{
    "slug": "karriere-arbeitszeugnis-schlussformel",
    "titre": "Schlussformel im Arbeitszeugnis – Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Schlussformel ist der Abschlusssatz eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, in dem der Arbeitgeber üblicherweise für die Zusammenarbeit dankt, das…",
    "resume_court": "Die **Schlussformel** ist der Abschlusssatz eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, in dem der Arbeitgeber üblicherweise für die Zusammenarbeit **dankt**, das Ausscheiden **bedauert** und dem Arbeitnehmer für die Zukunft **alles Gute wünscht** (sog. Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel). Rechtlich gilt: Der Arbeitnehmer hat **keinen durchsetzbaren Anspruch** auf eine solche Schlussformel. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass § 109 GewO den **Inhalt** des qualifizierten Zeugnisses **abschließend** regelt und persönliche Empfindungen des Arbeitgebers (Dank, Bedauern, gute Wünsche) **nicht** zum notwendigen Zeugnisinhalt gehören (BAG, 11.12.2012 – 9 AZR 227/11; bestätigt durch BAG, 25.01.2022 – 9 AZR 146/21). Weil die Formel Ausdruck der durch **Art. 5 GG** geschützten Meinungsfreiheit des Arbeitgebers ist, kann er nicht zu einer bestimmten Formulierung gezwungen werden. **Wichtig – die andere Richtung:** Enthält das Zeugnis eine Schlussformel, die im **Widerspruch** zur (guten) Gesamtbewertung steht oder diese entwertet, kann der Arbeitnehmer die **Streichung** verlangen – also ein Zeugnis **ohne** die beanstandete Formel, nicht deren Umformulierung.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Zeugnis",
            "valeur": "§ 109 GewO [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch auf Schlussformel",
            "valeur": "Nein – kein gesetzlicher Anspruch [BAG 9 AZR 227/11]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestätigende Entscheidung",
            "valeur": "BAG, 25.01.2022 – 9 AZR 146/21",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begründung",
            "valeur": "§ 109 GewO regelt Zeugnisinhalt abschließend; Dank/Bedauern = persönliche Empfindung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schutz des Arbeitgebers",
            "valeur": "Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), unternehmerische Freiheit",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestandteile der Formel",
            "valeur": "Dank + Bedauern (des Ausscheidens) + Zukunftswünsche",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ist die Formel bewertungsneutral?",
            "valeur": "Nein – sie kann die Bewertung bestätigen oder relativieren",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch bei widersprüchlicher Formel",
            "valeur": "Nur auf Zeugnis ohne die Formel, nicht auf Umformulierung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fehlende Schlussformel bei gutem Zeugnis",
            "valeur": "Zulässig – begründet keinen Berichtigungsanspruch",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahrheits-/Wohlwollenspflicht",
            "valeur": "§ 109 Abs. 2 GewO (gilt für den übrigen Zeugnistext)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Durchsetzung Streichung",
            "valeur": "Aufforderung mit Frist → Zeugnisberichtigungsklage, Arbeitsgericht",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung",
            "valeur": "3 Jahre (§ 195 BGB), Beginn mit Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung (§ 199 Abs. 1 BGB); Ausschlussfristen/Verwirkung beachten",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 109 GewO – Arbeitszeugnis",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11 (kein Anspruch auf Schlussformel)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-227-11/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 25.01.2022 – 9 AZR 146/21 (Bestätigung: kein Anspruch auf Schlussformel)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-146-21/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 16 BBiG – Zeugnis für Auszubildende",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Arbeitsrecht / Arbeitszeugnis",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Schlussformel im Arbeitszeugnis – Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche?",
            "reponse": "Die Schlussformel ist der Abschlusssatz eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, in dem der Arbeitgeber üblicherweise für die Zusammenarbeit dankt, das Ausscheiden bedauert und dem Arbeitnehmer für die Zukunft alles Gute wünscht (sog. Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel). Rechtlich gilt: Der Arbeitnehmer hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine solche Schlussformel."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Schlussformel im Arbeitszeugnis?",
            "reponse": "Die Grundsätze gelten für alle qualifizierten Arbeitszeugnisse nach § 109 GewO in Deutschland – unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Befristung. Sie betreffen sowohl End- als auch Zwischenzeugnisse. Für Auszubildende (§ 16 BBiG) gilt derselbe Maßstab analog: Auch hier besteht kein Anspruch auf eine Dankes- oder Wunschformel."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Schlussformel im Arbeitszeugnis?",
            "reponse": "„Ein gutes Zeugnis muss mit Dank und guten Wünschen enden.\u0022 Falsch – es gibt keinen einklagbaren Anspruch auf die Schlussformel (BAG 9 AZR 227/11, bestätigt 9 AZR 146/21). „Ich kann den Arbeitgeber zu einer wärmeren Formulierung verurteilen lassen.\u0022 Falsch – durchsetzbar ist nur die Streichung einer widersprüchlichen Formel, nicht deren Neuformulierung."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1816826"
    ],
    "valid_from": "2003-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-02",
    "derniere_verification": "2026-10-02",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-arbeitszeugnis-schlussformel"
}