{
    "slug": "kleinunternehmer-19-ustg",
    "titre": "Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG 2026 – Umsatzgrenzen 25.000 / 100.000 €",
    "domaine": "steuerrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen: Der Gesamtumsatz…",
    "resume_court": "Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen: Der Gesamtumsatz des **Vorjahres** darf **25.000 €** nicht überschritten haben, und der Umsatz des **laufenden Jahres** darf **100.000 €** nicht übersteigen (§ 19 Abs. 1 UStG). Die 100.000-€-Grenze ist seit der Reform durch das Jahressteuergesetz 2024 eine **feste Grenze**, keine Prognose mehr: Wird sie unterjährig überschritten, fällt der Unternehmer ab diesem Umsatz sofort in die Regelbesteuerung. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Umsatzgrenze Vorjahr",
            "valeur": "25.000 € Gesamtumsatz [§ 19 Abs. 1 S. 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umsatzgrenze laufendes Jahr",
            "valeur": "100.000 € (feste Grenze) [§ 19 Abs. 1 S. 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge",
            "valeur": "Steuerbefreiung der Inlandsumsätze, kein Vorsteuerabzug [§ 19 Abs. 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Überschreiten der 100.000-€-Grenze",
            "valeur": "Regelbesteuerung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet [§ 19 Abs. 1 S. 2 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verzicht (Option zur Regelbesteuerung)",
            "valeur": "möglich, bindet 5 Kalenderjahre [§ 19 Abs. 3 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist für Verzichtserklärung",
            "valeur": "bis Ende Februar des übernächsten Jahres [§ 19 Abs. 3 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "EU-weite Nutzung durch inländische Unternehmer",
            "valeur": "besonderes Meldeverfahren mit KU-IdNr. [§ 19a UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Umsatzsteuergesetz (UStG), §§ 19, 19a",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Reform",
            "valeur": "Jahressteuergesetz 2024, in Kraft seit 01.01.2025",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer (Primärquelle)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 19a UStG – Besonderes Meldeverfahren (Primärquelle)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMF-Schreiben vom 18.03.2025 – Sonderregelungen für Kleinunternehmer (§§ 19, 19a UStG)",
            "url": "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-03-18-sonderregelung-kleinunternehmer.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=3",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG 2026 – Umsatzgrenzen 25.000 / 100.000 €?",
            "reponse": "Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben, und der Umsatz des laufenden Jahres darf 100.000 € nicht übersteigen (§ 19 Abs. 1 UStG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG 2026?",
            "reponse": "Die Regelung gilt für im Inland ansässige Unternehmer mit niedrigen Umsätzen – typischerweise Selbständige, Freiberufler, nebenberuflich Tätige und kleine Betriebe. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG — seit dem 1. Januar 2025 als Nettobetrag ohne rechnerische Umsatzsteuer, da die Kleinunternehmer-Umsätze steuerfrei sind (bis 2024 galt eine Bruttobetrachtung)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG 2026 aus?",
            "reponse": "Eine Grafikdesignerin erzielt 2025 einen Gesamtumsatz von 20.000 €. Da dieser unter 25.000 € liegt und 100.000 € im laufenden Jahr nicht überschritten wurden, kann sie 2026 Kleinunternehmerin bleiben. Steigt ihr Umsatz 2026 im Oktober auf über 100.000 €, muss sie ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, Umsatzsteuer berechnen und abführen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q128635",
        "Q499118"
    ],
    "valid_from": "2025-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/kleinunternehmer-19-ustg"
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