{
    "slug": "karriere-probearbeit-einfuehlungsverhaeltnis",
    "titre": "Probearbeit \u0026 Einfühlungsverhältnis – Vergütung, Mindestlohn 2026 (13,90 €), Unfallversicherung",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer im Bewerbungsverfahren zum Probearbeiten eingeladen wird, sollte zwei Rechtsformen unterscheiden. Beim Einfühlungsverhältnis geht es um das gegenseitige…",
    "resume_court": "Wer im Bewerbungsverfahren zum **Probearbeiten** eingeladen wird, sollte zwei Rechtsformen unterscheiden. Beim **Einfühlungsverhältnis** geht es um das gegenseitige **Kennenlernen**: Der Bewerber schaut zu, wird eingewiesen und schnuppert in den Betrieb hinein, ohne echte Arbeitspflicht. Dieses Verhältnis ist **kein Arbeitsverhältnis** — es muss **nicht vergütet** werden, und der **Mindestlohn gilt nicht**. Sobald der Bewerber dagegen **weisungsgebunden echte Arbeitsleistung** erbringt, die dem Betrieb einen wirtschaftlichen Wert bringt (etwa einen vollen Schichttag nach Vorgaben mitarbeitet), liegt ein **echtes (Probe-)Arbeitsverhältnis** vor. Dann ist die Tätigkeit **vergütungspflichtig** (§ 611a, § 612 BGB) und es gilt mindestens der **gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (Stand 2026)**. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung durch den Arbeitgeber, sondern die **tatsächliche Durchführung**. In **beiden** Fällen besteht **Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung**: Bewerber sind als „Wie-Beschäftigte\u0022 nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert — auch bei **unentgeltlicher** Probearbeit (BSG, 20.08.2019, B 2 U 1/18 R). Von alldem zu trennen ist die **Probezeit** nach § 622 Abs. 3 BGB: Sie ist bereits Teil des laufenden Arbeitsvertrags und meint nur die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen in den ersten sechs Monaten.",
    "faits": [
        {
            "point": "Einfühlungsverhältnis",
            "valeur": "Unverbindliches Kennenlernen, keine Arbeitspflicht, kein Arbeitsverhältnis",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergütung Einfühlungsverhältnis",
            "valeur": "Nicht vergütungspflichtig, Mindestlohn gilt nicht",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Echtes Probearbeitsverhältnis",
            "valeur": "Weisungsgebundene, wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergütung Probearbeitsverhältnis",
            "valeur": "Vergütungspflichtig (§ 611a, § 612 BGB), mind. Mindestlohn",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzlicher Mindestlohn 2026",
            "valeur": "13,90 €/Stunde brutto (§ 1 MiLoG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzlicher Mindestlohn 2027",
            "valeur": "14,60 €/Stunde brutto (geplant)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßgeblich für Einordnung",
            "valeur": "Tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Indiz für echtes Arbeitsverhältnis",
            "valeur": "Voller Schichttag, feste Arbeitsabläufe, Eingliederung, Weisung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beispiel-Rechtsprechung Probearbeit",
            "valeur": "3 Tage à 8 Std. Callcenter nach Vorgaben = Arbeitsverhältnis",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unfallversicherung",
            "valeur": "Ja — § 2 Abs. 2 SGB VII (Wie-Beschäftigte), auch unentgeltlich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung Unfallschutz",
            "valeur": "BSG, 20.08.2019, B 2 U 1/18 R",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unfallmeldung durch Betrieb",
            "valeur": "Binnen 3 Tagen an Unfallversicherungsträger (§ 193 SGB VII)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übliche Dauer",
            "valeur": "Wenige Stunden bis 1–3 Tage; länger spricht für Arbeitsverhältnis",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schriftform nötig?",
            "valeur": "Nein — Rechte entstehen unabhängig von einem Vertrag",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung Probezeit",
            "valeur": "§ 622 Abs. 3 BGB: 2 Wochen Kündigungsfrist, max. 6 Monate, im laufenden Arbeitsvertrag",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sozialversicherung Probearbeitsverhältnis",
