{
    "slug": "karriere-vermoegenswirksame-leistungen",
    "titre": "Vermögenswirksame Leistungen (VWL) \u0026 Arbeitnehmer-Sparzulage 2026 – Höchstbeträge, Einkommensgrenzen, Sperrfrist",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind ein oft übersehener, voll verhandelbarer Gehaltsbestandteil: Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag – üblicherweise bis zu…",
    "resume_court": "**Vermögenswirksame Leistungen (VWL)** sind ein oft übersehener, voll **verhandelbarer Gehaltsbestandteil**: Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag – üblicherweise bis zu **40 €/Monat (480 €/Jahr)** – in einen VL-fähigen Sparvertrag des Arbeitnehmers ein. Einen **gesetzlichen Anspruch** darauf gibt es **nicht**; er entsteht erst aus **Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag** – und ist damit ein klassisches Thema der Gehaltsverhandlung. Zusätzlich fördert der Staat das VL-Sparen mit der **Arbeitnehmer-Sparzulage** nach dem **Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)**, sofern das zu versteuernde Einkommen unter den Grenzen liegt. Seit **01.01.2024** gilt eine **einheitliche Einkommensgrenze von 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagte)** zu versteuerndes Einkommen (angehoben durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz). Die Sparzulage beträgt **20 % auf bis zu 400 €/Jahr** beim **Beteiligungssparen** (Aktienfonds/ETF, Beteiligungen – max. **80 €/Jahr**) und **9 % auf bis zu 470 €/Jahr** beim **wohnwirtschaftlichen Sparen** (Bausparvertrag, Tilgung Baukredit – max. **42,30 €/Jahr**). Beide Förderwege sind **kombinierbar** (max. rund **122,30 €/Jahr**). Wichtig: Die VWL selbst sind **steuer- und sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn**; nur die Sparzulage ist steuerfrei. Für die Sparzulage gilt eine **Sperrfrist von 7 Jahren** (§ 4 5. VermBG); die Auszahlung erfolgt nach Antrag in der **Einkommensteuererklärung** (die Papier-Anlage VL gibt es seit 2017 nicht mehr; der Anbieter übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, wofür die Einwilligung des Arbeitnehmers nötig ist).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzlicher Anspruch auf VWL",
            "valeur": "nein – nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übliche Arbeitgeberzahlung",
            "valeur": "bis zu 40 €/Monat = 480 €/Jahr (frei verhandelbar, nicht gedeckelt)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "VWL = Bestandteil des Arbeitslohns",
            "valeur": "ja – steuer- und sozialversicherungspflichtig (§ 2 Abs. 6 5. VermBG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Arbeitnehmer-Sparzulage Beteiligungssparen",
            "valeur": "20 % auf bis zu 400 €/Jahr = max. 80 €/Jahr [§ 13 Abs. 2 5. VermBG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Arbeitnehmer-Sparzulage wohnwirtschaftlich",
            "valeur": "9 % auf bis zu 470 €/Jahr = max. 42,30 €/Jahr [§ 13 Abs. 2 5. VermBG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beide Wege kombinierbar",
            "valeur": "ja – max. rund 122,30 €/Jahr Sparzulage",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einkommensgrenze (ab 01.01.2024, einheitlich)",
            "valeur": "40.000 € (Ledige) / 80.000 € (Zusammenveranlagte) zu versteuerndes Einkommen [§ 13 Abs. 1 5. VermBG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Änderung seit 2024",
            "valeur": "Angleichung der Grenzen durch Zukunftsfinanzierungsgesetz (zuvor 20.000/40.000 € beim Beteiligungssparen)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sperrfrist",
            "valeur": "7 Jahre (6 Jahre Einzahlung + 1 Ruhejahr, „6+1\u0022) [§ 4 Abs. 2 5. VermBG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beginn Sperrfrist",
            "valeur": "1. Januar des Jahres des Vertragsabschlusses",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auszahlung Sparzulage",
            "valeur": "erst nach Ablauf der Sperrfrist, gebündelt für alle Sparjahre",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antrag",
            "valeur": "in der Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck); Anbieter übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (für ab 2017 angelegte VL, Einwilligung nötig); Papier-Anlage VL entfällt [§§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 1 5. VermBG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Steuerfreiheit der Sparzulage",
            "valeur": "ja – Sparzulage selbst ist steuer- und sozialabgabenfrei",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kein Sparzulagenanspruch bei",
            "valeur": "reinem Banksparplan / VL-Sparkonto ohne Wertpapier- oder Wohnbezug",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mindestlohn 2026 (zum Vergleich)",
            "valeur": "13,90 €/h (Sparzulage ist eine zusätzliche staatliche Förderung, kein Entgelt)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 2 5. VermBG – Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen, Arbeitslohneigenschaft",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 4 5. VermBG – Anlage nach dem Wertpapier-Kaufvertrag, Sperrfrist (7 Jahre)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 13 5. VermBG – Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Sätze und Einkommensgrenzen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "5. VermBG – Gesamtausgabe (Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesfinanzministerium – Arbeitnehmer-Sparzulage (Glossar)",
            "url": "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/A/arbeitnehmer-sparzulage.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Zukunftsfinanzierungsgesetz (Anhebung der Einkommensgrenzen ab 01.01.2024)",
            "url": "https://www.bgbl.de/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Finanzamt NRW – Arbeitnehmer-Sparzulage",
            "url": "https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/arbeitnehmende/arbeitnehmer-sparzulage",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Vermögenswirksame Leistungen (VWL) \u0026 Arbeitnehmer-Sparzulage 2026 – Höchstbeträge, Einkommensgrenzen, Sperrfrist?",
            "reponse": "Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind ein oft übersehener, voll verhandelbarer Gehaltsbestandteil: Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag – üblicherweise bis zu 40 €/Monat (480 €/Jahr) – in einen VL-fähigen Sparvertrag des Arbeitnehmers ein. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht; er entsteht erst aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag – und ist damit ein klassisches Thema der…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Vermögenswirksame Leistungen (VWL) \u0026 Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?",
            "reponse": "Anspruchsberechtigt für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten, sofern ihre vermögenswirksamen Leistungen in eine förderfähige Anlageform fließen und das zu versteuernde Einkommen die Grenzen des § 13 Abs. 1 5. VermBG nicht übersteigt (ab 2024 einheitlich 40.000 € / 80.000 €)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Vermögenswirksame Leistungen (VWL) \u0026 Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?",
            "reponse": "„Ich habe Anspruch auf VWL.\u0022 Falsch – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch; er entsteht nur aus Tarif-, Betriebs- oder Arbeitsvertrag. „Die VWL sind steuerfrei.\u0022 Falsch – die VWL des Arbeitgebers sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn; nur die Sparzulage ist steuerfrei."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2521460"
    ],
    "valid_from": "1965-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-02",
    "derniere_verification": "2026-10-02",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-vermoegenswirksame-leistungen"
}