{
    "slug": "pauschalreise-ruecktritt-651h-bgb",
    "titre": "Rücktritt vor Reisebeginn bei Pauschalreisen (§ 651h BGB) – Entschädigung, kostenfreier Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bei einer Pauschalreise kann der Reisende jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h Abs. 1 S. 1 BGB). Der Reiseveranstalter verliert damit…",
    "resume_court": "Bei einer **Pauschalreise** kann der Reisende **jederzeit vor Reisebeginn** vom Vertrag zurücktreten (§ 651h Abs. 1 S. 1 BGB). Der Reiseveranstalter verliert damit den Anspruch auf den Reisepreis, darf aber eine **angemessene Entschädigung** verlangen (§ 651h Abs. 1 S. 2, 3 BGB). Diese „Stornogebühr\u0022 kann im Vertrag – auch in AGB – als **Entschädigungspauschale** festgelegt werden, gestaffelt nach dem **Zeitraum bis zum Reisebeginn** und unter Berücksichtigung der **ersparten Aufwendungen** sowie einer möglichen **anderweitigen Verwendung** der Reiseleistungen (§ 651h Abs. 2 BGB). Ist keine Pauschale vereinbart, bemisst sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb; die Höhe ist auf Verlangen zu begründen. **Keine** Entschädigung schuldet der Reisende, wenn am **Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände** auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin **erheblich beeinträchtigen** (§ 651h Abs. 3 BGB) – der Rücktritt ist dann **kostenfrei**. Auch der **Veranstalter** kann in engen Grenzen zurücktreten (§ 651h Abs. 4 BGB). Wird zurückgetreten, ist der Reisepreis **spätestens 14 Tage** nach dem Rücktritt zu erstatten (§ 651h Abs. 5 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 651h BGB – Rücktritt vor Reisebeginn [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsbereich",
            "valeur": "Pauschalreisen i. S. d. § 651a BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft seit",
            "valeur": "01.07.2018 (Umsetzung EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücktrittsrecht des Reisenden",
            "valeur": "Jederzeit vor Reisebeginn, ohne Grund [§ 651h Abs. 1 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge für Veranstalter",
            "valeur": "Verliert Anspruch auf Reisepreis [§ 651h Abs. 1 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entschädigungsanspruch",
            "valeur": "Angemessene Entschädigung („Stornogebühr\u0022) möglich [§ 651h Abs. 1 S. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entschädigungspauschale (AGB)",
            "valeur": "Zulässig, gestaffelt nach Zeit bis Reisebeginn [§ 651h Abs. 2 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bemessungskriterien",
            "valeur": "Ersparte Aufwendungen + anderweitige Verwendung der Reiseleistungen [§ 651h Abs. 2 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ohne Pauschale",
            "valeur": "Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen/Erwerb; auf Verlangen zu begründen [§ 651h Abs. 2 S. 2, 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostenfreier Rücktritt",
            "valeur": "Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort [§ 651h Abs. 3 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Definition außergewöhnl. Umstände",
            "valeur": "Nicht der Kontrolle unterliegend; Folgen auch bei zumutbaren Vorkehrungen nicht vermeidbar [§ 651h Abs. 3 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücktritt des Veranstalters",
            "valeur": "Nur bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder außergewöhnlichen Umständen [§ 651h Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erstattungsfrist",
            "valeur": "Unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Rücktritt [§ 651h Abs. 5 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Halbzwingend",
            "valeur": "Keine Abweichung zum Nachteil des Reisenden [§ 651y BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßgeblicher Zeitpunkt",
            "valeur": "Umstände im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung [EuGH C-584/22; BGH X ZR 53/21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "COVID-19 / Pandemie",
            "valeur": "Kann außergewöhnlicher Umstand sein; Erstattung in Geld, kein Zwangs-Gutschein [EuGH C-407/21]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 651h BGB – Rücktritt vor Reisebeginn",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651y BGB – Abweichende Vereinbarungen (halbzwingend)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651y.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Richtlinie (EU) 2015/2302 – Pauschalreiserichtlinie (Art. 12)",
            "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "EuGH, Urteil vom 08.06.2023 – C-407/21 (UFC-Que Choisir)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH\u0026Datum=08.06.2023\u0026Aktenzeichen=C-407/21",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "EuGH, Urteil vom 29.02.2024 – C-584/22",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH\u0026Datum=29.02.2024\u0026Aktenzeichen=C-584/22",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 28.01.2025 – X ZR 53/21",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=28.01.2025\u0026Aktenzeichen=X+ZR+53/21",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Rücktritt vor Reisebeginn bei Pauschalreisen (§ 651h BGB) – Entschädigung, kostenfreier Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen?",
            "reponse": "Bei einer Pauschalreise kann der Reisende jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h Abs. 1 S. 1 BGB). Der Reiseveranstalter verliert damit den Anspruch auf den Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 1 S. 2, 3 BGB)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Rücktritt vor Reisebeginn bei Pauschalreisen (§ 651h BGB)?",
            "reponse": "§ 651h BGB gilt für Pauschalreisen nach § 651a BGB – also die Zusammenstellung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (z. B. Flug + Hotel) zu einem Gesamtpreis. Für reine Einzelleistungen (nur Hotel, nur Mietwagen, nur Flugticket) gilt die Vorschrift nicht; dort richtet sich eine Stornierung nach dem jeweiligen Einzelvertrag und dessen AGB (bei Hotels regelmäßig § 537 BGB analog, bei Beförderung…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Rücktritt vor Reisebeginn bei Pauschalreisen (§ 651h BGB)?",
            "reponse": "„Ich brauche einen wichtigen Grund, um zu stornieren.\u0022 Falsch – der Rücktritt ist nach § 651h Abs. 1 BGB jederzeit und ohne Grund möglich; nur die Entschädigungspflicht hängt vom Grund ab. „Bei Krankheit trete ich kostenfrei zurück.\u0022 Falsch – persönliche Gründe wie Krankheit befreien nicht von der Entschädigung; § 651h Abs. 3 BGB stellt auf Umstände am Bestimmungsort ab."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q14004"
    ],
    "valid_from": "2018-07-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-02",
    "derniere_verification": "2026-10-02",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pauschalreise-ruecktritt-651h-bgb"
}