{
    "slug": "kostenentscheidung-zivilprozess-91-98-zpo",
    "titre": "Kostenentscheidung im Zivilprozess (§§ 91–98 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Jedes Urteil im Zivilprozess enthält neben der Entscheidung zur Hauptsache eine Kostengrundentscheidung – den Ausspruch darüber, wer die Kosten des…",
    "resume_court": "Jedes Urteil im Zivilprozess enthält neben der Entscheidung zur Hauptsache eine **Kostengrundentscheidung** – den Ausspruch darüber, **wer die Kosten des Rechtsstreits trägt**. Ihre Maßstäbe stehen in **Titel 5 des ersten Buchs der ZPO** („Prozesskosten\u0022, §§ 91–107 ZPO). Die Kostengrundentscheidung sagt nur, **wer** und **in welchem Verhältnis** zahlt; **wie viel** das in Euro ist, wird erst danach im **Kostenfestsetzungsverfahren** nach §§ 103, 104 ZPO beziffert.\n\nGrundregel ist das **Unterliegensprinzip** des **§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO**: „Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, **soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren**.\u0022 Wer verliert, zahlt – aber nur die **notwendigen** Kosten. Ein Verschulden ist nicht erforderlich; die Kostenlast knüpft allein an den Prozessausgang an.\n\nVon diesem Grundsatz kennt das Gesetz mehrere Durchbrechungen:\n\n- **§ 92 ZPO** – bei **teilweisem Obsiegen** werden die Kosten **gegeneinander aufgehoben oder verhältnismäßig geteilt** (Quote). Bei Kostenaufhebung trägt jede Partei die Gerichtskosten zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten selbst.\n- **§ 93 ZPO** – wer **keine Veranlassung zur Klage** gegeben hat und den Anspruch **sofort anerkennt**, bekommt die Kosten nicht auferlegt: Sie fallen dem **Kläger** zur Last.\n- **§ 95 ZPO** – wer einen **Termin oder eine Frist versäumt** oder eine Verlegung/Vertagung/Fristverlängerung **verschuldet**, trägt die dadurch verursachten Kosten – auch wenn er am Ende gewinnt.\n- **§ 96 ZPO** – die Kosten eines **erfolglosen Angriffs- oder Verteidigungsmittels** können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, **auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt**.\n- **§ 97 ZPO** – die Kosten eines **erfolglosen Rechtsmittels** trägt, wer es eingelegt hat; wer nur aufgrund **verspäteten neuen Vorbringens** gewinnt, kann trotz Obsiegens belastet werden.\n- **§ 98 ZPO** – die Kosten eines **Vergleichs** gelten als **gegeneinander aufgehoben**, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.\n\nDie Kostenentscheidung ist **nicht isoliert anfechtbar**: Nach **§ 99 Abs. 1 ZPO** ist ihre Anfechtung unzulässig, wenn nicht gegen die Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. Eine Ausnahme gilt nach **§ 99 Abs. 2 ZPO** beim **Anerkenntnisurteil** – dort ist die sofortige Beschwerde statthaft, sofern der Streitwert der Hauptsache den **in § 511 ZPO genannten Betrag** übersteigt. Dieser Betrag liegt **seit dem 1. Januar 2026 bei 1.000 Euro** (zuvor 600 Euro).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 91–107 ZPO, Buch 1 Abschnitt 2 Titel 5 – „Prozesskosten\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kernnormen der Kostengrundentscheidung",
            "valeur": "§§ 91–98 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundregel",
            "valeur": "Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 Abs. 1 Satz 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erstattungsmaßstab",
            "valeur": "nur Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 Satz 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitversäumnis",
            "valeur": "Die Erstattung umfasst die Entschädigung für notwendige Reisen und Terminswahrnehmung; die Zeugenentschädigungsvorschriften gelten entsprechend (§ 91 Abs. 1 Satz 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwaltskosten",
            "valeur": "Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts der obsiegenden Partei sind in allen Prozessen zu erstatten (§ 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auswärtiger Anwalt",
            "valeur": "Reisekosten eines Anwalts, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und dort auch nicht wohnt, nur, soweit die Zuziehung notwendig war (§ 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehrere Anwälte",
            "valeur": "erstattungsfähig nur, soweit sie die Kosten eines Anwalts nicht übersteigen oder ein Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 Abs. 2 Satz 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwalt in eigener Sache",
            "valeur": "erhält die Gebühren und Auslagen, die er als bevollmächtigter Anwalt erstattet verlangen könnte (§ 91 Abs. 2 Satz 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gütestellenkosten",
            "valeur": "gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, nicht aber, wenn zwischen Ende des Güteverfahrens und Klageerhebung mehr als ein Jahr liegt (§ 91 Abs. 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bereits gezahlte Kosten",
