{
    "slug": "lohnfortzahlung-efzg",
    "titre": "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG) – 6 Wochen Entgeltfortzahlung",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er für die…",
    "resume_court": "Wird ein Arbeitnehmer durch **Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit** an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von **sechs Wochen** Anspruch auf **Entgeltfortzahlung** durch den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 EFZG). Der Anspruch entsteht nach einer **Wartezeit von 4 Wochen** ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG). Die **Krankheit muss unverzüglich angezeigt** werden; bei längerer Dauer als 3 Tagen ist eine **ärztliche Bescheinigung** vorzulegen (§ 5 EFZG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) [gesetze-im-internet.de, EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Dauer der Entgeltfortzahlung",
            "valeur": "6 Wochen (42 Kalendertage) [§ 3 Abs. 1 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wartezeit ab Beginn Arbeitsverhältnis",
            "valeur": "4 Wochen [§ 3 Abs. 3 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höhe",
            "valeur": "regelmäßige Arbeitsvergütung ohne krankheitsbedingten Ausfall [§ 4 Abs. 1 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anzeigepflicht",
            "valeur": "unverzüglich Arbeitsunfähigkeit + voraussichtliche Dauer [§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bescheinigungspflicht",
            "valeur": "bei Krankheit \u003E 3 Kalendertagen [§ 5 Abs. 1 S. 2 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Elektronische AU-Bescheinigung (eAU)",
            "valeur": "seit 01.01.2023 Pflicht für GKV-Versicherte [§ 5 Abs. 1a EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fortsetzungserkrankung",
            "valeur": "neue Anspruchsfrist erst nach 6 Monaten ohne erneute AU oder 12 Monaten ab erster AU [§ 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1+2 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verschulden",
            "valeur": "bei grobem Selbstverschulden Anspruch ausgeschlossen [§ 3 Abs. 1 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslandsaufenthalt",
            "valeur": "Anzeige + ärztliches Attest auch erforderlich [§ 5 Abs. 2 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehrere Arbeitgeber",
            "valeur": "Anspruch besteht gegenüber jedem [§ 8 Abs. 1 EFZG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch bei Mini-Job",
            "valeur": "besteht auch [§ 1 Abs. 1 EFZG, BAG 5 AZR 466/99]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Krankengeld nach 6 Wochen",
            "valeur": "GKV zahlt 70 % Bruttolohn / max. 90 % Nettolohn [§ 47 SGB V]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstdauer Krankengeld",
            "valeur": "78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von je 3 Jahren; darauf werden die 6 Wochen Entgeltfortzahlung angerechnet (effektiv also max. 72 Wochen Krankengeld-Zahlung) [§ 48 Abs. 1 SGB V]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigung während AU",
            "valeur": "grundsätzlich zulässig (kein Sonderkündigungsschutz), aber krankheitsbedingt nur unter strengen Voraussetzungen",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 47 SGB V – Höhe Krankengeld",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 48 SGB V – Dauer Krankengeld",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/sozialversicherung.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG) – 6 Wochen Entgeltfortzahlung?",
            "reponse": "Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 EFZG). Der Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG)?",
            "reponse": "EFZG gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender (§ 19 BBiG verweist auf EFZG), Mini-Jobber, Teilzeit, Heimarbeiter (§ 10 EFZG). Selbstständige und freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch. Bei mehreren Krankheiten innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums werden die Tage zusammengerechnet (Fortsetzungserkrankung), es sei denn, eine völlig andere Krankheitsursache liegt vor."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG)?",
            "reponse": "„Krank ab Tag 1, Attest ab Tag 4.\u0022 Korrekt: Krankheit unverzüglich melden, Bescheinigung erst ab Tag 4 (mehr als 3 Tage), Arbeitgeber kann aber ab Tag 1 verlangen. „Bei kurzer Beschäftigung kein Anspruch.\u0022 Erst nach 4 Wochen Beschäftigung – vorher kein EFZG-Anspruch, aber Krankenkasse zahlt ggf. Krankengeld direkt."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1409628",
        "Q319586"
    ],
    "valid_from": "1994-06-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/lohnfortzahlung-efzg"
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