{
    "slug": "linienbus-schulbus-20-stvo",
    "titre": "Linien- und Schulbusse an Haltestellen 2026 – vorsichtig vorbeifahren, Schrittgeschwindigkeit, Überholverbot bei Warnblinklicht (§ 20 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 20 StVO staffelt die Pflichten an Haltestellen in vier Stufen. Erste Stufe: An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten…",
    "resume_court": "**§ 20 StVO** staffelt die Pflichten an Haltestellen in vier Stufen. **Erste Stufe:** An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (**Zeichen 224**) halten, darf **auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeigefahren** werden (§ 20 Abs. 1 StVO). **Zweite Stufe:** Wenn **Fahrgäste ein- oder aussteigen**, darf **rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit** und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist; behindert werden dürfen sie ebenfalls nicht, und **wenn nötig muss gewartet werden** (§ 20 Abs. 2 StVO). **Dritte Stufe:** Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle **nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden** (§ 20 Abs. 3 StVO). **Vierte Stufe:** Halten sie an der Haltestelle **mit eingeschaltetem Warnblinklicht**, gilt beim Vorbeifahren **Schrittgeschwindigkeit – und zwar ausdrücklich auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn** (§ 20 Abs. 4 StVO). Zusätzlich ist Linienomnibussen und Schulbussen **das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen**; andere Fahrzeuge müssen wenn nötig warten (§ 20 Abs. 5 StVO). Verstöße gegen § 20 StVO sind Ordnungswidrigkeiten nach **§ 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchst. b StVO** in Verbindung mit § 24 Abs. 1 StVG. Wichtig und oft falsch dargestellt: Die **Pflicht des Busfahrers**, das Warnblinklicht einzuschalten, besteht nach **§ 16 Abs. 2 Satz 1 StVO nur dort, wo die Straßenverkehrsbehörde dies für die bestimmte Haltestelle angeordnet hat** – ein fehlendes Warnblinklicht bedeutet also nicht automatisch, dass der Bus die Vorschrift verletzt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 20 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse); § 16 Abs. 2 StVO (Warnblinklicht); Zeichen 224 „Haltestelle\u0022 (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO); § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchst. b StVO; § 24 Abs. 1 StVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Fahrzeuge (Abs. 1 und 2)",
            "valeur": "Omnibusse des Linienverkehrs, Straßenbahnen und gekennzeichnete Schulbusse",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Fahrzeuge (Abs. 3 und 4)",
            "valeur": "nur Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse – die Straßenbahn ist hier nicht genannt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer ist verpflichtet",
            "valeur": "alle Fahrzeuge – die Vorschrift spricht von „Fahrzeugen\u0022 bzw. von „wer ein Fahrzeug führt\u0022, erfasst also auch Rad Fahrende und E-Scooter-Fahrende",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundpflicht bei haltendem Bus/Bahn",
            "valeur": "vorsichtig vorbeifahren, auch im Gegenverkehr (§ 20 Abs. 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beim Ein- und Aussteigen",
            "valeur": "rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit, ausreichender Abstand, keine Behinderung, wenn nötig warten (§ 20 Abs. 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Annäherung an die Haltestelle mit Warnblinklicht",
            "valeur": "absolutes Überholverbot (§ 20 Abs. 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Halt an der Haltestelle mit Warnblinklicht",
            "valeur": "Schrittgeschwindigkeit beim Vorbeifahren – auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn, ausreichender Abstand, keine Behinderung, wenn nötig warten (§ 20 Abs. 4 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abfahren von der Haltestelle",
            "valeur": "ist Linienomnibussen und Schulbussen zu ermöglichen; andere Fahrzeuge müssen wenn nötig warten (§ 20 Abs. 5 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht der Fahrgäste",
            "valeur": "öffentliche Verkehrsmittel sind auf Gehwegen, Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Fahrbahnrand zu erwarten (§ 20 Abs. 6 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Warnblinklicht-Pflicht des Busfahrers",
            "valeur": "nur, soweit die Straßenverkehrsbehörde dies für die bestimmte Haltestelle angeordnet hat (§ 16 Abs. 2 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "„Schrittgeschwindigkeit\u0022",
            "valeur": "unbestimmter Rechtsbegriff, keine Zahl in der StVO – Geschwindigkeit eines zügig gehenden Menschen, bei der sofort angehalten werden kann",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ordnungswidrigkeit",
            "valeur": "§ 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchst. b StVO: „das Verhalten … an und vor Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen nach § 20\u0022 i. V. m. § 24 Abs. 1 StVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsätze / Punkte",
            "valeur": "Der Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) enthält für § 20 StVO eigene Tatbestände; die amtlichen Beträge und die Punktbewertung nach Anlage 13 FeV konnten am 29.08.2026 nicht aus der amtlichen Quelle abgerufen werden – siehe Abschnitt „Sanktionen\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zivilrechtliche Folgen",
            "valeur": "Verstöße gegen § 20 StVO begründen im Unfallfall regelmäßig ein erhebliches Verschulden und verschieben die Haftungsquote (§§ 7, 17, 18 StVG, § 823 BGB)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Linien- und Schulbusse an Haltestellen 2026 – vorsichtig vorbeifahren, Schrittgeschwindigkeit, Überholverbot bei Warnblinklicht (§ 20 StVO)?",
            "reponse": "§ 20 StVO staffelt die Pflichten an Haltestellen in vier Stufen. Erste Stufe: An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeigefahren werden (§ 20 Abs. 1 StVO)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Linien- und Schulbusse an Haltestellen 2026?",
            "reponse": "„Das Überholverbot gilt, sobald ein Bus an der Haltestelle steht.\u0022 Nein. § 20 Abs. 3 StVO verbietet das Überholen bei einem Bus, der sich der Haltestelle nähert und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Beim bereits haltenden Bus mit Warnblinklicht gilt nicht das Überholverbot, sondern die Schrittgeschwindigkeit des Absatzes 4. „Schrittgeschwindigkeit gilt nur für die Türseite.\u0022 Das trifft nur auf § 20 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Linien- und Schulbusse an Haltestellen 2026 aus?",
            "reponse": "Ein Pkw nähert sich innerorts einer Haltestelle (Zeichen 224). Ein gekennzeichneter Schulbus steht dort mit eingeschaltetem Warnblinklicht; Kinder steigen aus. Der Pkw fährt auf der Gegenfahrbahn derselben Fahrbahn mit 45 km/h vorbei. Rechtliche Bewertung: Der Bus hält an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht: § 20 Abs. 4 StVO greift. Nach § 20 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q3455842",
        "Q58678",
        "Q6189234"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-29",
    "derniere_verification": "2026-08-29",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/linienbus-schulbus-20-stvo"
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