            "valeur": "zählen ebenfalls zu den Kosten des Rechtsstreits (§ 91 Abs. 4)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährungshemmung",
            "valeur": "Der Anspruch aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ist gehemmt, bis die Entscheidung rechtskräftig ist oder der Rechtsstreit anders endet (§ 91 Abs. 5)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Teilweises Obsiegen",
            "valeur": "Kosten sind gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung der Kostenaufhebung",
            "valeur": "Die Gerichtskosten fallen jeder Partei zur Hälfte zur Last (§ 92 Abs. 1 Satz 2); die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Volle Kostenlast trotz Teilunterliegens",
            "valeur": "möglich, wenn die Zuvielforderung verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten verursacht hat (§ 92 Abs. 2 Nr. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweiter Ausnahmefall",
            "valeur": "wenn der Forderungsbetrag von richterlichem Ermessen, Sachverständigenermittlung oder einer gegenseitigen Berechnung abhing (§ 92 Abs. 2 Nr. 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sofortiges Anerkenntnis",
            "valeur": "Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Klage Veranlassung gegeben und erkennt er sofort an, fallen die Prozesskosten dem Kläger zur Last (§ 93)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Räumungsklagen",
            "valeur": "Sonderregeln zur Kostenverteilung bei der mietrechtlichen Sozialklausel (§§ 574–574b BGB) in § 93b Abs. 1–3 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übergegangener Anspruch",
            "valeur": "Kosten treffen den Kläger, soweit sie entstanden sind, weil er den Forderungsübergang vor Klageerhebung nicht mitgeteilt/nachgewiesen hat (§ 94)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Säumnis und Verschulden",
            "valeur": "Wer Termin/Frist versäumt oder Verlegung, Vertagung, Fortsetzungstermin oder Fristverlängerung verschuldet veranlasst, trägt die dadurch verursachten Kosten (§ 95)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfolglose Angriffs-/Verteidigungsmittel",
            "valeur": "Kosten können der Partei auferlegt werden, die sie geltend gemacht hat – auch bei Obsiegen in der Hauptsache (§ 96, Ermessen)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfolgloses Rechtsmittel",
            "valeur": "Kosten trägt, wer es eingelegt hat (§ 97 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verspätetes neues Vorbringen",
            "valeur": "Der obsiegenden Partei sind die Rechtsmittelkosten ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie aufgrund neuen Vorbringens gewinnt, das sie früher hätte geltend machen können (§ 97 Abs. 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergleich",
            "valeur": "Vergleichskosten gelten als gegeneinander aufgehoben, wenn nichts anderes vereinbart ist; dasselbe gilt für die Kosten des erledigten Rechtsstreits, soweit nicht rechtskräftig entschieden (§ 98)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Isolierte Anfechtung",
            "valeur": "unzulässig, wenn nicht gegen die Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (§ 99 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme Anerkenntnisurteil",
            "valeur": "sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (§ 99 Abs. 2 Satz 1), nicht wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 ZPO genannten Betrag nicht übersteigt (§ 99 Abs. 2 Satz 2); Gegner ist vorher zu hören (Satz 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betrag des § 511 ZPO",
            "valeur": "1.000 Euro – Wert des Beschwerdegegenstands nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, angehoben von 600 Euro zum 01.01.2026",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Streitgenossen",
            "valeur": "Haftung nach Kopfteilen; bei erheblich verschiedener Beteiligung kann das Gericht die Beteiligung zum Maßstab nehmen; für Kosten besonderer Angriffs-/Verteidigungsmittel haften die übrigen nicht; als Gesamtschuldner Verurteilte haften auch für die Kostenerstattung gesamtschuldnerisch (§ 100 Abs. 1–4)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nebenintervention",
            "valeur": "Kosten des Streithelfers trägt der Gegner der Hauptpartei, soweit er nach §§ 91–98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits trägt, sonst der Streithelfer (§ 101 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bezifferung",
            "valeur": "erst im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO; bei Quoten gilt zusätzlich § 106 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Arbeitsgerichtsprozess",
            "valeur": "§ 12a Abs. 1 ArbGG: im Urteilsverfahren erster Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für Prozessbevollmächtigte – Sonderregel gegenüber § 91 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung § 91 ZPO",
