{
    "slug": "krankenakte-einsicht-630g-bgb",
    "titre": "Krankenakte-Einsichtsrecht (§ 630g BGB) – Anspruch, Frist, Kosten",
    "domaine": "gesundheitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Patientinnen und Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf vollständige Einsicht in ihre Behandlungsakte (§ 630g Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Behandelnde…",
    "resume_court": "Patientinnen und Patienten haben einen **gesetzlichen Anspruch auf vollständige Einsicht in ihre Behandlungsakte** (§ 630g Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Behandelnde muss die Einsicht **unverzüglich** gewähren; sie entfällt nur, soweit **erhebliche therapeutische Gründe** oder **sonstige erhebliche Rechte Dritter** entgegenstehen (§ 630g Abs. 2 Satz 1 BGB). Auf Verlangen sind **Abschriften einschließlich elektronischer Abschriften** herauszugeben — die **erste Abschrift ist unentgeltlich** (§ 630g Abs. 1 Sätze 3 und 4 BGB). **Achtung, das ist neu:** Bis zur Neufassung des § 630g BGB Anfang 2026 musste der Patient die Kosten der Abschrift erstatten; seither nicht mehr für die erste Abschrift. Parallel besteht das **Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO**; § 630g Abs. 4 BGB regelt seit der Neufassung ausdrücklich, wie sich beide zueinander verhalten.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 630g BGB in der seit Anfang 2026 geltenden Fassung [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Amtliche Bezeichnung",
            "valeur": "„Behandlungsakte\u0022 (§§ 630f, 630g BGB); „Patientenakte\u0022 ist die ältere Gesetzesbezeichnung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Parallel-Anspruch",
            "valeur": "Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person; Verhältnis geregelt in § 630g Abs. 4 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruchsinhaber",
            "valeur": "Patient persönlich; Erben + nächste Angehörige bei Tod [§ 630g Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang",
            "valeur": "Vollständige Behandlungsakte; Inhalt bestimmt § 630f Abs. 2 BGB (Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und Ergebnisse, Befunde, Therapien und Wirkungen, Eingriffe, Einwilligungen, Aufklärungen, Arztbriefe)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form",
            "valeur": "Einsicht vor Ort (§ 811 BGB gilt entsprechend) oder Abschrift, auch elektronisch [§ 630g Abs. 1 Sätze 1–3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten der ersten Abschrift",
            "valeur": "unentgeltlich [§ 630g Abs. 1 Satz 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist",
            "valeur": "„unverzüglich\u0022 [§ 630g Abs. 1 Satz 1 BGB] — gesetzlich keine Tagesfrist",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist Art. 15 DSGVO",
            "valeur": "Ein Monat, verlängerbar um 2 Monate [Art. 12 Abs. 3 DSGVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostenerstattung DSGVO",
            "valeur": "Erste Kopie kostenfrei, weitere mit angemessenen Kosten [Art. 15 Abs. 3 DSGVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verweigerungsgründe",
            "valeur": "Erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter [§ 630g Abs. 2 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begründungspflicht bei Verweigerung",
            "valeur": "Ja — „Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen\u0022 [§ 630g Abs. 2 Satz 2 BGB]. Eine Schriftform schreibt das Gesetz nicht vor",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch bei Tod des Patienten",
            "valeur": "Erben zur Wahrnehmung vermögensrechtlicher Interessen, nächste Angehörige zu immateriellen Interessen — beide mit der Maßgabe, dass sie die entstandenen Kosten erstatten [§ 630g Abs. 3 Sätze 1 und 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis zum Datenschutzrecht",
            "valeur": "Datenschutzrechtliche Rechte bleiben unberührt; ist der datenschutzrechtliche Anspruch unentgeltlich zu erfüllen, sperrt das Entgelte für die Einsichtnahme nach Abs. 1; der Ausschluss nach Abs. 2 sperrt auch datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche [§ 630g Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Dauer Aufbewahrungspflicht der Akte",
            "valeur": "10 Jahre nach Abschluss der Behandlung, soweit andere Vorschriften nichts anderes bestimmen [§ 630f Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufbewahrung nach Strahlenschutzrecht",
            "valeur": "Behandlungen 30 Jahre; Untersuchungen einer volljährigen Person 10 Jahre, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres [§ 85 Abs. 2 Satz 1 StrlSchG; die RöV ist seit 31.12.2018 außer Kraft]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 85 StrlSchG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__85.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 630f BGB – Dokumentation der Behandlung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person",
            "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679#d1e1888-1-1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Art. 12 Abs. 3 DSGVO – Modalitäten",
            "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679#d1e1888-1-1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMJ – Patientenrechte in Deutschland",
            "url": "https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Ratgeber_Patientenrechte.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Krankenakte-Einsichtsrecht (§ 630g BGB) – Anspruch, Frist, Kosten?",
            "reponse": "Patientinnen und Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf vollständige Einsicht in ihre Behandlungsakte (§ 630g Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Behandelnde muss die Einsicht unverzüglich gewähren; sie entfällt nur, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen (§ 630g Abs. 2 Satz 1 BGB)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Krankenakte-Einsichtsrecht (§ 630g BGB)?",
            "reponse": "§ 630g BGB gilt im Verhältnis Patient zu Behandelnden im Sinne des § 630a BGB — also Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Krankenhäuser, Praxisinhaber. Der Anspruch ist Teil des Behandlungsvertrags und kann formlos schriftlich, per E-Mail oder mündlich geltend gemacht werden. Bei Tod des Patienten stehen die Rechte nach § 630g Abs. 3 BGB den Erben (zur Wahrnehmung vermögensrechtlicher Interessen, z. B."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Krankenakte-Einsichtsrecht (§ 630g BGB)?",
            "reponse": "„Der Arzt darf Einsicht verweigern, wenn er einen Behandlungsfehler-Vorwurf befürchtet.\u0022 Falsch — ein Befangenheits- oder Eigeninteresse-Argument ist kein „erheblicher therapeutischer Grund\u0022 im Sinne des § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB. Behandlungsfehler-Vorwürfe sind Motiv vieler Einsichtsanträge; sie rechtfertigen keine Verweigerung. „Die Kopie der Akte muss der Patient bezahlen.\u0022 Überholt — § 630g Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1207013",
        "Q170990"
    ],
    "valid_from": "2013-02-26",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-17",
    "derniere_verification": "2026-09-17",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/krankenakte-einsicht-630g-bgb"
}