 Abs. 3 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Auswahlrichtlinien",
            "valeur": "Zustimmungspflichtig (§ 95 Abs. 1 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Auswahlrichtlinien erzwingbar ab",
            "valeur": "mehr als 500 Arbeitnehmer (§ 95 Abs. 2 BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "KI-gestützte Auswahlrichtlinien",
            "valeur": "§ 95 Abs. 1 und 2 gelten auch dann (§ 95 Abs. 2a BetrVG)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Einseitige Zuweisung ohne Bewerbung",
            "valeur": "Möglich im Vertragsrahmen, § 106 GewO (billiges Ermessen)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Grenze des Weisungsrechts",
            "valeur": "Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz (§ 106 GewO)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Behinderung des Arbeitnehmers",
            "valeur": "Bei Ermessensausübung zu berücksichtigen (§ 106 Satz 3 GewO)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Neuer Vertrag nötig",
            "valeur": "Wenn Entgelt/Tätigkeit/Ort den Vertragsrahmen verlassen",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Anschreiben-Umfang",
            "valeur": "Kürzer als extern, i. d. R. ½ bis 1 Seite",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Absage",
            "valeur": "Muss nicht begründet werden (außer AGG-Indizien)",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 93 BetrVG – Ausschreibung von Arbeitsplätzen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__93.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 95 BetrVG – Auswahlrichtlinien, Versetzungsbegriff (Abs. 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__95.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 99 BetrVG – Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 100 BetrVG – Vorläufige personelle Maßnahme",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__100.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 6 AGG – Persönlicher Anwendungsbereich (Bewerber = Beschäftigte)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__6.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§§ 7, 15, 22 AGG – Benachteiligungsverbot, Entschädigung, Beweislast",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/agg/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 2 KSchG – Änderungskündigung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "BAG, Beschluss vom 23.02.2010 – 7 ABR 18/09 (Zustimmungsverweigerung § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-abr-18-09/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "Bundesagentur für Arbeit – Bewerbung / Anschreiben",
            "url": "https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Interne Bewerbung – Anschreiben, innerbetriebliche Ausschreibung (§ 93 BetrVG), Versetzung und Mitbestimmung 2026?",
            "reponse": "Bei der internen Bewerbung bewirbt sich ein bereits Beschäftigter auf eine andere Stelle im selben Betrieb oder Unternehmen. Ein Anspruch auf die Stelle besteht nicht — der Arbeitgeber entscheidet frei, wen er auswählt, solange er das Benachteiligungsverbot des AGG beachtet: Interne Bewerber sind nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG ausdrücklich „Beschäftigte\u0022 und damit genauso geschützt wie externe."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Interne Bewerbung?",
            "reponse": "Die interne Bewerbung ist kein eigenständig geregelter Rechtsvorgang. Sie setzt sich aus drei Ebenen zusammen: dem Auswahlverfahren, der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung und der vertraglichen Umsetzung. Auswahlverfahren. Der Arbeitgeber ist in seiner Personalauswahl frei; aus einer langen Betriebszugehörigkeit folgt kein Vorrang gegenüber externen Bewerbern. Die Grenze zieht das AGG: Nach § 6 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Interne Bewerbung?",
            "reponse": "„Als interner Bewerber habe ich Vorrang vor externen.\u0022 Falsch — einen gesetzlichen Vorrang gibt es nicht. § 93 BetrVG verschafft nur die Chance, sich zu bewerben, nicht die Stelle. Der Arbeitgeber darf sich für einen externen Bewerber entscheiden. „Der Arbeitgeber muss die Stelle intern ausschreiben.\u0022 Nur bedingt — die Pflicht entsteht erst, wenn der Betriebsrat es nach § 93 BetrVG verlangt."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1816826"
    ],
    "valid_from": "1972-01-15",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-01",
    "derniere_verification": "2026-09-01",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-anschreiben-interne-bewerbung"
}