            "valeur": "Bei echter Beschäftigung meldepflichtig (kurzfristige/geringfügige Beschäftigung möglich)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 1 MiLoG – Höhe des Mindestlohns",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung / BMAS – Mindestlohn 13,90 € ab 01.01.2026",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/mindestlohn-steigt-zum-ersten-januar-2026.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 611a BGB – Arbeitsvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 612 BGB – Vergütung (Vergütung im Zweifel geschuldet)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 622 Abs. 3 BGB – Kündigungsfrist in der Probezeit",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2 Abs. 2 SGB VII – Versicherung Wie-Beschäftigter",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 193 SGB VII – Anzeigepflicht bei Unfällen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BSG, Urteil vom 20.08.2019 – B 2 U 1/18 R (Unfallschutz beim unentgeltlichen Probearbeitstag)",
            "url": "https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_08_20_B_02_U_01_18_R.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Fragen und Antworten zum Mindestlohn",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "DGUV – Gesetzliche Unfallversicherung",
            "url": "https://www.dguv.de/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Probearbeit \u0026 Einfühlungsverhältnis – Vergütung, Mindestlohn 2026 (13,90 €), Unfallversicherung?",
            "reponse": "Wer im Bewerbungsverfahren zum Probearbeiten eingeladen wird, sollte zwei Rechtsformen unterscheiden. Beim Einfühlungsverhältnis geht es um das gegenseitige Kennenlernen: Der Bewerber schaut zu, wird eingewiesen und schnuppert in den Betrieb hinein, ohne echte Arbeitspflicht. Dieses Verhältnis ist kein Arbeitsverhältnis — es muss nicht vergütet werden, und der Mindestlohn gilt nicht."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Probearbeit \u0026 Einfühlungsverhältnis?",
            "reponse": "Die Grundsätze gelten für alle Bewerbungsverfahren in Deutschland, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Der Mindestlohn nach dem MiLoG greift bei jeder echten, weisungsgebundenen Arbeitsleistung; ausgenommen bleiben nur die im MiLoG selbst geregelten Fälle (z. B. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Praktika, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Probearbeit \u0026 Einfühlungsverhältnis?",
            "reponse": "Der Mindestlohn gilt nicht ausnahmslos: Nach dem MiLoG sind u. a. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, verpflichtende Schul- oder Ausbildungspraktika sowie freiwillige Orientierungspraktika bis zu drei Monaten ausgenommen. Für ein reines Einfühlungsverhältnis stellt sich die Frage nicht, weil dort schon kein Arbeitsverhältnis und keine Arbeitspflicht besteht."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Probearbeit \u0026 Einfühlungsverhältnis?",
            "reponse": "„Probearbeit ist immer unbezahlt.\u0022 Falsch — nur das echte Einfühlungsverhältnis ist unentgeltlich. Sobald weisungsgebunden echte Arbeit mit wirtschaftlichem Wert geleistet wird, besteht Anspruch auf Vergütung, mindestens auf den Mindestlohn. „Wenn der Arbeitgeber es ‚Einfühlungstag\u0027 nennt, muss er nicht zahlen.\u0022 Falsch — maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Probearbeit \u0026 Einfühlungsverhältnis aus?",
            "reponse": "Eine Bewerberin wird zum „Schnuppertag\u0022 in eine Bäckerei eingeladen. Sie steht acht Stunden an der Theke, bedient eigenständig Kunden, kassiert und räumt die Auslage ein — alles nach Anweisung der Filialleiterin. Obwohl der Betrieb den Tag als unverbindliches Einfühlungsverhältnis bezeichnet hat, liegt ein echtes Arbeitsverhältnis vor: Sie hat weisungsgebunden vollwertige Arbeit geleistet."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1816826"
    ],
    "valid_from": "2015-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-05",
    "derniere_verification": "2026-08-05",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-probearbeit-einfuehlungsverhaeltnis"
}