{
    "slug": "modernisierungsankuendigung-555c-bgb",
    "titre": "Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) – Frist und Pflichtinhalte",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der Vermieter muss eine Modernisierungsmaßnahme dem Mieter spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform ankündigen (§ 555c Abs. 1 Satz 1 BGB).",
    "resume_court": "Der Vermieter muss eine Modernisierungsmaßnahme dem Mieter spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform ankündigen (§ 555c Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Ankündigung muss Angaben über Art und voraussichtlichen Umfang der Maßnahme, voraussichtlichen Beginn und Dauer sowie den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten enthalten (§ 555c Abs. 1 Satz 2 BGB). Zusätzlich soll der Vermieter auf Form und Frist des Härteeinwands nach § 555d Abs. 3 Satz 1 BGB hinweisen (§ 555c Abs. 2 BGB). Bei nur unerheblicher Einwirkung und unerheblicher Mieterhöhung entfällt die Ankündigungspflicht (§ 555c Abs. 4 BGB). Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 555c Abs. 5 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frist",
            "valeur": "spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme [§ 555c Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form",
            "valeur": "Textform (§ 126b BGB), z. B. Brief oder E-Mail [§ 555c Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtangabe 1",
            "valeur": "Art und voraussichtlicher Umfang der Maßnahme in wesentlichen Zügen [§ 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtangabe 2",
            "valeur": "voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer [§ 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtangabe 3",
            "valeur": "Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung (bei § 559 / § 559c) und voraussichtliche künftige Betriebskosten [§ 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hinweis Härteeinwand",
            "valeur": "Soll-Vorschrift: Hinweis auf Form und Frist nach § 555d Abs. 3 Satz 1 BGB [§ 555c Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pauschalwerte",
            "valeur": "bei Maßnahmen nach § 555b Nr. 1 und 2 darf auf anerkannte Pauschalwerte zur energetischen Qualität Bezug genommen werden [§ 555c Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme",
            "valeur": "keine Pflicht bei nur unerheblicher Einwirkung und unerheblicher Mieterhöhung [§ 555c Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende Vereinbarung",
            "valeur": "zum Nachteil des Mieters unwirksam [§ 555c Abs. 5 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge bei Formfehler / Versäumnis",
            "valeur": "Mieterhöhung verschiebt sich um 6 Monate [§ 559b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 555c BGB (Modernisierungsankündigung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 555b BGB (Modernisierungsmaßnahmen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 555d BGB (Duldung, Härteeinwand, Frist)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555d.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 559b BGB (Geltendmachung der Mieterhöhung, 6-Monats-Folge)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 18.03.2021 – VIII ZR 305/19 (Pressemitteilung Nr. 59/2021, kein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021059.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 555c BGB mit Änderungsübersicht (Fassung des MietAnpG vom 18.12.2018, BGBl. I S. 2648, in Kraft seit 01.01.2019; keine spätere Änderung)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 555d BGB (Härteeinwand, Fristbeginn nur bei ordnungsgemäßer Ankündigung)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "LX Gesetze – § 559b BGB, Volltext (Sechs-Monats-Verschiebung, 10-Prozent-Grenze)",
            "url": "https://lxgesetze.de/bgb/559b",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) – Frist und Pflichtinhalte?",
            "reponse": "Der Vermieter muss eine Modernisierungsmaßnahme dem Mieter spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform ankündigen (§ 555c Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Ankündigung muss Angaben über Art und voraussichtlichen Umfang der Maßnahme, voraussichtlichen Beginn und Dauer sowie den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten enthalten (§ 555c Abs. 1 Satz 2 BGB)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB)?",
            "reponse": "§ 555c BGB gilt für vermieteten Wohnraum, wenn der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB durchführen will – etwa eine energetische Modernisierung, eine nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser, eine Wohnwertverbesserung oder die Schaffung neuen Wohnraums."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB)?",
            "reponse": "Mündliche Ankündigung: § 555c Abs. 1 BGB verlangt Textform; eine mündliche oder telefonische Ankündigung genügt nicht. Fehlender Betrag der Mieterhöhung: Wer später nach § 559 BGB erhöhen will, muss den voraussichtlichen Betrag und die künftigen Betriebskosten bereits in der Ankündigung nennen. Hinweis auf den Härteeinwand vergessen: Fehlt der Hinweis nach § 555c Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q58081925",
        "Q165728",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2013-05-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-09",
    "derniere_verification": "2026-09-09",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/modernisierungsankuendigung-555c-bgb"
}