{
    "slug": "mutterschutz-beschaeftigungsverbot-muschg",
    "titre": "Betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot im Mutterschutz (§§ 9–16, 18 MuSchG)",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein betriebliches Beschäftigungsverbot ist nach dem Mutterschutzgesetz die letzte Stufe: § 13 Absatz 1 MuSchG schreibt eine feste Rangfolge vor – zuerst…",
    "resume_court": "Ein **betriebliches Beschäftigungsverbot** ist nach dem Mutterschutzgesetz die **letzte** Stufe: § 13 Absatz 1 MuSchG schreibt eine feste Rangfolge vor – zuerst **Umgestaltung der Arbeitsbedingungen**, dann **Einsatz an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz**, und erst wenn beides eine unverantwortbare Gefährdung nicht ausschließt, darf der Arbeitgeber die Frau **nicht weiter beschäftigen**. Voraussetzung ist eine **Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG**, die der Arbeitgeber für jede Tätigkeit **anlassunabhängig im Voraus** durchführen muss; „unverantwortbar\u0022 ist eine Gefährdung nach § 9 Absatz 2 Satz 2 MuSchG, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist. Davon zu unterscheiden ist das **ärztliche Beschäftigungsverbot** nach § 16 MuSchG, das auf einem ärztlichen Zeugnis über eine individuelle Gefährdung beruht. In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber nach § 18 MuSchG **Mutterschutzlohn** in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft. Unabhängig davon gelten die **absoluten Zeitgrenzen** der §§ 4 bis 6 MuSchG: kein Einsatz über 8,5 Stunden täglich, grundsätzlich keine Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr und keine Sonn- und Feiertagsarbeit.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 23.05.2017 (BGBl. I S. 1228), in Kraft seit 01.01.2018 [gesetze-im-internet.de, MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gefährdungsbeurteilung",
            "valeur": "Pflicht des Arbeitgebers für jede Tätigkeit im Rahmen der Beurteilung nach § 5 ArbSchG – unabhängig davon, ob aktuell eine schwangere Frau beschäftigt ist [§ 10 Absatz 1 Satz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Drei mögliche Ergebnisse",
            "valeur": "keine Schutzmaßnahmen / Umgestaltung nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 / Fortführung der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nicht möglich [§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nach Mitteilung der Schwangerschaft",
            "valeur": "Arbeitgeber legt unverzüglich die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest und bietet ein Gespräch über weitere Anpassungen an [§ 10 Absatz 2 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Definition „unverantwortbare Gefährdung\u0022",
            "valeur": "Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung ist angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar [§ 9 Absatz 2 Satz 2 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rangfolge (Stufe 1)",
            "valeur": "Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 2 MuSchG [§ 13 Absatz 1 Nummer 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rangfolge (Stufe 2)",
            "valeur": "anderer geeigneter Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber einen solchen zur Verfügung stellen kann und er der Frau zumutbar ist [§ 13 Absatz 1 Nummer 2 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rangfolge (Stufe 3)",
            "valeur": "betriebliches Beschäftigungsverbot – der Arbeitgeber „darf die schwangere oder stillende Frau nicht weiter beschäftigen\u0022 [§ 13 Absatz 1 Nummer 3 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ärztliches Beschäftigungsverbot",
            "valeur": "Beschäftigungsverbot, „soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist\u0022 [§ 16 Absatz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nach der Entbindung",
            "valeur": "Verbot von Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigen, wenn die Frau nach ärztlichem Zeugnis „in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist\u0022 [§ 16 Absatz 2 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mutterschutzlohn",
            "valeur": "durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft; bei Beschäftigungsbeginn erst nach Eintritt der Schwangerschaft: Durchschnitt der ersten drei Beschäftigungsmonate [§ 18 Satz 2 und 4 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung des Mutterschutzlohns",
            "valeur": "Anspruch besteht nur, wenn allein das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot dazu führt, dass die Betroffene mit der Arbeit aussetzt [BAG, 31.05.2023 – 5 AZR 305/22, Rn. 21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstarbeitszeit",
            "valeur": "über 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche ist die Beschäftigung unzulässig (unter 18 Jahren: 8 Stunden / 80 Stunden); Sonntage werden in die Doppelwoche eingerechnet [§ 4 Absatz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ruhezeit",
            "valeur": "ununterbrochen mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit [§ 4 Absatz 2 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachtarbeit",
