{
    "slug": "mitverschulden-254-bgb",
    "titre": "Mitverschulden des Geschädigten nach § 254 BGB",
    "domaine": "bgb",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 254 BGB kürzt oder streicht einen an sich bestehenden Schadensersatzanspruch, wenn der Geschädigte an der Entstehung des Schadens (Abs. 1) oder an dessen…",
    "resume_court": "§ 254 BGB kürzt oder streicht einen an sich bestehenden Schadensersatzanspruch, wenn der Geschädigte an der **Entstehung** des Schadens (Abs. 1) oder an dessen **Umfang** (Abs. 2) selbst schuldhaft mitgewirkt hat. Der Ersatz wird nicht nach starren Quoten, sondern nach einer **Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile** verteilt — Ergebnis ist eine Haftungsquote (z. B. 70/30) oder bei ganz überwiegendem Eigenverschulden der vollständige Ausschluss. § 254 Abs. 2 BGB erfasst zwei Sonderfälle: die unterlassene **Warnung** vor einem ungewöhnlich hohen Schaden und die Verletzung der **Schadensminderungspflicht**. Über § 254 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 278 BGB muss sich der Geschädigte auch das Mitverschulden seiner **Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter** zurechnen lassen. § 254 BGB ist von Amts wegen zu prüfen und gilt für vertragliche wie deliktische Ansprüche.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 254 BGB — Mitverschulden (im Untertitel „Schadensersatz\u0022, §§ 249 ff. BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "Ausprägung von Treu und Glauben (§ 242 BGB); kein Verschulden im technischen Sinn, sondern „Verschulden gegen sich selbst\u0022 (Obliegenheitsverletzung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 1",
            "valeur": "Mitwirkung bei der Entstehung des Schadens [§ 254 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 2 Satz 1",
            "valeur": "Unterlassene Warnung vor ungewöhnlich hohem Schaden + Verletzung der Schadensminderungspflicht [§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 2 Satz 2",
            "valeur": "Zurechnung des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen/gesetzlichen Vertretern über § 278 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge",
            "valeur": "Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge → Haftungsquote oder Anspruchsausschluss",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prüfung",
            "valeur": "Von Amts wegen zu berücksichtigen (kein Einredeerfordernis)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweislast",
            "valeur": "Der Schädiger trägt die Beweislast für die Umstände des Mitverschuldens",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsbereich",
            "valeur": "Vertragliche und deliktische Ansprüche; über Verweisungen auch bei Gefährdungshaftung (z. B. § 9 StVG, § 4 HaftpflG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweismaß",
            "valeur": "Für die Höhe/Quote gilt das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 254 BGB — Mitverschulden (gesetze-im-internet.de, amtlicher Volltext)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 249 BGB — Art und Umfang des Schadensersatzes (gesetze-im-internet.de)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 278 BGB — Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte (gesetze-im-internet.de)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 26.05.2023 — VI ZR 274/22 (Schadensminderungspflicht § 254 Abs. 2 BGB; Verweis auf Reparatur im eigenen Betrieb, sekundäre Darlegungslast)",
            "url": "https://openjur.de/u/2472274.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 254 BGB, Permalink-Fallback (dejure.org)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/254.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Mitverschulden des Geschädigten nach § 254 BGB?",
            "reponse": "§ 254 BGB kürzt oder streicht einen an sich bestehenden Schadensersatzanspruch, wenn der Geschädigte an der Entstehung des Schadens (Abs. 1) oder an dessen Umfang (Abs. 2) selbst schuldhaft mitgewirkt hat. Der Ersatz wird nicht nach starren Quoten, sondern nach einer Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile verteilt — Ergebnis ist eine Haftungsquote (z. B."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q847212",
        "Q308922",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2002-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-17",
    "derniere_verification": "2026-10-17",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/mitverschulden-254-bgb"
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