{
    "slug": "karriere-vorstellungsgespraech-reisekosten",
    "titre": "Reisekosten zum Vorstellungsgespräch – Erstattung nach § 670 BGB",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Lädt ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch ein, muss er in aller Regel die dadurch entstehenden notwendigen Kosten…",
    "resume_court": "Lädt ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber zum **Vorstellungsgespräch** ein, muss er in aller Regel die dadurch entstehenden **notwendigen Kosten erstatten** – und zwar **unabhängig davon, ob die Stelle am Ende besetzt wird oder nicht**. Rechtsgrundlage ist der **Aufwendungsersatz nach §§ 662, 670 BGB**: Die Einladung ist eine Aufforderung, im Interesse des Arbeitgebers tätig zu werden; die dabei nötigen Auslagen sind zu ersetzen. Das hat das **Bundesarbeitsgericht** mit Urteil vom **29.06.1988 (5 AZR 433/87)** bestätigt. Erstattungsfähig sind nur **erforderliche** Aufwendungen, die der Bewerber „den Umständen nach für erforderlich halten durfte\u0022: vor allem **Fahrtkosten** (Bahn 2. Klasse bzw. PKW-Kilometerpauschale), bei weiter Anreise auch **Übernachtung** und **Verpflegungsmehraufwand**. Der Anspruch ist **nicht zwingend**: Der Arbeitgeber kann die Kostenübernahme **im Voraus ausdrücklich ausschließen**, etwa durch einen klaren Hinweis in der Einladung oder Stellenanzeige. Ohne solchen Ausschluss besteht der Anspruch automatisch.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 662, 670 BGB (Aufwendungsersatz)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leiturteil",
            "valeur": "BAG 29.06.1988 – 5 AZR 433/87",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch entsteht durch",
            "valeur": "Einladung/Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorstellung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erstattung auch ohne Einstellung?",
            "valeur": "Ja – Ergebnis des Gesprächs ist unerheblich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang",
            "valeur": "Nur „erforderliche\u0022 Aufwendungen (§ 670 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrtkosten Bahn",
            "valeur": "Regelmäßig Hin- und Rückfahrt 2. Klasse",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrtkosten PKW",
            "valeur": "Kilometerpauschale; Höhe gesetzlich nicht festgelegt – Orientierung z. B. an § 5 BRKG (0,20 €/km, 0,30 €/km bei erheblichem dienstlichem Interesse) oder § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG (0,35 €/km)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übernachtung",
            "valeur": "Erstattungsfähig bei weiter Anreise, angemessene Kategorie",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verpflegung",
            "valeur": "Verpflegungsmehraufwand bei mehrstündiger Abwesenheit",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verdienstausfall/Urlaubstag",
            "valeur": "Grundsätzlich nicht über § 670 BGB erstattungsfähig",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss möglich?",
            "valeur": "Ja – § 670 BGB ist dispositiv (kein zwingendes Recht)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form des Ausschlusses",
            "valeur": "Ausdrücklicher, klarer Hinweis vorab (Einladung/Stellenanzeige)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kein Ausschluss erklärt",
            "valeur": "Anspruch besteht automatisch, ohne gesonderte Zusage",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis",
            "valeur": "Belege (Ticket, Tankquittung, Hotelrechnung) empfehlenswert",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Freistellung bei laufendem Job",
            "valeur": "§ 616 BGB / § 629 BGB (angemessene Zeit zur Stellensuche)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung des Anspruchs",
            "valeur": "Regelverjährung 3 Jahre (§§ 195, 199 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Steuerliche Behandlung",
            "valeur": "Erstattung durch AG steuerfrei; selbst getragene Kosten ggf. Werbungskosten",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 670 BGB – Ersatz von Aufwendungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 662 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Auftrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__662.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 629 BGB – Freizeit zur Stellensuche",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 195, 199 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist und Beginn",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 29.06.1988 – 5 AZR 433/87 (Aufwendungsersatz für Vorstellungskosten)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG\u0026Datum=29.06.1988\u0026Aktenzeichen=5+AZR+433%2F87",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 5 BRKG – Wegstreckenentschädigung (0,20 €/km bzw. 0,30 €/km)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 5 JVEG – Fahrtkostenersatz (0,35 €/km für Zeugen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 SGB III – Vermittlungsbudget (Kostenübernahme bei Vermittlung durch die Agentur für Arbeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesagentur für Arbeit – Vermittlungsbudget/Reisekosten zur Vorstellung",
            "url": "https://www.arbeitsagentur.de/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Reisekosten zum Vorstellungsgespräch – Erstattung nach § 670 BGB?",
            "reponse": "Lädt ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch ein, muss er in aller Regel die dadurch entstehenden notwendigen Kosten erstatten – und zwar unabhängig davon, ob die Stelle am Ende besetzt wird oder nicht. Rechtsgrundlage ist der Aufwendungsersatz nach §§ 662, 670 BGB: Die Einladung ist eine Aufforderung, im Interesse des Arbeitgebers tätig zu werden; die dabei nötigen Auslagen sind…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Reisekosten zum Vorstellungsgespräch?",
            "reponse": "Die Erstattungspflicht gilt für alle Vorstellungsgespräche in Präsenz, zu denen ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber aktiv einlädt – unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Art des angestrebten Arbeitsverhältnisses. Sie greift auch bei Zweit- und Folgegesprächen sowie bei Assessment-Centern, sofern die Teilnahme auf Aufforderung des Arbeitgebers erfolgt."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Reisekosten zum Vorstellungsgespräch?",
            "reponse": "„Ich bekomme meine Fahrtkosten nur, wenn ich den Job kriege.\u0022 Falsch – der Anspruch nach § 670 BGB besteht unabhängig vom Ergebnis; auch abgelehnte Bewerber erhalten ihre notwendigen Kosten ersetzt. „Der Arbeitgeber muss immer alles zahlen.\u0022 Nur die erforderlichen Kosten. Wer 1. Klasse fliegt oder im Luxushotel übernachtet, obwohl günstigere, zumutbare Optionen bestehen, bekommt nur den angemessenen Betrag."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1816826"
    ],
    "valid_from": "1988-06-29",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-21",
    "derniere_verification": "2026-10-21",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/karriere-vorstellungsgespraech-reisekosten"
}