            "valeur": "keine Beschäftigung zwischen 20 und 6 Uhr; bis 22 Uhr nur bei behördlicher Genehmigung nach § 28 MuSchG [§ 5 Absatz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Genehmigungsfiktion 20–22 Uhr",
            "valeur": "Lehnt die Aufsichtsbehörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags ab, gilt die Genehmigung als erteilt [§ 28 Absatz 3 MuSchG i. V. m. § 42a VwVfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonn- und Feiertagsarbeit",
            "valeur": "grundsätzlich verboten; Ausnahme nur bei ausdrücklicher Bereiterklärung, zugelassener Ausnahme nach § 10 ArbZG, wöchentlichem Ersatzruhetag und Ausschluss der Gefährdung durch Alleinarbeit [§ 6 Absatz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerruf",
            "valeur": "Die Bereiterklärung zu Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich [§ 28 Absatz 1 MuSchG (Nachtarbeit bis 22 Uhr im Beschäftigungsverhältnis); § 5 Absatz 2 Satz 3 MuSchG (Ausbildungsstelle); § 6 Absatz 1 Satz 3 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Lastenhandhabung",
            "valeur": "ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig über 5 kg oder gelegentlich über 10 kg ist eine unzulässige Tätigkeit für Schwangere [§ 11 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ständiges Stehen",
            "valeur": "nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats unzulässig, wenn überwiegend bewegungsarm und täglich mehr als vier Stunden [§ 11 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Akkord-, Fließ- und getaktete Arbeit",
            "valeur": "Akkordarbeit (und sonstige Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann) sowie Fließarbeit sind für Schwangere und Stillende ausnahmslos verboten; getaktete Arbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo nur, wenn Art der Arbeit oder Arbeitstempo eine unverantwortbare Gefährdung darstellen [§ 11 Absatz 6 Nummern 1 bis 3, § 12 Absatz 5 Nummern 1 bis 3 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitteilung der Frau",
            "valeur": "Die Frau soll Schwangerschaft und voraussichtlichen Entbindungstag mitteilen, sobald sie von der Schwangerschaft weiß – eine Rechtspflicht ist das nicht [§ 15 Absatz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten des Attests",
            "valeur": "Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die der Arbeitgeber verlangt, trägt der Arbeitgeber; Kosten der Schutzmaßnahmen dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden [§ 9 Absatz 6 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Dokumentation",
            "valeur": "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Schutzmaßnahmen und Gesprächsangebot sind zu dokumentieren [§ 14 Absatz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Meldung an die Behörde",
            "valeur": "Der Arbeitgeber muss die Aufsichtsbehörde unverzüglich über Schwangerschaft bzw. Stillzeit benachrichtigen und darf die Information nicht unbefugt an Dritte weitergeben [§ 27 Absatz 1 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufbewahrung",
            "valeur": "Unterlagen nach § 27 Absatz 3 MuSchG mindestens zwei Jahre nach der letzten Eintragung [§ 27 Absatz 5 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld",
            "valeur": "bis zu 30.000 Euro u. a. bei Verstoß gegen § 13 Absatz 1 Nummer 3 oder § 16 MuSchG, sonst bis zu 5.000 Euro [§ 32 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Strafbarkeit",
            "valeur": "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn eine vorsätzliche Tat nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16, 17 MuSchG die Gesundheit von Frau oder Kind gefährdet [§ 33 MuSchG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – MuSchG, Gesamtübersicht mit Vollzitat und Standangabe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – MuSchG (Gesamtfassung, PDF)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/MuSchG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 1 MuSchG (Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 4 MuSchG (Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 5 MuSchG (Verbot der Nachtarbeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 6 MuSchG (Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__6.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 7 MuSchG (Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__7.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 9 MuSchG (Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__9.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 10 MuSchG (Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__10.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 11 MuSchG (Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__11.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 12 MuSchG (Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__12.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 13 MuSchG (Rangfolge der Schutzmaßnahmen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__13.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 14 MuSchG (Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__14.