{
    "slug": "kuendigungsbutton-312k-bgb",
    "titre": "Kündigungsbutton für Online-Verträge (§ 312k BGB) – Pflichten, Bestätigungsseite und BGH I ZR 200/25",
    "domaine": "bgb",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer Verbrauchern über eine Webseite den Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, muss dort auch eine Kündigungsschaltfläche…",
    "resume_court": "Wer Verbrauchern über eine Webseite den Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, muss dort auch eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen – den sogenannten Kündigungsbutton (§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB). Der Button muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen\u0022 oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein und unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die das Kündigungsformular und eine mit „jetzt kündigen\u0022 beschriftete Bestätigungsschaltfläche enthält. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16. Juli 2026 (I ZR 200/25) entschieden, dass die Ausgestaltung dieser Bestätigungsseite in § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB **abschließend** geregelt ist: Hinweise auf Kündigungsalternativen – im entschiedenen Fall ein Angebot, den Fitnessstudiovertrag stattdessen beitragsfrei „pausieren\u0022 zu lassen – dürfen dort nicht stehen. Fehlen die Schaltflächen oder entsprechen sie nicht den Vorgaben, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 Satz 1 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr [§ 312k BGB]",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Geltung seit",
            "valeur": "1. Juli 2022 – § 312k BGB „in der Fassung vom 1. Juli 2022\u0022 [Art. 229 § 60 Satz 3 EGBGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auch für Altverträge",
            "valeur": "ja – die Pflichten gelten auch für Schuldverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2022 entstanden sind [Art. 229 § 60 Satz 3 EGBGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsbereich",
            "valeur": "Webseite ermöglicht Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr, der auf ein Dauerschuldverhältnis mit entgeltlicher Leistung des Unternehmers gerichtet ist [§ 312k Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme 1",
            "valeur": "Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist [§ 312k Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme 2",
            "valeur": "Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder Verträge über Finanzdienstleistungen [§ 312k Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschriftung Kündigungsbutton",
            "valeur": "gut lesbar, „mit nichts anderem als den Wörtern ‚Verträge hier kündigen\u0027\u0022 oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung [§ 312k Abs. 2 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschriftung Bestätigungsschaltfläche",
            "valeur": "gut lesbar, „mit nichts anderem als den Wörtern ‚jetzt kündigen\u0027\u0022 oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung [§ 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Kündigungen",
            "valeur": "ordentliche und außerordentliche Kündigung [§ 312k Abs. 2 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfügbarkeit",
            "valeur": "Schaltflächen und Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein [§ 312k Abs. 2 Satz 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestätigung durch Unternehmer",
            "valeur": "Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie Beendigungszeitpunkt sofort elektronisch in Textform [§ 312k Abs. 4 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugangsvermutung",
            "valeur": "Es wird vermutet, dass die Kündigungserklärung dem Unternehmer unmittelbar nach ihrer Abgabe zugegangen ist [§ 312k Abs. 4 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ohne Zeitangabe des Verbrauchers",
            "valeur": "Kündigung wirkt im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt [§ 312k Abs. 5 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge bei Verstoß",
            "valeur": "Kündigung jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich [§ 312k Abs. 6 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung",
            "valeur": "BGH, Urteil vom 16.07.2026 – I ZR 200/25 (I. Zivilsenat) [BGH-PM Nr. 128/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorinstanz",
            "valeur": "OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2025 – 20 UKl 1/25 [BGH-PM Nr. 128/2026]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 312j BGB – Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern (Bestellbutton)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Art. 229 § 60 EGBGB – Übergangsvorschrift zum Gesetz für faire Verbraucherverträge",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_229__60.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 568 BGB – Form und Inhalt der Kündigung (Mietverhältnis)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1 UKlaG – Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2 UKlaG – Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 3 UKlaG – Anspruchsberechtigte Stellen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__3.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 312 BGB – Anwendungsbereich (Legaldefinition „Finanzdienstleistungen\u0022 in Absatz 2 Nummer 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Pressemitteilung Nr. 128/2026 vom 16.07.2026 – Urteil I ZR 200/25 („Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten\u0022)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026128.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 16.07.2026 – I ZR 200/25 „Bestätigungsseite\u0022, Volltext (PDF, ECLI:DE:BGH:2026:160726UIZR200.25.0)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2025/I_ZR_200-25.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=4",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Kündigungsbutton für Online-Verträge (§ 312k BGB) – Pflichten, Bestätigungsseite und BGH I ZR 200/25?",
            "reponse": "Wer Verbrauchern über eine Webseite den Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, muss dort auch eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen – den sogenannten Kündigungsbutton (§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB). Der Button muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen\u0022 oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein und unmittelbar zu…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Kündigungsbutton für Online-Verträge (§ 312k BGB)?",
            "reponse": "Die Pflicht trifft Unternehmer, die Verbrauchern über eine Webseite den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses mit entgeltlicher Leistungspflicht ermöglichen (§ 312k Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Gesetz nennt keine Branchenliste; entschieden wurde der Fall eines online abschließbaren Fitnessstudiovertrags (BGH I ZR 200/25)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Kündigungsbutton für Online-Verträge (§ 312k BGB)?",
            "reponse": "§ 312k Abs. 1 Satz 2 BGB nimmt zwei Fallgruppen aus: 1. Strengere Form als Textform. Ist für die Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form vorgeschrieben, gilt § 312k BGB nicht. Praxisbeispiel: Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf nach § 568 Abs. 1 BGB der schriftlichen Form – Wohnraummietverträge sind daher nicht erfasst. 2. Finanzdienstleistungen."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Kündigungsbutton für Online-Verträge (§ 312k BGB)?",
            "reponse": "„Ein ‚Kündigen\u0027-Link im Kundenkonto genügt.\u0022 § 312k Abs. 2 Satz 4 BGB verlangt, dass Schaltflächen und Bestätigungsseite ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sind. Eine Lösung, die erst nach Login erreichbar ist, ist daran zu messen. „Ein Halteangebot auf der Bestätigungsseite ist zulässig, wenn es für den Kunden günstig ist.\u0022 Nach BGH I ZR 200/25 nicht: Die Bestätigungsseite ist in § 312k Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Kündigungsbutton für Online-Verträge (§ 312k BGB) aus?",
            "reponse": "Ein Verbraucher hat 2021 online ein Fitnessstudio-Abo mit zwölfmonatiger Laufzeit und dreimonatiger Kündigungsfrist abgeschlossen. Auf der Webseite gibt es zwar eine Schaltfläche „Vertrag kündigen\u0022; die Bestätigungsseite enthält aber prominent ein Angebot, den Vertrag stattdessen beitragsfrei zu pausieren. Diese Gestaltung entspricht nach dem BGH-Urteil vom 16.07.2026 nicht § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1002498",
        "Q664183",
        "Q165728",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2022-07-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-14",
    "derniere_verification": "2026-08-14",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/kuendigungsbutton-312k-bgb"
}