            "valeur": "Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 05.10.2021 (BGBl. I S. 4607), in Kraft seit 01.01.2022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung §§ 92, 99 ZPO",
            "valeur": "Zivilprozessreformgesetz (ZPO-RG) vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1887), in Kraft seit 01.01.2002",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung § 97 ZPO",
            "valeur": "FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586), in Kraft seit 01.09.2009",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung § 511 ZPO",
            "valeur": "Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 08.12.2025 (BGBl. I Nr. 318), in Kraft seit 01.01.2026",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsstand",
            "valeur": "geltendes Recht (in_force), Stand 2026-09-02",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 91 ZPO – Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht (Abs. 1: Kostenlast der unterliegenden Partei, Notwendigkeitsmaßstab, Zeitversäumnis; Abs. 2: Anwaltsgebühren, auswärtiger Anwalt, mehrere Anwälte, eigene Sache; Abs. 3: Gütestellenkosten mit Jahresfrist; Abs. 4: bereits gezahlte Kosten; Abs. 5: Verjährungshemmung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 92 ZPO – Kosten bei teilweisem Obsiegen (Abs. 1: Aufhebung oder verhältnismäßige Teilung, hälftige Gerichtskosten; Abs. 2 Nr. 1 und 2: geringfügige Zuvielforderung, Ermessens-/Sachverständigen-/Berechnungsabhängigkeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__92.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 93 ZPO – Kosten bei sofortigem Anerkenntnis (keine Veranlassung zur Klageerhebung + sofortiges Anerkenntnis = Kostenlast des Klägers)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__93.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 93b ZPO – Kosten bei Räumungsklagen (Abs. 1–3, Sozialklausel §§ 574–574b BGB, Räumungsfrist bei sofortigem Anerkenntnis)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__93b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 94 ZPO – Kosten bei übergegangenem Anspruch (unterlassene Mitteilung/Nachweis des Forderungsübergangs vor Klageerhebung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__94.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 95 ZPO – Kosten bei Säumnis oder Verschulden (versäumter Termin/Frist, verschuldete Verlegung, Vertagung, Fortsetzungstermin, Fristverlängerung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__95.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 96 ZPO – Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel (Ermessen, auch bei Obsiegen in der Hauptsache)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__96.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 97 ZPO – Rechtsmittelkosten (Abs. 1: erfolgloses Rechtsmittel; Abs. 2: Obsiegen aufgrund verspäteten neuen Vorbringens)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__97.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 98 ZPO – Vergleichskosten (dispositive Aufhebungsregel, auch für die Kosten des durch Vergleich erledigten Rechtsstreits)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__98.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 99 ZPO – Anfechtung von Kostenentscheidungen (Abs. 1: Verbot der isolierten Anfechtung; Abs. 2: sofortige Beschwerde beim Anerkenntnisurteil, Wertgrenze über den Verweis auf § 511 ZPO, Anhörung des Gegners)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__99.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 100 ZPO – Kosten bei Streitgenossen (Abs. 1 Kopfteile; Abs. 2 Beteiligungsmaßstab; Abs. 3 besondere Angriffs-/Verteidigungsmittel; Abs. 4 Gesamtschuldner)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__100.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 101 ZPO – Kosten einer Nebenintervention (Verweis auf §§ 91–98 ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__101.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 103 ZPO – Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag (Bezifferung erst nach der Kostengrundentscheidung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__103.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 104 ZPO – Kostenfestsetzungsverfahren",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__104.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 106 ZPO – Verteilung nach Quoten (Wochenfrist zur Einreichung der gegnerischen Kostenberechnung, Mehrkostenhaftung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__106.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 269 ZPO – Klagerücknahme (Abs. 3: grundsätzliche Kostenlast des Klägers)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__269.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 91a ZPO – Kosten bei Erledigung der Hauptsache (Entscheidung nach billigem Ermessen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 344 ZPO – Versäumniskosten (Kosten des durch Säumnis veranlassten Versäumnisurteils)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__344.