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    "slug": "persoenlichkeitsrecht-schmerzensgeld-823-bgb",
    "titre": "Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts — Geldentschädigung und Schmerzensgeld nach §§ 253 Abs. 2, 823 BGB",
    "domaine": "bgb",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) verletzt — etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, heimliche Bildaufnahmen oder die unbefugte…",
    "resume_court": "Wird das **allgemeine Persönlichkeitsrecht** (APR) verletzt — etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, heimliche Bildaufnahmen oder die unbefugte Verwendung von Name oder Bild — kommt eine **Geldzahlung in immateriellem Umfang** in Betracht. Dabei sind **zwei verschiedene Ansprüche** streng zu unterscheiden: Das **Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB** setzt eine Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung voraus und greift bei einer bloßen Persönlichkeitsverletzung gerade **nicht**. Für die reine Verletzung des APR gewährt die Rechtsprechung stattdessen eine eigenständige **Geldentschädigung**, gestützt auf **Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB**. Diese Geldentschädigung setzt einen **schwerwiegenden Eingriff** voraus, der sich **nicht auf andere Weise** (z. B. durch Unterlassung, Widerruf oder Gegendarstellung) ausgleichen lässt.",
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    "sources": [
        {
            "titre": "§ 823 BGB — Schadensersatzpflicht (gesetze-im-internet.de, amtlicher Volltext)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 253 BGB — Immaterieller Schaden / Schmerzensgeld (gesetze-im-internet.de)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 253 BGB, Permalink-Fallback",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/253.html",
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        {
            "titre": "§ 823 BGB, Permalink-Fallback",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html",
            "autorite": "A"
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    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts — Geldentschädigung und Schmerzensgeld nach §§ 253 Abs. 2, 823 BGB?",
            "reponse": "Wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) verletzt — etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, heimliche Bildaufnahmen oder die unbefugte Verwendung von Name oder Bild — kommt eine Geldzahlung in immateriellem Umfang in Betracht. Dabei sind zwei verschiedene Ansprüche streng zu unterscheiden: Das Schmerzensgeld nach § 253 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q1065899",
        "Q1692202",
        "Q315054",
        "Q687323"
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    "valid_from": "2002-01-01",
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    "derniere_revision": "2026-10-20",
    "derniere_verification": "2026-10-20",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/persoenlichkeitsrecht-schmerzensgeld-823-bgb"
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