{
    "slug": "karriere-anschreiben-sperrvermerk",
    "titre": "Sperrvermerk im Anschreiben – Bewerbung aus ungekündigter Stellung vertraulich behandeln 2026",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "B",
    "description": "Der Sperrvermerk ist eine kurze Bitte im Bewerbungsanschreiben, die Bewerbung vertraulich zu behandeln und keinen Kontakt zum aktuellen Arbeitgeber aufzunehmen.",
    "resume_court": "Der **Sperrvermerk** ist eine kurze Bitte im Bewerbungsanschreiben, die Bewerbung **vertraulich zu behandeln** und **keinen Kontakt zum aktuellen Arbeitgeber** aufzunehmen. Er wird verwendet, wenn man sich **aus ungekündigter Stellung** bewirbt. Eine **Legaldefinition oder eigene Rechtsnorm gibt es nicht** — der Sperrvermerk ist kein Rechtsinstitut, sondern eine Erklärung mit zwei rechtlichen Wirkungen. **Erstens** konkretisiert er die ohnehin bestehende **vorvertragliche Rücksichtnahmepflicht** des möglichen Arbeitgebers: Mit dem Eingang der Bewerbung entsteht nach **§ 311 Abs. 2 BGB** ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach **§ 241 Abs. 2 BGB**; wer diese Pflicht verletzt und den jetzigen Arbeitgeber informiert, haftet nach **§ 280 Abs. 1 BGB** (Verschulden bei Vertragsverhandlungen). **Zweitens** ist er datenschutzrechtlich eine **klare Verweigerung der Einwilligung**: Eine Rückfrage beim aktuellen Arbeitgeber ist eine Datenverarbeitung, die nur mit **ausdrücklicher Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO** zulässig wäre — ohne sie drohen **Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO** und eine Beschwerde nach **Art. 77 DSGVO**. Eine Bewerbung aus ungekündigter Stellung ist **erlaubt und nicht anzeigepflichtig**. Der Sperrvermerk gehört in den **Schlussabsatz des Anschreibens** oder als Zusatz in den Betreff; er darf **nicht zu einer Benachteiligung im Auswahlverfahren** führen (**§§ 1, 7 AGG**).",
    "faits": [
        {
            "point": "Legaldefinition „Sperrvermerk\u0022",
            "valeur": "Nein — kein eigener gesetzlicher Tatbestand",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "Bitte um Vertraulichkeit + Verweigerung der Einwilligung",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Vorvertragliches Schuldverhältnis",
            "valeur": "Entsteht mit Bewerbung, § 311 Abs. 2 BGB",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Inhaltliche Pflicht des Arbeitgebers",
            "valeur": "Rücksicht auf Rechte und Interessen, § 241 Abs. 2 BGB",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Haftung bei Indiskretion",
            "valeur": "Schadensersatz, § 280 Abs. 1 BGB (c.i.c.)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Bewerber = Beschäftigte i. S. d. BDSG",
            "valeur": "Ja, § 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Bewerbungsverarbeitung",
            "valeur": "Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahme)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Kontakt zum aktuellen Arbeitgeber",
            "valeur": "Nur mit Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Sanktion bei unbefugter Kontaktaufnahme",
            "valeur": "Art. 82 DSGVO (Schadensersatz), Art. 77 DSGVO (Beschwerde)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Anzeigepflicht gegenüber jetzigem Arbeitgeber",
            "valeur": "Nein — Bewerbung ist Privatsache",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Grenze für den Bewerber",
            "valeur": "Keine Bewerbung mit Arbeitsmitteln/in der Arbeitszeit, § 241 Abs. 2 BGB",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Freistellung für Vorstellungsgespräch",
            "valeur": "§ 629 BGB erst nach ausgesprochener Kündigung",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Passendes Zeugnis bei laufendem Job",
            "valeur": "Zwischenzeugnis; Endzeugnis erst bei Beendigung, § 109 GewO",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Position im Anschreiben",
            "valeur": "Schlussabsatz (empfohlen) oder Zusatz im Betreff",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Benachteiligungsverbot im Verfahren",
            "valeur": "§§ 1, 7 AGG",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Formvorschrift",
            "valeur": "Keine — Textbaustein genügt, Schriftform nicht erforderlich",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Verwechslungsgefahr",
            "valeur": "Sperrvermerk in Abschlussarbeiten = anderer Begriff",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 241 BGB – Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Abs. 2: Rücksichtnahmepflicht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 311 BGB – Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse (Abs. 2: Vertragsanbahnung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 629 BGB – Freizeit zur Stellensuche (erst nach Kündigung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 109 GewO – Zeugnis (Endzeugnis erst bei Beendigung, Zwischenzeugnis)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§ 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (Abs. 8 Satz 2: Bewerber = Beschäftigte)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (lit. a Einwilligung, lit. b vorvertragliche Maßnahmen)",
            "url": "https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "Art. 77 DSGVO – Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde",
            "url": "https://dsgvo-gesetz.de/art-77-dsgvo/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "Art. 82 DSGVO – Haftung und Recht auf Schadenersatz",
            "url": "https://dsgvo-gesetz.de/art-82-dsgvo/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "EuGH, Urteil vom 30.03.2023, C-34/21 – zu § 26 BDSG / Art. 88 DSGVO (Erläuterung Landesbeauftragter BW)",
            "url": "https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-rechtsgrundlagen-bei-beschaeftigtendaten/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "§§ 1, 7 AGG – Benachteiligungsverbot im Bewerbungsverfahren",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/agg/",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "DIN Media – DIN 5008 Schreib- und Gestaltungsregeln (Anschriftfeld, Zusatz- und Vermerkzone)",
            "url": "https://www.dinmedia.de/de/themenseiten/din-5008",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "Bundesagentur für Arbeit – Bewerbung",
            "url": "https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Sperrvermerk im Anschreiben – Bewerbung aus ungekündigter Stellung vertraulich behandeln 2026?",
            "reponse": "Der Sperrvermerk ist eine kurze Bitte im Bewerbungsanschreiben, die Bewerbung vertraulich zu behandeln und keinen Kontakt zum aktuellen Arbeitgeber aufzunehmen. Er wird verwendet, wenn man sich aus ungekündigter Stellung bewirbt. Eine Legaldefinition oder eigene Rechtsnorm gibt es nicht — der Sperrvermerk ist kein Rechtsinstitut, sondern eine Erklärung mit zwei rechtlichen Wirkungen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Sperrvermerk im Anschreiben?",
            "reponse": "Der Sperrvermerk greift in der Anbahnungsphase eines Arbeitsverhältnisses und betrifft zwei Rechtsverhältnisse gleichzeitig. Gegenüber dem möglichen neuen Arbeitgeber entsteht mit dem Zugang der Bewerbung ein vorvertragliches Schuldverhältnis. § 311 Abs. 2 BGB ordnet an, dass ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Sperrvermerk im Anschreiben?",
            "reponse": "„Ohne Sperrvermerk darf der neue Arbeitgeber meinen Chef anrufen.\u0022 Falsch — die Verschwiegenheitspflicht folgt bereits aus §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB, und die Kontaktaufnahme wäre auch ohne Sperrvermerk mangels Einwilligung datenschutzwidrig. Der Sperrvermerk verbessert nur die Beweislage."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1816826",
        "Q1148747"
    ],
    "valid_from": "2002-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-25",
    "derniere_verification": "2026-08-25",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-anschreiben-sperrvermerk"
}