{
    "slug": "karriere-bildungsurlaub",
    "titre": "Bildungsurlaub 2026 – Anspruch, Tage \u0026 Bundesländer (Bildungszeit)",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bildungsurlaub (in manchen Ländern Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme…",
    "resume_court": "**Bildungsurlaub** (in manchen Ländern **Bildungszeit** oder **Bildungsfreistellung** genannt) ist ein Anspruch von Beschäftigten auf **bezahlte Freistellung** zur Teilnahme an anerkannter Weiterbildung. Es gibt **kein Bundesgesetz** — der Anspruch ergibt sich ausschließlich aus **Landesgesetzen**. In **fast allen Bundesländern** besteht ein Anspruch von in der Regel **fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr** (Vollzeit), teils als **zehn Tage je Zweijahreszeitraum** oder auf zehn Tage zusammenlegbar. Das **Entgelt wird während des Bildungsurlaubs weitergezahlt**; die Lehrgangskosten trägt der Beschäftigte selbst. **Bayern** hat **kein Freistellungsgesetz**. **Sachsen** hat ein Gesetz beschlossen, das **ab 1. Januar 2027 drei Tage pro Jahr** einführt; 2026 besteht dort noch kein Anspruch. Voraussetzung ist meist eine **Wartezeit** (sechs bis zwölf Monate Betriebszugehörigkeit) und eine **im jeweiligen Land anerkannte** Bildungsveranstaltung. Der Arbeitgeber darf den Wunschtermin nur aus den im Landesgesetz genannten Gründen ablehnen – vor allem **zwingende bzw. dringende betriebliche Belange** oder vorrangige Urlaubswünsche anderer; mehrere Länder kennen zusätzlich Quoten- und Kleinbetriebsregeln.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Landesgesetze (Bildungsurlaubs-/Bildungszeit-/Bildungsfreistellungsgesetze) — kein Bundesgesetz",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Länder mit Anspruch 2026",
            "valeur": "14 von 16 (ohne Bayern und Sachsen; Sachsen ab 01.01.2027)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Land ohne Gesetz",
            "valeur": "Bayern (kein Freistellungsgesetz) [KMK-Länderübersicht]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regel-Anspruch Vollzeit",
            "valeur": "5 Arbeitstage / Kalenderjahr",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Häufige Alternative",
            "valeur": "10 Arbeitstage je Zweijahreszeitraum: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz; in anderen Ländern (u. a. Berlin) 5 Tage/Jahr, auf 10 Tage zusammenlegbar [§ 23 BbgEBG; § 2 BiZeitG Berlin; KMK-Länderübersicht]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Saarland",
            "valeur": "bis zu 5 Arbeitstage/Kalenderjahr, Wartezeit 6 Monate; Übertrag ins Folgejahr mit Arbeitgeberzustimmung bis max. 10 Tage [SBFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sachsen",
            "valeur": "gesetzlicher Anspruch ab 01.01.2027 (3 Arbeitstage/Kalenderjahr; Antragsfrist 12 Wochen) [SächsQZG vom 04.02.2026, SächsGVBl. 2026 Nr. 3 S. 58]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sachsen-Anhalt",
            "valeur": "geltend: Bildungsfreistellungsgesetz (5 Tage/Jahr, über zwei Jahre bündelbar); der Entwurf eines Bildungszeitgesetzes wurde in der 8. Wahlperiode (bis zur Landtagswahl im September 2026) nicht verabschiedet",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entgelt während der Freistellung",
            "valeur": "wird weitergezahlt (bezahlte Freistellung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Lehrgangs-/Kurskosten",
            "valeur": "trägt der Beschäftigte selbst",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wartezeit (typisch)",
            "valeur": "6 bis 12 Monate Betriebszugehörigkeit, je nach Land",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anerkennung",
            "valeur": "erforderlich nach Landesrecht (je nach Land die Veranstaltung oder – z. B. NRW, BW – nur der Träger)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anerkannte Zwecke",
            "valeur": "berufliche und politische Weiterbildung (teils ehrenamtsbezogen)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antragsfrist (typisch)",
            "valeur": "4–9 Wochen vor Beginn (landesabhängig; Sachsen ab 2027: 12 Wochen) [KMK-Länderübersicht]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ablehnungsgrund",
            "valeur": "nur aus den im Landesgesetz genannten Gründen, v. a. zwingende/dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer; teils Quoten- und Kleinbetriebsregeln",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Teilzeit",
            "valeur": "anteiliger Anspruch",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übertrag ins Folgejahr",
            "valeur": "landesabhängig, teils nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder nach Ablehnung; in Baden-Württemberg und Berlin ausgeschlossen",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)",
            "url": "https://www.landesrecht-bw.de/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Weiterbildungsgesetz NRW (Arbeitnehmerweiterbildung)",
            "url": "https://recht.nrw.de/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 05.07.2021",
            "url": "https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/downloads/bildungszeitgesetz-berlin.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Rheinland-Pfalz – Landesbildungszeitgesetz (LBZG), vormals Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)",
            "url": "https://landesrecht.rlp.de/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG), §§ 23 ff.",
            "url": "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgebg",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "KMK – Bildungsfreistellung in den Ländern (Länderübersicht, bereitgestellt vom LSJV Rheinland-Pfalz)",
            "url": "https://lsjv.rlp.de/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG) vom 04.02.2026, in Kraft 01.01.2027",
            "url": "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21486-Saechsisches-Qualifizierungszeitgesetz",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Weiterbildung und Bildungsfreistellung",
            "url": "https://www.bmas.de/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "DGB / ver.di – Übersicht Bildungsurlaub der Länder",
            "url": "https://www.dgb.de/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Bildungsurlaub 2026 – Anspruch, Tage \u0026 Bundesländer (Bildungszeit)?",
            "reponse": "Bildungsurlaub (in manchen Ländern Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an anerkannter Weiterbildung. Es gibt kein Bundesgesetz — der Anspruch ergibt sich ausschließlich aus Landesgesetzen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Bildungsurlaub 2026?",
            "reponse": "Bildungsurlaub ist Ländersache. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, richtet sich nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Bundeslandes, in dem sich der Arbeitsplatz (nicht der Wohnort) befindet. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, häufig auch Auszubildende (teils mit Beschränkung auf politische Bildung) und arbeitnehmerähnliche Personen."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Bildungsurlaub 2026?",
            "reponse": "„Bildungsurlaub gilt bundesweit einheitlich.\u0022 Falsch — es gibt kein Bundesgesetz. Jeder Anspruch beruht auf Landesrecht, und die Länder regeln Umfang, Zweck und Fristen unterschiedlich. „In jedem Bundesland gibt es Bildungsurlaub.\u0022 Differenziert — 2026 haben 14 von 16 Ländern einen Anspruch; Bayern hat keinen, Sachsen startet erst 2027."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1163726"
    ],
    "valid_from": "2026-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-07",
    "derniere_verification": "2026-10-07",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-bildungsurlaub"
}