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 511 ZPO – Statthaftigkeit der Berufung (Abs. 2 Nr. 1: Wert des Beschwerdegegenstands über 1 000 Euro; Bezugsnorm des § 99 Abs. 2 Satz 2 ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 47 EGZPO – Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/__47.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 12a ArbGG – Kostentragungspflicht (kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für Prozessbevollmächtigte im Urteilsverfahren erster Instanz)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__12a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 574–574b BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung (Sozialklausel, Bezugsnormen des § 93b ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 91 ZPO im Volltext mit Fassungsnachweis (Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 05.10.2021, BGBl. I S. 4607, in Kraft seit 01.01.2022)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 92 ZPO im Volltext mit Fassungsnachweis (Zivilprozessreformgesetz vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887, in Kraft seit 01.01.2002)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/92.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 93 ZPO im Volltext (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 93b ZPO im Volltext mit Fassungsnachweis (Mietrechtsreformgesetz vom 19.06.2001, BGBl. I S. 1149, in Kraft seit 01.09.2001)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/93b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 94 ZPO im Volltext (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/94.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 95 ZPO im Volltext (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/95.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 96 ZPO im Volltext (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/96.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 97 ZPO im Volltext mit Fassungsnachweis (FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008, BGBl. I S. 2586, in Kraft seit 01.09.2009)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/97.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 98 ZPO im Volltext (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/98.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 99 ZPO im Volltext mit Fassungsnachweis (Zivilprozessreformgesetz vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887, in Kraft seit 01.01.2002)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/99.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 100 ZPO im Volltext (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/100.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 106 ZPO im Volltext (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/106.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 511 ZPO im Volltext mit Änderungsübersicht (Abs. 2 Nr. 1: „1 000 Euro\u0022; Fassung aufgrund des Gesetzes vom 08.12.2025, BGBl. I Nr. 318, in Kraft seit 01.01.2026)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/511.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – BGH, Beschluss vom 16.01.2020 – V ZB 93/18 (für die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist grundsätzlich nicht mehr zu prüfen, ob die Klage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses schlüssig und begründet war)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=16.01.2020\u0026Aktenzeichen=V%20ZB%2093/18",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Kostenentscheidung im Zivilprozess (§§ 91–98 ZPO)?",
            "reponse": "Jedes Urteil im Zivilprozess enthält neben der Entscheidung zur Hauptsache eine Kostengrundentscheidung – den Ausspruch darüber, wer die Kosten des Rechtsstreits trägt. Ihre Maßstäbe stehen in Titel 5 des ersten Buchs der ZPO („Prozesskosten\u0022, §§ 91–107 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Kostenentscheidung im Zivilprozess (§§ 91–98 ZPO)?",
            "reponse": "„Wenn ich gewinne, bekomme ich alle meine Kosten ersetzt.\u0022 Nur die notwendigen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Eine Honorarvereinbarung über den gesetzlichen Gebühren, ein zweiter Anwalt ohne Notwendigkeit (§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO) oder Reisekosten eines auswärtigen Anwalts ohne notwendige Zuziehung (§ 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO) bleiben ganz oder teilweise bei der obsiegenden Partei."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q206893",
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        "Q1366571"
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    "valid_from": "2026-01-01",
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    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/kostenentscheidung-zivilprozess-91-98-zpo"
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