{
    "slug": "karriere-freistellung-vorstellungsgespraech-629-bgb",
    "titre": "Freistellung für Vorstellungsgespräche – § 629 BGB, Vergütung, § 2 Abs. 2 SGB III",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, für ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber…",
    "resume_court": "Wer noch in einem **ungekündigten** Arbeitsverhältnis steht, hat **keinen gesetzlichen Anspruch** darauf, für ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber freigestellt zu werden – hier bleiben nur Urlaub, Gleitzeit, Überstundenabbau oder eine einvernehmliche Absprache. Erst **nach Ausspruch einer Kündigung** greift **§ 629 BGB**: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer „**auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses gewähren**\u0022. Der Anspruch besteht **unabhängig davon, wer gekündigt hat** und ob es eine ordentliche, außerordentliche oder Änderungskündigung war; er gilt entsprechend auch bei **Aufhebungsvertrag**, **Fristablauf** oder **Zweckerreichung**. Voraussetzung ist ein **dauerndes Dienstverhältnis** – Aushilfs- und Probearbeitsverhältnisse fallen heraus. Der Anspruch muss **ausdrücklich und rechtzeitig verlangt** werden, unter Angabe von **Zweck und Dauer**; eigenmächtiges Wegbleiben ist eine Pflichtverletzung. **§ 629 BGB selbst ist nicht abdingbar**, die **Vergütung** während der Freistellung richtet sich aber nach **§ 616 BGB** und ist **abdingbar** – Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können die Bezahlung also ausschließen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer **nicht auf offene Urlaubstage verweisen**. Ergänzend „soll\u0022 der Arbeitgeber nach **§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III** zur Stellensuche und zur **Arbeitsuchendmeldung** (§ 38 Abs. 1 SGB III) freistellen – das ist jedoch eine sanktionslose Soll-Vorschrift.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Freistellung",
            "valeur": "§ 629 BGB – Freizeit zur Stellungssuche",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzeswortlaut (Kern)",
            "valeur": "„angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses\u0022 auf Verlangen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "Ausfluss der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung 1",
            "valeur": "Ausspruch einer Kündigung (Beendigungsanlass liegt vor)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung 2",
            "valeur": "„Dauerndes\u0022 Dienst-/Arbeitsverhältnis",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung 3",
            "valeur": "Ausdrückliches, rechtzeitiges Verlangen des Arbeitnehmers",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ungekündigtes Arbeitsverhältnis",
            "valeur": "Kein Anspruch aus § 629 BGB – nur Urlaub/Gleitzeit/Absprache",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer gekündigt hat",
            "valeur": "Unerheblich – Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Kündigungsarten",
            "valeur": "Ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entsprechende Anwendung",
            "valeur": "Aufhebungsvertrag, Fristablauf, auflösende Bedingung, Zweckerreichung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht erfasst",
            "valeur": "Aushilfsarbeitsverhältnis, Probearbeitsverhältnis",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausbildungsverhältnis",
            "valeur": "Grundsätzlich erfasst (§ 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 629 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang",
            "valeur": "„Angemessene Zeit\u0022 – Einzelfall, u. a. abhängig von Entfernung und Zahl der Termine",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abdingbarkeit § 629 BGB",
            "valeur": "Nicht abdingbar (zwingend)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergütung während Freistellung",
            "valeur": "Nach h. M. über § 616 BGB („verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abdingbarkeit § 616 BGB",
            "valeur": "Abdingbar – Ausschluss durch Arbeits- oder Tarifvertrag möglich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verweis auf Resturlaub",
            "valeur": "Unzulässig – Freistellung ist kein Urlaub",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachträgliche Umwandlung Urlaub → Freistellung",
            "valeur": "Nicht möglich, wenn Urlaub erst nach Kündigungszugang gewährt wurde",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eigenmächtiges Fernbleiben",
            "valeur": "Pflichtverletzung – abmahnungs-/kündigungsrelevant",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ergänzende Soll-Vorschrift",
            "valeur": "§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III (Information + Freistellung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sanktion bei Verstoß gegen § 2 SGB III",
            "valeur": "Keine – Soll-Vorschrift, kein Schadensersatzanspruch (BAG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Arbeitsuchendmeldung",
            "valeur": "Spätestens 3 Monate vor Beendigung, sonst 3 Tage nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tarifliche Regelungen",
            "valeur": "Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen konkretisieren häufig Dauer und Bezahlung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Reisekosten zum Gespräch",
            "valeur": "Eigener Anspruch gegen das einladende Unternehmen (§§ 662, 670 BGB)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 629 BGB – Freizeit zur Stellungssuche",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 662, 670 BGB – Auftrag und Aufwendungsersatz (Reisekosten zum Vorstellungsgespräch)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2 SGB III – Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit (Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Information und Freistellung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (frühzeitige Arbeitsuchendmeldung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 10 BBiG – Vertrag (Anwendung der Vorschriften über den Arbeitsvertrag)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__10.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsuchend und arbeitslos melden",
            "url": "https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Haufe, Freistellung zur Jobsuche nach § 629 BGB (Voraussetzungen, Abdingbarkeit, Verhältnis zu § 616 BGB)",
            "url": "https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/mitarbeiter-darf-nach-kuendigung-frei-nehmen-fuer-jobsuche_76_182134.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Haufe, Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)",
            "url": "https://www.haufe.de/id/beitrag/befristeter-arbeitsvertrag-beendigung-5-sozialrechtliche-hinweis-und-freistellungspflichten-2-abs2-satz2-nr3-sgbiii-HI1722397.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Freistellung für Vorstellungsgespräche – § 629 BGB, Vergütung, § 2 Abs. 2 SGB III?",
            "reponse": "Wer noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, für ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber freigestellt zu werden – hier bleiben nur Urlaub, Gleitzeit, Überstundenabbau oder eine einvernehmliche Absprache."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Freistellung für Vorstellungsgespräche?",
            "reponse": "§ 629 BGB gilt für alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse in Deutschland – unabhängig von Betriebsgröße, Branche und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Es gibt keine Schwellenwerte wie im Kündigungsschutzgesetz: Auch im Kleinbetrieb mit zwei Beschäftigten besteht der Anspruch. Erfasst sind Vollzeit-, Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse sowie – über § 10 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Freistellung für Vorstellungsgespräche?",
            "reponse": "„Ich darf für ein Vorstellungsgespräch immer freinehmen.\u0022 Nein. Im ungekündigten Arbeitsverhältnis gibt es keinen Anspruch nach § 629 BGB. Dann helfen nur Urlaub, Gleitzeit, Überstundenabbau oder eine Absprache mit der Führungskraft. „Der Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat.\u0022 Falsch. Wer gekündigt hat, ist unerheblich – auch nach Eigenkündigung besteht der Anspruch."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1816826"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-07",
    "derniere_verification": "2026-09-07",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-freistellung-vorstellungsgespraech-629-bgb"
}