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 15 MuSchG (Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 16 MuSchG (Ärztliches Beschäftigungsverbot)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 17 MuSchG (Kündigungsverbot)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 18 MuSchG (Mutterschutzlohn)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 27 MuSchG (Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__27.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 28 MuSchG (Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__28.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 29 MuSchG (Aufsichtsbehörde)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__29.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 32 MuSchG (Bußgeldvorschriften)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__32.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 33 MuSchG (Strafvorschriften)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__33.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 5 ArbSchG (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 10 ArbZG (Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Ausnahmefällen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 31.05.2023 – 5 AZR 305/22 (Volltext, PDF; ECLI:DE:BAG:2023:310523.U.5AZR305.22.0)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2023/10/5-AZR-305-22.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Entscheidung 5 AZR 305/22",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-305-22/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 09.09.2025 – 5 AZR 286/24 (Volltext, PDF; ECLI:DE:BAG:2025:090925.U.5AZR286.24.0)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2025/12/5-AZR-286-24.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Entscheidung 5 AZR 286/24",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-286-24/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 17.10.2013 – 8 AZR 742/12 (Volltext, PDF)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/8-AZR-742-12.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Entscheidung 8 AZR 742/12",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-742-12/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMFSFJ – Leitfaden zum Mutterschutz (Publikationsseite)",
            "url": "https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMFSFJ – Leitfaden zum Mutterschutz (PDF)",
            "url": "https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94398/ab043de21e33360f1ec8bdd0ea343f1e/mutterschutzgesetz-leitfaden-deutsch-data.pdf",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot im Mutterschutz (§§ 9–16, 18 MuSchG)?",
            "reponse": "Ein betriebliches Beschäftigungsverbot ist nach dem Mutterschutzgesetz die letzte Stufe: § 13 Absatz 1 MuSchG schreibt eine feste Rangfolge vor – zuerst Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, dann Einsatz an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz, und erst wenn beides eine unverantwortbare Gefährdung nicht ausschließt, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter beschäftigen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot…?",
            "reponse": "Das MuSchG gilt nach § 1 Absatz 2 Satz 1 MuSchG für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 SGB IV. Unabhängig vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses erfasst § 1 Absatz 2 Satz 2 MuSchG zusätzlich unter anderem Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (§ 26 BBiG), Frauen mit Behinderung in einer Werkstatt, Entwicklungshelferinnen, Freiwillige nach JFDG und BFDG, Frauen in…"
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot…?",
            "reponse": "Innerhalb der Schutzfristen der §§ 3 und 17 MuSchG greift § 18 MuSchG nicht; dort besteht statt Mutterschutzlohn ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss (§§ 19, 20 MuSchG). Die Schutzfristen selbst behandelt die Seite [Mutterschutz – Schutzfristen und Beschäftigungsverbote](/fakten/mutterschutz-schutzfristen.html)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot…?",
            "reponse": "„Bei Schwangerschaft spricht der Arbeitgeber sofort ein Beschäftigungsverbot aus.\u0022 Das kehrt die gesetzliche Rangfolge um. § 13 Absatz 1 MuSchG nennt das Verbot ausdrücklich erst als Nummer 3 – nach Umgestaltung und Arbeitsplatzwechsel. § 9 Absatz 1 Satz 3 MuSchG formuliert das Leitbild umgekehrt: Der Frau ist die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen, soweit dies verantwortbar ist."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot… aus?",
            "reponse": "Eine Laborantin teilt ihrem Arbeitgeber am 3. März mit, dass sie schwanger ist. Die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 MuSchG hatte für ihren Arbeitsplatz bereits ergeben, dass dort mit einem als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuften Gefahrstoff umgegangen wird – nach § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a MuSchG liegt darin regelmäßig eine unverantwortbare Gefährdung."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1753126",
        "Q829705",
        "Q1956054",
        "Q17060300",
        "Q628967",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "2018-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-22",
    "derniere_verification": "2026-10-22",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/mutterschutz-beschaeftigungsverbot-muschg"
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